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ADR 2025 #33691 06.10.2022 15:17
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Gerald Online OP
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Hallo,
das ADR 2023 liegt zurzeit bei mir noch nicht als Buch vor, aber in dem Dokument stehen auf Seite 15 schon die ersten Änderungen im ADR 2025.

Interessant sind die Änderungen im Kapitel 3.3 bei den Sondervorschriften 376 und 667 im Bezug der LiBa auf Seite 16, und bei der Streichung des Unterabschnitts 1.1.3.1 b) kommt wohl eine neue Ergänzung/Änderung. "In der Zwischenzeit könnte eine multilaterale Sondervereinbarung initiiert werden, um die Dringlichkeit dieser Angelegenheit zu lösen." nachzulesen auf Seite 10 unter Ziffer 29, könnte wohl eine unendliche Geschichte werden!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #33693 06.10.2022 15:28
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald,
und danke.
Ich find schon interessant, daß in letzter Zeit immer wieder mal die "Privatpersonen" Thema bei der Vorschriftenentwicklung werden, und auch ungefährliche Haushaltsabfälle. Könnte gut sein, daß in Zukunft hier der weite Bereich der Abfallentsorgung stärker mit Gefahrgutrecht kontaminiert wird.
Auch die Diskussion um Einzelpersonen als "Empfänger" geht wohl in die Richtung "Privatpersonen".
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34182 03.01.2023 14:47
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Hallo,
das ADR 2023 ist gerade in Kraft getreten (es gibt ja noch eine Übergangszeit), und schon gibt es wieder ein Dokument im Bezug ADR 2025, welches vielleicht ein Problem für die Abfallentsorger lößen könnte.

Für die nächste Tagung in Bern 20. bis 24. März 2023 gibt es ein Dokument "Beförderung von in zusammengesetzten Verpackungen verpackten Abfällen", schön mit Bildern unterlegt. Was vorsieht, dass ein neuer Absatz 4.1.1.5.3 im ADR aufgenommen wird.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34183 03.01.2023 15:13
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
das ADR 2023 ist gerade in Kraft getreten (es gibt ja noch eine Übergangszeit), und schon gibt es wieder ein Dokument im Bezug ADR 2025, welches vielleicht ein Problem für die Abfallentsorger lößen könnte.

Für die nächste Tagung in Bern 20. bis 24. März 2023 gibt es ein Dokument "Beförderung von in zusammengesetzten Verpackungen verpackten Abfällen", schön mit Bildern unterlegt. Was vorsieht, dass ein neuer Absatz 4.1.1.5.3 im ADR aufgenommen wird.


Zumindest in Deutschland haben wir für genau den Fall die GGAV Ausnahme 20 - da haben die Abfallentsorger kein Problem.
Und einfacher würde es durch die vorgeschlagene Änderung auch nicht, denn es muss immer noch jemand sortieren und klassifizieren, was bei der bunten Mischung eben solcher Abfälle schwierig ist - und wo die Abfallgruppen der GGAV Ausnahme 20 auch nochmal eine Vereinfachung darstellen.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 03.01.2023 15:13.
Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34184 03.01.2023 15:20
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Zumindest in Deutschland haben wir für genau den Fall die GGAV Ausnahme 20


Die Frage ist aber, wie lange noch!!!! Zwar gilt sie zurzeit noch bis zum 30.06.2027, aber schon bei der letzten Verlängerung gab es Probleme, und vielleicht wird sie eben nicht verlängert. Und somit ist es gut, dass man sich schon mal Gedanken macht, und dann vielleicht darauf vorbereitet ist, wenn sie eben nicht verlängert wird. Schauen wir mal.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34186 03.01.2023 15:50
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Claudi Offline
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Die wird verlängert, solange sie nötig ist. Unnötig würde sie, wenn das ADR eine adequate Lösung für dieses Gefahrgut-Mischmasch-Problem liefert - was eben nicht mit der Verpackung (Teil 4) getan ist sondern auch dringend Klärungen im Bereich der Klassifizierung braucht.

