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Kennzeichnung Packstück #34053 08.12.2022 08:20
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Dachsmann Offline OP
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Hallo zusammen,

hier mal wieder eine Noob frage.
Ich habe eine gemischtes Packstück aus UN1170 (1.1.3.6ADR) und LQ (3.4ADR).
Muss ich das Packstück mit Zettel Klasse 3 und der LQ Raute kennzeichnen?

Danke und VG
Dachsmann

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: Dachsmann] #34054 08.12.2022 08:34
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Wiktoria_W Offline
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Guten Morgen, smile
vielleicht hilft dir 5.1.4 ADR weiter.

Viele Grüße
Wiktoria

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: Dachsmann] #34056 08.12.2022 10:28
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Hallo,
m.E. wären die Bedingungen für eine LQ-Sendung hier nicht mehr erfüllt, eine LQ-Kennzeichnung damit irreführend und die Erleichterungen nicht mehr nutzbar.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: M.A.T.] #34058 08.12.2022 12:47
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Michael Offline
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Ist das LQ komplett als Innen- und Aussenverpackung in den selben Karton wie das andere GG verpackt?

Ist der enthaltene Stoff (LQ) für die Zusammenverpackung mit dem anderen GG erlaubt?

Falls 2 x "ja", würde ich Kl. 3 und LQ kleben.

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: Dachsmann] #34060 08.12.2022 13:21
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gefahrgutbaer Offline
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Moin,

Gefahrgut verpackt und markiert mit Klasse 3 und Gefahrgut verpackt und markiert als LQ in einem Versandstück geht nicht.
Beide ordnungsgemäß verpackten und markierten Versandstücke in einer Umverpackung geben, das geht.

Gruß Markus

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: gefahrgutbaer] #34063 08.12.2022 13:59
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Michael Offline
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Quelle?

Ich finde nur beim Zusammen-Packen die Klausel, dass erlaubt ist, was nicht in den aufgeführten Punkten verboten wird (Zusammenpack-Verbote).

Ein Verbot LQ zusammen zu verpacken finde ich nicht.

Zuletzt bearbeitet von Michael; 08.12.2022 14:01.
Re: Kennzeichnung Packstück [Re: gefahrgutbaer] #34065 08.12.2022 14:09
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Moin,

Gefahrgut verpackt und markiert mit Klasse 3 und Gefahrgut verpackt und markiert als LQ in einem Versandstück geht nicht.
Beide ordnungsgemäß verpackten und markierten Versandstücke in einer Umverpackung geben, das geht.

Gruß Markus


Ja. Nicht-LQ darf nicht in LQ-Versandstück enthalten sein, sonst wäre wie gesagt die LQ-Kennzeichnung vorschriftswidrig. LQ- und Nicht-LQ-Versandstück in Umverpackung dagegen ok.
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Packstück [Re: Michael] #34066 08.12.2022 14:30
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Michael,

Ursprünglich geschrieben von: Michael
Quelle?

Ich finde nur beim Zusammen-Packen die Klausel, dass erlaubt ist, was nicht in den aufgeführten Punkten verboten wird (Zusammenpack-Verbote).

Ein Verbot LQ zusammen zu verpacken finde ich nicht.


Wenn Du ein Versandstück packst in welchem Gefahrgüter verpackt sind die nicht den Mengenbeschränkungen der Spalte 7a entsprechen darfst Du das Versandstück nicht mehr als LQ auf die Reise schicken.
Eine Umverpackung hingegen darf Versandstück beider Kategorien enthalten, sowohl voll deklariertes Gefahrgut wie auch Versandstücke die nach 3.4 ADR (LQ) verpackt wurden. Auf der Umverpackung müssen dann unter Umständen alle erforderliche Kennzeichen und Markierungen reproduziert werden.

Bei "Versandstück" rede ich von Verpackung\en welche durch die Vorschriften verlangt werden. Einzelverpackungen, zusammengesetzte Verpackungen.
Ein Umverpackung ist per Definition im Bereich Gefahrgut keine Verpackung sondern eine Transport- und Sicherungshilfe.


Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 08.12.2022 14:33.
Re: Kennzeichnung Packstück [Re: gefahrgutbaer] #34068 08.12.2022 14:53
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Peter06 Offline
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Hallo,

ich finde die Fragestellung unter den Aspekten der Einsparung von Packmaterial interessant.

UN 1170 ist als Versandstück vermutlich ein Kanister.
Der ist ohne Zweifel auch ein eigenes Versandstück.
Unter der Annahme, dass die beteiligten IT-Systeme die nötigen Daten richtig auf das Beförderungspapier bringen, was spricht gegen diese Variante:

Versandstück Kanister kommt in einen Karton der mit Umverpackung, Gefahrzettel Klasse 3 und UN 1170 markiert wird.
In denselben Karton wird "LQ-fähiges Gefahrgut" beigelegt (sicher genestet). Dieses LQ-Gefahrgut wäre dann kein "markiert verpacktes LQ-Versandstück" das als solches in die Umverpackung gelegt wird, sondern die "physische Umverpackung von UN 1170" ist gleichzeitig das eigentliche LQ-Packstück und bekommt zusätzlich die LQ-Raute.

Voraussetzung: der gesamte Karton (Umverpackung von UN 1170 + "LQ-Ware" + weiteres Nichtgefahrgut ggfs) darf maximal 30 kg wiegen.

Zuletzt bearbeitet von Peter06; 08.12.2022 14:58. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
Re: Kennzeichnung Packstück [Re: Peter06] #34069 08.12.2022 14:58
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Michael Offline
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Ich würde es zwar nicht machen, allein die Dokumentation wäre schon eine 2. interessante Diskussion.

Aber ja...

(über das Wasser ginge das dann wahrscheinlich nicht, da die Feinstblechverpackung dann keine zugelassene Verpackung ist)

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