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Anlage zum Gefahrgutumschlag #33469 12.09.2022 09:47
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Saubermann Offline OP
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Wünsche einen Guten Tag!
Im Rahmen einer Anlagenerweiterung soll ein Gefahrstofflager mit entsprechenden Umschlagseinrichtungen, auch für Tankfahrzeuge (Säure, Lauge, usw.) verlegt werden. Der neue Standort bringt leider nur wenig Platz zum Rangieren der Fahrzeuge mit sich. Hierdurch kann es zu Gefahren bei z. B. Rückwärtsfahren an die Entladestation kommen. Am Besten wäre es sicherlich wenn der Tankwagen vorwärts an die Umschlagsstation anfahren und vorwärts wieder ausfahren könnte. Leider bin ich nicht fündig geworden, wo im Gefahrgutrecht spezifische Vorgaben für die "Verkehrssicherheit" in Verbindung mit dem Umschlag gemacht werden. Mir ist daran gelegen, den Planern die notwendigen Argumente (Rechtsvorschriften) an die Hand zu geben, damit hier die Sicherheit ausreichend berücksichtigt werden kann.
Hat jemand einen Tipp, wo ich nach solchen Vorschriften im Gefahrgutrecht wühlen kann?
Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße,
Saubermann

Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Saubermann] #33471 12.09.2022 14:09
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Andreas_K Offline
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Hallo Sauberman,

ich denke im Gefahrgutrecht wirst du eher nicht fündig werden.

Schau dir mal zum Einstieg die
Arbeitsstättenverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html
sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 an.

Schöne Grüße
Andreas


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Andreas_K] #33472 12.09.2022 14:53
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Saubermann Offline OP
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Hallo Andreas,
ich habe schon befürchtet, im Gefahrgutrecht nichts finden zu können.
Danke für die Hinweise, da werde ich mal stöbern.

Gruß Saubermann

Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Saubermann] #33473 12.09.2022 15:36
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Claudi Offline
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Bitte unbedingt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung involvieren, damit genau mit dieser Brille drauf geschaut und beraten werden kann. Konkrete gesetzl. Vorgaben gibt es nicht viele, es läuft alles auf die Gefährdungsbeurteilung raus, d.h. alle Tätigkeiten müssen möglchst ungefährlich sein bzw. Gefährdungen schon im Vorfeld ausgeschlossen werden bzw. technische Maßnahmen vor Orga und persönl. Maßnahmen vorhanden sein, um die Arbeit sicher zu gestalten.

Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Claudi] #33476 12.09.2022 16:39
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Andreas_K Offline
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[quote=Clauditechnische Maßnahmen vor Orga und persönl. Maßnahmen vorhanden sein, um die Arbeit sicher zu gestalten. [/quote]

Noch ein wenig plakativer: Arbeitsschutz immer nach dem TOP-Prinzip: 1. technisch 2. organisatorisch 3. persönlich(e Schutzausrüstung)

Außerdem auch den Umwelt- /Notfallaspekt nicht vergessen: Was muss vorhanden sein, wenn von dem Zeugs mal was (oder auch viel) ausläuft?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Saubermann] #33477 12.09.2022 16:43
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M.A.T. Offline
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Hallo, speziell zur arbeitsschutzrechtlichen Gestaltung ist im GG-Recht nichts. Allerdings sind dort Vorgaben für den Umschlag enthalten, die bei der Gestaltung der Station am besten von Anbeginn an berücksichtigt werden. Schauen Sie dazu bei Befüller (1.4.3.3), Gb (1.8.3.3) und 4.2.1 ff.nach.
Gruß und gutes Gelingen.
M.A.T.

Re: Anlage zum Gefahrgutumschlag [Re: Andreas_K] #33484 13.09.2022 12:45
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
[quote=Clauditechnische Maßnahmen vor Orga und persönl. Maßnahmen vorhanden sein, um die Arbeit sicher zu gestalten.


Noch ein wenig plakativer: Arbeitsschutz immer nach dem TOP-Prinzip: 1. technisch 2. organisatorisch 3. persönlich(e Schutzausrüstung)

Außerdem auch den Umwelt- /Notfallaspekt nicht vergessen: Was muss vorhanden sein, wenn von dem Zeugs mal was (oder auch viel) ausläuft? [/quote]

Eigentlich sogar STOP: Substitution (kann man irgendwas tun, um die Gefährdung gar nicht erst relevant zu machen), dann technische, orga und zuletzt persönliche Maßnahmen.


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