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34187 04.01.2023 08:18
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DJSMP Offline
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Bei dem von Gerald verlinkten Dokument gehe ich schon davon aus, dass man hier die Ausnahme 20 angreifen will. Aber die geplanten Vorschriften(änderungen) setzen, wie Claudi schon gesagt hat, nach unserem Ausnahme 20-Verständnis viel zu spät an und gehen beileibe auch nicht soweit.

Da wird hier in Teil 4 bissl an der Prüfung im versandfertigen Zustand für zusammengesetzte Verpackungen geifeilt und dort im Teil 5 ein Eintrag im Beförderungspapier festgelegt (noch einer und noch einer und noch einer ;-) ). Aber wie Claudi schon gesagt hat: Die erleichterte Klassifizierung wurde komplett ignoriert. Die bisherige Regelung in 2.1.3.5.2 geht nicht annähernd in die Richtung wie unsere Tabelle der Abfallgruppen. Und auch mit den Verpackungen gibt es bei uns mehr Möglichkeiten.Bisher schein man die IBC komplett vergessen zu haben. ASP Behälter sind häufig IBC.

Was ich im ADR schon bei dem Thema UN 3509 spannend fand und was sich hier auch wieder findet: Nur die Klasse 5.1 ist böse und muss aussortiert werden. Aber ansonsten darf man zumindest bei den Klassen alles zusammenwerfen. Keine Trennvorschrift zwischen Säure und Alkalie, kein Hinweis bei der Verpackung bezüglich Vermeidung gefährlicher Reaktionen.

Fazit: Da ist noch viiiiel Luft nach oben!


Re: ADR 2025 [Re: DJSMP] #34188 04.01.2023 12:15
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M.A.T. Offline
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Morgen allerseits,
Reale Umsetzbarkeit - welcher dt. Verband ist denn bei FEAD dabei? Hab nachgeschaut; nach deren Angaben sind das BDE, die buhck-Gruppe, EEW, HEINZ-Gruppe, LOBBE und die Nehlsen AG.
Hier könnte man ansetzen - ist ja noch Zeit. Vielleicht gehört jemand hier zu einer der Organisationen und könnte intern aktiv werden?
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Multi - analog der alten M287 - die von den Verbänden anzustoßen wäre.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #34192 04.01.2023 14:57
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Vielleicht bin ich zu naiv aber wenn es um Gefahrgutänderungen gibt, sollte ein Verband Leute mit know-how dazu schicken - d.h. da müssten schon Leute beteiligt sein, die sich mit der GGAV Ausnahme 20 auskennen oder? Solche Leute gibt es ja bei den Entsorgern...

Im Moment ist doch noch alles entspannt. Wir haben weiterhin die Ausnahme 20 und das auch über 2025 hinaus.
Auf internationaler Ebene wird man jetzt konferieren, besprechen, entwerfen, verwerfen und ggf. kommt 2024 irgendwas bei raus, was 2025 im ADR landet. Sofern danach noch Variationsbedarf besteht, kann man das mit Multilateralen Vereinbarungen versuchen oder weiterhin nationale Lösungen beibehalten.

Solche Bunte-Mischung-Abfalltransporte/ Abfallsammlungen finden vermutlich selten grenzüberschreitend statt.

Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34688 20.03.2023 12:46
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Hallo,
unter Harmonisierung mit den UN-Modellvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter findet Ihr ein Dokument, in welchen für eine Sitzung am 26. und 27. April 2023 ein Vorschlag für die geplanten Änderungen für ADR 2025 (auch RID) stehen. Ist sehr interessant, zumal es zum Beispiel neue UN-Nummern geben wird z.b. UN 3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN; UN 3558 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH NATRIUM-IONEN-BATTERIEN; UN 0514 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN bzw. UN 3559 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN u.s.w.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34689 20.03.2023 13:46
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Claudi Offline
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UN3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN muss es wahrscheinlich der Vollständigkeit halber geben, weil es auch UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN geben würde, aber praktische Anwendungen? Antriebsbatterie leer, raus, entsorgen/ recyceln, neue Batterie rein?
Bisher keine Änderung in SV 667 (Thema Unfallfahrzeuge/ Abschleppen) - weiterhin Abschleppen "einfach so" möglich, wenn Batterie nicht diagnostiziert/ ausgebaut werden kann.

