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IBC befüllt mit abgelaufener Frist
#34279
17.01.2023 15:20
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mawada
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Hallo! Ich habe einen befüllten Kombinations - IBC mit Gefahrgut. Der IBC wurde zuletzt im Juni 2020 von einem Rekonditionierer geprüft. Der IBC ist insgesamt auch noch nicht über die 5 Jahre ab Herstelldatum drüber. Der IBC soll nächste Woche versandt werden. Nach 4.1.2.2 kann ich den IBC höchstens 3 Monate nach abgelaufener Prüffrist noch versenden. Für den Fall habe ich in 5.4 nichts gefunden, dass man noch einen gesonderten Vermerk ins Beförderungspapier schreiben muss. Sehe ich das richtig? Danke im Voraus. MfG mawada
Zuletzt bearbeitet von mawada; 17.01.2023 15:23.
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: mawada]
#34280
17.01.2023 15:45
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M.A.T.
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Hallo, sprechen Sie von 4.1.2.2 b)? Sind denn deren Bedingungen erfüllt? Juni plus 6 ergibt für mich Dezember 2022, also jetzt nicht mehr möglich. Für das BP gilt 5.4.1.1.11. Gruß M.A.T.
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: M.A.T.]
#34281
17.01.2023 16:02
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Michael
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Ende Dezember wäre die 2,5-Jahresfrist zu ende. Die 3 Monate rechnet er ab dann (also bis Ende März)
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: Michael]
#34282
17.01.2023 16:03
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M.A.T.
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Hallo, Michael, da haben Sie natürlich Recht und ich nen Knoten im Gehirn. Dann greift der BP-Eintrag ja. Gruß M.A.T.
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: M.A.T.]
#34283
17.01.2023 16:07
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ATHI
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Moin, gem. 6.5.4 in Abständen von max. 2,5 Jahren zu prüfen. + 3 Monate dann müsste das doch passen. Und dann wie beschrieben im Beförderungspapier die Angaben nach 5.4.1.1.11
_________ Gruß André
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: ATHI]
#34285
17.01.2023 18:29
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mawada
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In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b). Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung.
Zuletzt bearbeitet von mawada; 17.01.2023 18:29.
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: mawada]
#34290
18.01.2023 08:15
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ATHI
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In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b). Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung. Moin, stimmt. Dann ist m.E. kein Eintrag ins Beförderungspapier notwendig.
_________ Gruß André
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: ATHI]
#34292
18.01.2023 09:45
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M.A.T.
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Ist natürlich gut, wenn alle relevanten Informationen gleich am Anfang vorliegern. M.A.T.
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Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist
[Re: M.A.T.]
#34296
18.01.2023 16:57
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mawada
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Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe den Versand ohne Zusatzangabe im Beförderungspapier veranlasst. Der IBC ist jetzt einen Monat über der Frist gewesen. Sollte passen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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