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P001 / PP1 #34195 06.01.2023 15:30
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Michael Offline OP
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Hallo,

kann mir jemand den Sinn der PP1 (b) der P001 erklären?

Michael

Re: P001 / PP1 [Re: Michael] #34196 07.01.2023 17:58
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Gerald Offline
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Hallo Michael,
Antwort auf
Sinn der PP1 (b) der P001 erklären?


Über das Wort "Sinn" bzw. Logik haben wir schon oft diskutiert. Diese Festlegung muss man einfach hinnehmen bzw. beachten.

Antwort auf
als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer höchsten Nettomasse von 40 kg.


Erst einmal muss die Mengen von höchstens 5 Litern je Verpackung beachtet werden. Eine zusammengesetzte Verpackung ist: "Eine Kombination von Verpackungen für Beförde­rungs­zwecke, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die nach Unter­abschnitt 4.1.1.5 in eine Außenverpackung eingesetzt sein müssen."

Ich könnte also eine größere Innenverpackung nehmen, in welche ich z.b. 8 Kanister aus Kunststoff packe und diese Innenverpackung (40 kg) in eine Außenverpackung stelle.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: P001 / PP1 [Re: Gerald] #34197 09.01.2023 08:23
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Michael Offline OP
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Hallo,

aber ohne PP1 dürfte ich doch als Innenverpackung sogar 30l (Metall 40l) nehmen. Damit würde der Teil b.) doch eine starke Einschränkung bedeuten, während a.) erlaubt diese 5l-Gebinde einfach ohne Zulassung auf eine Palette zu stellen...

Re: P001 / PP1 [Re: Michael] #34198 09.01.2023 08:42
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Phi_l Offline
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Hallo Michael,

die PP1 erlaubt die Verwendung von Verpackungen ohne Prüfungen aus Kapitel 6.1, ergo ohne Bauartzulassung unter bestimmten Bedingungen.

Die regulären Mengengrenzen, die die P001 für Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen vorgibt, gelten dagegen nur, wenn diese in eine der dort gelisteten Außenverpackungen (mit Prüfung und Bauartzulassung) gestellt werden.

Die PP1 beitet also für bestimmte Güter bestimmter Verpackungsgruppen eine sehr große Befreiung von Vorschriften in Bezug auf die Verpackung, schränkt dafür aber die Menge je Innenverpackung und Nettomasse des Versandstücks ein. In Bezug auf die Verpackungsauswahl ähnelt es also den Vorschriften für gefährliche Güter in Begrenzten Mengen.

LG Phil

Re: P001 / PP1 [Re: Phi_l] #34199 09.01.2023 08:52
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Michael Offline OP
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Hallo Phil,

das würde für mich auch Sinn ergeben, jedoch lese ich das aus der Formulierung nicht hinaus, da sich dies in der allgemeinen Formulierung auf Kunststoff- oder Metallverpackungen bezieht, welche dann in b.) "als Innenverpackung" Verwendung finden sollen. Eine Innenverpackung muss eh nicht zugelassen sein....

Die Zulassungsfreiheit der Außenverpackung (z.B. Karton) mag vielleicht gemeint sein, aber ich lese sie da nicht raus.

Re: P001 / PP1 [Re: Michael] #34200 09.01.2023 11:16
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Phi_l Offline
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Hallo Michael,

Antwort auf
Die Zulassungsfreiheit der Außenverpackung (z.B. Karton) mag vielleicht gemeint sein, aber ich lese sie da nicht raus.


Nach meinem Verständnis wird für diese Außenverpackung aber an keiner Stelle eine Zulassung gefordert, daher müsste man sie auch nicht explizit von einer Zulassung befreien. Wenn die Außenverpackung in diesem Fall einer Zulassung bedürfte, müsste das ja irgendwo stehen.

Der Ablauf in der Verpackungsanweisung P001 ist ja wie folgt:
Grundsatz: Verpackungen müssen 4.1.1 und 4.1.3 erfüllen (4.1.1.3 wäre durch Verweis auf 6.1.5 die Bauartprüfung für Verpackungen)
Unter Einhaltung dieses Grundsatzes sind dann verschiedene Verpackungen mit verschiedenen Mengengrenzen erlaubt.

Sondervorschrift: PP1 befreit nun unter bestimmten Vorraussetzungen vom Kapitel 6.1 (damit auch von 6.1.5) und das entweder bei Verwendung als Einzelverpackungen die grob gesagt logistisch jederzeit "vereinzelt" und neu gebündelt werden können, oder als Innenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung (darf nur vom Empfänger geöffnet werden) mit begrenzter Nettohöchstmasse.

Aber vielleicht hat hier jemand noch eine nachvollziehbarere Argumentation parat...

LG Phil

Re: P001 / PP1 [Re: Phi_l] #34201 09.01.2023 11:39
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Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
...

Die PP1 beitet also für bestimmte Güter bestimmter Verpackungsgruppen eine sehr große Befreiung von Vorschriften in Bezug auf die Verpackung, schränkt dafür aber die Menge je Innenverpackung und Nettomasse des Versandstücks ein. In Bezug auf die Verpackungsauswahl ähnelt es also den Vorschriften für gefährliche Güter in Begrenzten Mengen.

LG Phil


Grüß Gott,
so lese ich das auch.
Gruß
M.A.T.

Re: P001 / PP1 [Re: Phi_l] #34202 09.01.2023 15:26
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Gerald Offline
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Hallo Phil,
ich muss zugeben, Deine Erläuterungen sind tiefgreifender und geben den Grund für die PP1 b) bei der P001 wieder.

Ich denke mal der Fehler beim lesen war, das die Innenverpackung mehrer Innenverpackungen bei einer zusammengesetzten Verpackung enthalten könnte und dann in eine Ausenverpackung kommt, deswegen die verschiedenen Mengenbegrenzungen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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