Wichtig und nützlich: UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien in Klasse 9 - leider nicht mit vergleichbarer Nummerierung: hinten 0 = nur Batterie, hinten 1 = mit/in Ausrüstung weil leider UN3550 schon belegt ist. Systematik eigentlich komplett analog zu Lithium-Ionen-Batterien: Prüfzusammenfassung, kriegen auch Gefahrzettel 9A, kleine Natrium-Ionen-Batterien kriegen auch die SV188 mit allen Konsequenzen, Bewertung bei beschädigten Batterien...

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34690 20.03.2023 15:27
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Hallo Claudi,
den Link hatte ich einfach eingestellt, damit man jetzt schon mal sieht wo die Reise im Gefahrgutrecht vielleicht hingeht. Und da es bis zum ADR 2025 noch ein weiter Weg ist, müssen wir sehen, was am Ende rauskommt. Das Du meinen Hinweis so madig machst, kann ich zwar nicht nachvollziehen, muss aber damit leben. Wir hier aus dem Forum haben eh wenig Einfluss, was von den Gremien so beschlossen wird. Wäre manchmal vielleicht auch besser, vor allen, wenn ich z.b. an die geplante teilweise Onlineschulung im Bezug der Auffrischungsschulung denke.

Aber es sind auch Änderungen geplant, welche zum Beispiel im Bezug der Klasse 1 und Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 für den Ein oder anderen Pyrotechniker schon rechtzeitig vielleicht vorbereitet werden müssen, auch wenn es die allgemeine Übergangszeit von 6 Monaten gibt.

Im ADR 2023 gibt es jetzt schon eine Änderung im Bezug des Unterabschnitts 1.1.3.6, klar gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2024 (siehe Unterabschnitt 1.6.1.53). Aber ab dem 01.01.2025 ist diese Abgelaufen, und da sollten sich die Betreffenden aber vielleicht mal langgsam Gedanken machen, auch wenn es vielleicht für den Ein oder Anderen noch lange hin ist.

Ein Beispiel ist der Ablauf der Übergangsreglungen ADR 2021 Unterabschnitt 1.6.1.46 zum 31.12.2022 im Bezug Freistellung von Gegenständen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34691 20.03.2023 16:05
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DJSMP Offline
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Hallo Gerald,

jetzt musst du ans aber einmal erklären, was du mit "madig machen DEINES Hinweises" meinst. Ich hab mir jetzt den Thread dreimal durchgelesen, aber nicht verstanden, was du meinst...

Ich denke, hier will niemand jemanden oder eine Sache madig machen. Am Ende wollen wir doch alle das Gleiche! wink

Re: ADR 2025 [Re: DJSMP] #34692 20.03.2023 16:31
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Claudi Offline
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@Gerald: Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen.

Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge, wäre spannend, da ich mir da nix drunter vorstellen kann.

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34693 20.03.2023 17:04
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen.


Na gut, dann habe ich das wohl Falsch verstanden. Asche auf mein Haupt!

Antwort auf
Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge


Mit ADR 2023 gab es eine Änderung im Bezug elektrischer Antriebssysteme in Unterabschnitt 9.2.1.1 und hier dann in der Zeile 9.2.4.6 für AT-Fahrzeuge und dann in den Unterabschnitten 9.2.4.2; 9.2.4.4 und 9.2.4.6. Klar ist mir schon, dass Du das mitbekommen hast. Und es kann sein, dass für die anderen Fahrzeuge (FL-; ExII- und ExIII-Fahrzeuge) im ADR 2025 spätesten ADR 2027 diese Antriebsart auch zulässig ist. Und ich könnte mir vorstellen, dass durch diese Aufnahme der UN 3537 bzw. UN 3538 eine breitere Aufstellung im Bezug der Art der Batterie für die Hersteller möglich ist. Hier muss man dann sehen, wo es hin gehen wird.

Es gibt auch Bestrebungen für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle als Antrieb, aber das kann noch eine Weile dauern, aber manchmal geht es schnelle als man denkt.

Leider ist die PetroTrans im letzten Jahr ausgefallen, aber sie soll ja 2024 wieder stattfinden, und vielleicht sieht man dann dort schon solche Fahrzeuge. Bei der PetroTrans 2018 hat Esterer ein Fahrzeug vorgestellt, wo die Pumpe zur Abgabe elektrisch war. Wobei schon 2009 der erste Einsatz eines Hybrid-Lkw im Gefahrguttransport von Daimler Trucks North America vorgestellt wurde und natürlich im Einsatz war.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34694 21.03.2023 14:52
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Phi_l Offline
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Hallo Gerald,

Claudis ungläubige Nachfrage hat vermutlich eher den Hintergrund, als dass Lithium-Metall-Batterien nach heutigem Stand in die Kategorie "nicht wieder aufladbar" fallen (von ein paar Prototypen im Embryonalstadium aus der Hochschulforschung vielleicht mal abgesehen). Daher die Frage, ob es denn überhaupt Konzepte für Fahrzeuge mit NICHT wiederaufladbarer Batterie (Lithiummetallbatterie) gibt.

VG Phil

Re: ADR 2025 [Re: Phi_l] #34695 21.03.2023 15:04
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Hallo, Phi_I,
vielleicht sind diese ins Auge gefaßten UN-Positionen eher regulatorischem denn industriellem Denken geschuldet? Es gab in den letzten Jahren ja mehrere neue Positionen, die man in der Praxis praktisch sehr, sehr selten genutzt sieht. Daß man Einwegfahrzeuge im Blick hat, das denke ich eher nicht. smirk
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #34696 21.03.2023 16:02
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Hallo zusammen,

ich muss mich in Teilen korrigieren. Wenn man den Marketingleuten diverser Unternehmen glauben kann, dann wurden in den vergangenen Monaten bei wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien tatsächlich so große Fortschritte gemacht, dass eine künftige Nutzung als Energiespeicher in Fahrzeugen mittelfristig nichtmehr ganz unrealistisch erscheint.
Insofern will man sich hier vielleicht auch einfach nicht von der Realität überholen lassen und bleibt ihr deshalb ein kleines Stück vorraus?


Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 21.03.2023 16:02.
Re: ADR 2025 [Re: Phi_l] #34703 21.03.2023 17:55
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Hallo Phi_l,
mit Deinen Antworten kann ich ganz gut leben und das bei wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien tatsächlich große Fortschritte gemacht wurden, das habe ich so auch nicht gewusst.

Als ich 2018 auf de PetroTrans (siehe mein Beitrag weiter oben) war, habe ich mich unter anderen für das Tankfahrzeug von Esterer, welche eine elektrische Pumpe zur Abgabe hat, interessiert. Wobei die Pumpe selbst entweder über eine Lithiumbatterie bzw. aus dem festen Stromnetz (wenn vorhanden) betrieben werden kann. Mich hat es nur verwundert, dass die Ingenieure von Esterer die entsprechende Lithiumbatterie selbst entwickelt haben, weil sie keinen geeigneten Anbieter gefunden haben. Da war ich dann doch ein wenig verwundert.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34854 13.04.2023 16:34
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Hallo,
eine Tagung fand in Bern vom 20. bis 24. März 2023 statt, hier steht der Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE.

Wobei ab Seite 17 der Entwurf der Änderungen für 2025 steht. Leider sind nicht alle Vorschläge, wie z.b. Angabe des Jahres auf den schriftlichen Weisungen (Seite 7 Nr. 18) angenommen wurden. Wäre aber in der Praxis sehr hilfreich gewesen!

Hier steht der Bericht der Tank-Arbeitsgruppe!




Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35264 21.06.2023 19:05
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Hallo,
von Deutschland wurde die M 350 im Bezug "Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Apparaten oder Gegenständen" am 19.12.2022 eröffnet und mittlerweile von den Niederlanden bzw. Dänemark gezeichnet.

Jetzt gibt es eine Vorschlag zur Änderung im ADR 2025 im Bezug dieser Thematik, wobei es in erster Linie um gebrauchten Gegenständen u.ä., wobei es zu Problemen gekommen ist, wenn Gegenstände, Maschinen und Apparate aus Produktionsanlagen u.ä. ausgebaut werden.

Und hier noch ein Dokument in welchen auf 57 Seiten die geplanten Änderungen für 2025 dargestellt sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35265 22.06.2023 08:26
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Hi Gerald,
tausend Dank für das OTIF-Dokument!!! Sind ja mal wieder einige Änderungen im Anmarsch.
gruss..aw

Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35269 22.06.2023 09:27
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JanRo Offline
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Ebenfalls Danke für das Dokument! smile

Auffällig ist, dass die UN3423 so krass geändert wird, obwohl sich die Kriterien nicht großartig geändert haben (8 zu 6.1, VG II zu VG I, neue SV, deutlich höherer Mindestdruck bei der Tankcoriderung (SG - S10; L4 - L10) BefK 2 zu 1, NzKdG 80 zu 668). Gab es da mal einen Unfall oder hat man bei der ursprünglichen Klassifizierung iwas anders gemacht?

Re: ADR 2025 [Re: JanRo] #35270 22.06.2023 09:33
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Ursprünglich geschrieben von: JanRo
Ebenfalls Danke für das Dokument! smile

Auffällig ist, dass die UN3423 so krass geändert wird, obwohl sich die Kriterien nicht großartig geändert haben (8 zu 6.1, VG II zu VG I, neue SV, deutlich höherer Mindestdruck bei der Tankcoriderung (SG - S10; L4 - L10) BefK 2 zu 1, NzKdG 80 zu 668). Gab es da mal einen Unfall oder hat man bei der ursprünglichen Klassifizierung iwas anders gemacht?


Immerhin gibt es hier noch eine Übergangsfrist: 1.6.4.67

Ungeachtet der ab dem 1. Januar 2025 anwendbaren Angabe in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (12) dürfen Kesselwagen / festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) und Aufsetztanks mit der Tankcodierung SGAN oder L4BN bis zum 31. Dezember 2026 für die Beförderung der UN-Nummer 3423 weiterverwendet werden

Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35271 22.06.2023 11:08
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PascalGu87 Offline
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Moin,

danke für die Dokumente.

Spannend finde ich die Thematik rund um UN 3556 / UN 3557 / UN3558, also E-Auto etc.

Gruß
Pascal

Re: ADR 2025 [Re: PascalGu87] #35276 22.06.2023 16:13
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Ursprünglich geschrieben von: PascalGu87
Moin,

danke für die Dokumente.

Spannend finde ich die Thematik rund um UN 3556 / UN 3557 / UN3558, also E-Auto etc.

Gruß
Pascal


Ja absolut. SV 666 wird nach dem Stand auch ergänzt: wenn die Fahrzeuge nicht als Fahrzeuge erkennbar sind (z. B. E-Bike im Karton, Rasentraktor im Karton) muss markiert und gekennzeichnet werden. <--- da muss dann mittelfristig auch in den IMDG-Code, da sind Fahrzeuge derzeit von der Markierung/ Kennzeichnung befreit.

Und spannend: SV 653 würde gestrichen, das ist die Freistellung für kleine CO2-Flaschen für Getränkesprudler und es gibt eine neue SV, die das ganze unter bestimmten Umständen als LQ beförderbar macht, d.h. die Raute mit UN1013 als altes Überbleibsel der alten LQ-Kennzeichnung stirbt dann aus.

Re: ADR 2025 [Re: JanRo] #35277 22.06.2023 16:16
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Hallo,
wenn es aller zwei Jahre Änderungen im ADR gibt, dann sollte man in das Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften sehen, und vielleicht wird man dort pfündig, so wie Claudi im Bezug 1.6.4.67! Aber Vorsicht, wenn die Übergangsvorschriften über einen längeren Zeitraum z.b. 2, 4 oder mehre Jahre gehen, dann kann man die Änderung schnell aus den Augen verlieren.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #35278 22.06.2023 17:10
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Und spannend: SV 653 würde gestrichen, das ist die Freistellung für kleine CO2-Flaschen für Getränkesprudler und es gibt eine neue SV, die das ganze unter bestimmten Umständen als LQ beförderbar macht, d.h. die Raute mit UN1013 als altes Überbleibsel der alten LQ-Kennzeichnung stirbt dann aus.


Genau im Bezug dieses Satzes gebe ich Dir vollkommen Recht. Denn die Wenigsten konnten z.b mit der Raute mit 1013 was anfangen.

Ich füge mal eine Datei an, wo ich den Unterschied Sondervorschrift 653 zu Sondervorschrift 406 aufgezeigt habe. Ich persönlich finde diese Änderung der Zeit angepasst und die neue Reglung ist übersichtlicher!

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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35376 11.07.2023 14:47
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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35397 14.07.2023 12:56
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Gruss aus Unterfranken

Gerald
ADR 2025 [Re: Gerald] #35903 21.10.2023 18:57
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Hallo,
vom 19. bis 27. September 2023 fand in Genf die Gemeinsamen Tagung des RID Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE statt, hier steht der Bericht !!! Ab der Seite 18 bis Seite 37 findet Ihr den Entwurf der Änderungen zum 01.01.2025 und ab Seite 38 die Anlage III mit den Entwurf der Änderungen zum RID, ADR und ADN für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2025 zur Prüfung und Verabschiedung ...!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35992 15.11.2023 19:01
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Hallo,
vom 20. bis 23. November 2023 fand die 16. Tagung der Ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses in Londen statt, in dem Bericht sind doch ein paar interessante Informationen, welche auch das ADR betreffen. Zum Beispiel im Ziffer 5 ging es um den Änderungsentwurf zu Unterabschnitt 5.4.0.2, welcher wahrscheinlich so nicht kommt, wie er von Schweden vorgeschlagen wurde.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #35993 15.11.2023 19:59
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Hallo Gerald,

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
vom 20. bis 23. November 2023 fand die 16. Tagung der Ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses in Londen statt, in dem Bericht sind doch ein paar interessante Informationen, welche auch das ADR betreffen. Zum Beispiel im Ziffer 5 ging es um den Änderungsentwurf zu Unterabschnitt 5.4.0.2, welcher wahrscheinlich so nicht kommt, wie er von Schweden vorgeschlagen wurde.


auf Grund der Datumsangaben scheinen die Briten, oder Du, über einen DeLorean mit funktionierendem Fluxkompensator zu verfügen. crazy
Bitte nicht böse sein, aber den konnte ich mir nicht verkneifen.

Liebe Grüße

Re: ADR 2025 [Re: gefahrgutbaer] #35994 15.11.2023 20:01
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Re: ADR 2025 [Re: gefahrgutbaer] #35995 15.11.2023 20:18
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Hallo gefahrgutbaer,
Antwort auf
auf Grund der Datumsangaben scheinen die Briten, oder Du, über einen DeLorean mit funktionierendem Fluxkompensator zu verfügen.


Mag ja im Alter manchmal vorkommen und damit kann ich auch ganz gut leben, wenn es nicht so oft ist!!! Es ging um die 114. Tagung der WP.15 in Genf vom 6. bis 10. November 2023, mir kam es eigentlich mehr auf die Inhalte an. Bin beim Kopieren einfach in die falsche Zeile gekommen und habe es nicht gemerkt. Danke für den Hinweis. Und einen schönen Abend noch.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36190 20.12.2023 15:28
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Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36229 04.01.2024 18:16
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Hallo,
im Bezug Klarstellung der Rolle des Absenders beim Versand von Kesselwagen, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks für die Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase (im befüllten und im ungereinigten leeren Zustand gibt es ein neues Dokument.

Und hier der Bericht der 3. und 4. Sitzung der informellen Arbeitsgruppe zu E-Learning, die nächste Sitzung zu diesem Thema ist für den 31.01.2024 geplant.

Ich persönlich habe da so meine Bedenken im Bezug der Auffrischungsschulung als Onlineschulung, denn bei meinen Lehrgängen habe ich die Erfahrung gemacht, dass so mancher Teilnehmer an diesem Kurs in den letzten fünf Jahren die Änderungen im Gefahrgutrecht gar nicht mitbekommen hat, auch wenn er mit Gefahrgut zu tun hatte. Und um die Prüfung zu bestehen, bin ich im Unterricht immer mal wieder auf die wichtigsten Änderungen eingegangen und habe damit gut Erfahrungen gemacht. Na, schauen wir mal wie das so weiter geht!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36403 10.02.2024 13:35
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Hallo,
im ADR 2025 wird es wohl zu einer Änderung im Absatz 5.3.2.2.1 Satz 3 kommen, und somit kommt es endlich zu einer Klarstellung im Bezug der "Feuerbeständigkeit der orangefarbenen Tafel". Wenn die Änderung bei der nächsten Sitzung im März angenommen wird, lautet der 3 Satz, wie folgt "Der Werkstoff und die Befestigung der Tafel müssen einer 15-minütigen Feuereinwirkung standhalten." Das bringt natürlich auch eine Folgeänderung Absatz 6.8.3.2.9.6.5, Satz 2 mit!

Nachzulesen in dem Antrag von Deutschland für die Sitzung im März.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36465 27.02.2024 14:44
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Hallo,
unter Anwendung der Sondervorschrift 376 auf schwer beschädigte Lithiumbatterien wurde ein Antrag von Belgien gestellt.

Aus folgenden Grund "Die derzeitigen Vorschriften für die Beförderung von stark beschädigten Lithiumzellen und -batterien gemäß der Sondervorschrift 376 und der Verpackungsanweisung P 911 oder LP 906 gewährleisten keine korrekte Kommunikation der Umgebungsbedingungen für die Verwendung und die Beförderung gemäß Absatz f) der in der Fußnote a der Verpackungsanweisung P 911 (2) oder LP 906 (2) enthaltenen Kriterien für die Bewertung der Anforderungen an die Verpackung."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36582 23.03.2024 14:30
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Hallo,
hier findet Ihr bei Revisionsunterlagen den Link zu

1. Änderungen ADR 2025 (Entwurf) vom 20.03.2024 und
2. Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2025 vom 20.03.2024!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #36583 23.03.2024 15:14
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Grüß Gott, Gerald,
und vielen Dank!
Sehr nett finde ich die Terminologie mit "Füll..." Bestimmt wird aus diesen Änderungen ein signifikanter Sicherheitsgewinn resultieren. ;-)
Gruß
M.A.T.

Anhänge
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Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 23.03.2024 17:09. Bearbeitungsgrund: Mit Anhang
Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #36584 23.03.2024 15:55
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Claudi Offline
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Vielen Dank.
Die Schweizer machen echt ne tolle Arbeit - das aktuell, haben immer das ADR als erste als PDF online.

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #36679 19.04.2024 16:14
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Hallo,
am 18.04.2024 wurde der Bericht der Gemeinsamen Tagung des ...Beförderung gefährlicher Güter der UNECE veröffentlicht. Ich denke mal, dass es hier einen kleinen Schreibfehler gegeben hat, und zwar handelt es sich um die Tagung vom 25. bis 28. März 2024 (und nicht September) in Bern, siehe Seite 4 I Teilnehmer Nummer 1! Denn die nächste Tagung ist vom 9. bis 13. September 2024 in Genf (siehe Seite 14) geplant.

Ab Seite 16 steht der Entwurf der Änderungen zum RID, ADR und ADN für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2025 und ab Seite 31 findet Ihr den Entwurf der Änderungen zum RID, ADR und ADN für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2027.

Nachtrag: Hier ist der Link für den geänderten Bericht im Bezug des Zeitraumes auf der 1. Seite!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 20.04.2024 12:53. Bearbeitungsgrund: Nachtrag

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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