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Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: UBurkhard] #34347 30.01.2023 09:56
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Hallo, UBurkhard,
da hätte ich ne Frage: wie passen festverbunden und IBC zusammen?
Gruß
M.A.T.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: M.A.T.] #34348 30.01.2023 10:51
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Die IBC sind mit dem Anhänger nicht "fest verbunden".
Die Verschraubung, bzw die Klemmbalken sind, bei allen mir bekannten Herstellern dieser Anhänger, mit einfachen Mitteln lösbar.

Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 30.01.2023 10:55.

Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: UBurkhard] #34350 30.01.2023 10:56
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Danke, dann war der Fehler in der Ausgangsfrage.
Gruß
M.A.T.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: M.A.T.] #34352 30.01.2023 11:27
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Nicht zwingend.
Als ich ein derartiges Teil das erste Mal gesehen habe, bin ich auch von "fest verbunden" ausgegangen. Erst auf den zweiten Blick war die "leicht" lösbare Verbindung erkennbar.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: UBurkhard] #34353 30.01.2023 11:48
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Das interessiert mich jetzt aber auch, da ich eine ähnliche Frage in Bezug auf Anbaugeräten kenne.

Was genau bedeutet leicht lösbar? Bei Anbaugeräten dürfen dafür keine Werkzeuge benötigt werden (also Steckbolzen, Splinte, Fanghaken).

Ähnlich eines Twistlocks.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: Michael] #34354 30.01.2023 11:58
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Hallo,
für mich das Gegenteil von dauerhaft. Schraubverbindung ist leicht lösbar, Schweißverbindung nicht. Eine amtliche Definition gibt es nicht, ist auch m.E. nicht notwendig (möglicherweise ist in einer BAM-Veröffentlichung etwas verborgen). Man kann es am Prinzip festmachen, denke ich. Zum Lösen gedacht oder eben nicht. Ohne Werkzeug oder zerstörungsfrei mit Werkzeugen ist leicht, andernfalls nicht.
Wobei ein Twistlock manchmal ohne Verlängerung / Impulsverstärker nicht lösbar ist, sei es wegen Verbiegungen, sei es wegen Korrosion/Schmutz. Aber dennoch leicht lösbar. Dito Spannschrauben.
Gruß
M.A.T.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: M.A.T.] #34355 30.01.2023 12:12
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Wie beschrieben, in punkto "Anbaugeräte" sehen Ordnungshüter und Versicherer dies anders.

Es gibt wohl keine Fahrzeugaufbauten, welche mit dem Chassis oder dem Rahmen verschweißt werden, dennoch würde ich sie nicht als leicht lösbar bezeichnen.

Ich befürchte hier gibt es Grauzonen, zwischen unseren beiden Meinungen stände z.B. die Vernagelung im Fahrzeugboden als Ladungssicherung.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: Michael] #34356 30.01.2023 12:20
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Eine Nagelung ist m.E. keinesfalls dauerhaft, so wie zur Lasi praktiziert. Auf dem Holz-Containerboden oder der Ladefläche beispielsweise ist sie ja dazu gedacht, nach der Entladung wieder entfernt zu werden. Außerdem ist Gefahrgut ein Rechtsbereich neben dem der Fahrzeugzulassung und -betrieb; da ist es üblich daß Begriffe unterschiedlich verstanden werden.
Den Grenzbereich sehe ich eher in der Seeschiffahrt, wenn bei Schwergut die Ladung tatsächlich mit dem Deck verschweißt wird. Das ist dann eine Festverbindung, aber dennoch Lasi.
Daß die Verbindung Rahmen/TK auch geschraubt sein kann ist klar; aber die Verschraubung darf dann eben nicht leicht lösbar sein. In der Praxis habe ich zumindest die Unterscheidung festverbunden/leicht lösbar nie als problematisch wahrgenommen.
Es kommt auf die Intention an, wie schon gesagt.
M.A.T.

Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: Heinz_H] #34359 30.01.2023 14:16
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Gerald Offline
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Hallo Heinz,
Antwort auf
Mein Problem ist das ich das im ADR zwar lese aber nicht genau verstehe da es sehr juristisch geschrieben ist.


Das Problem hat jeder, wer mal z.b. mit dem ADR anfängt, auch ich hatte zu Anfang manchmal so mein Problem mit dem Text. Aber der Text muss nun mal so geschrieben werden, dass er Eindeutig ist, sonst versucht so mancher, was zu lesen, was da nicht steht. Ich bin ehrlich, dass ich auch heute bei bestimmten Textstellen Probleme habe. Gut jetzt könnte der Ein oder andere schreiben, dass er manchmal nicht so eindeutig ist. Das stimmt schon teilweise, aber deswegen ändert sich dann schon mal der Text bei dem zweijährigen Rhythmus der Änderung des ADR!

Besser wäre es gewesen, wenn Du nicht nur das Bild angehangen hättest, sondern auch ein Bild von der Codierung in Deinem Fall nach Absatz 6.5.1.4.1 bzw. Abschnitt 6.5.2.

@Udo hat mich auf die Idee gebracht, mal Mister Google zu befragen. Unter Maul-Tanks findest Du die nötigen Informationen zu dem IBC, und im Katalog steht z.b. auf Seite 3 die Codierung der Baumusterprüfung in dem Fall UN31A/Y/BAM0489, damit ist klar, dass wir es mit einen starren IBC für flüssige Stoffe aus Stahl zu tun haben.

In dem Beitrag habe ich das schon mal erläutert.

Also Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) (Privatpersonen) geht nicht, weil ein IBC.

Aber Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) könnte genutzt werden, aber da sind die Auflagen, wie
- die Menge von 450l im IBC darf nicht überschritten werden, auch wenn der IBC mehr fassen würde, und die Menge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 darf auch nicht überschritten werden, in Deinem Fall 333 Liter (UN 1203 Benzin Bef. Kat. 2. Das würde also nicht viel Sinn machen.

Eine Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 macht auf Grund der zu beförderten Menge von maximal 333 Liter auch keinen Sinn.

Dann bleibt eigentlich nur noch der kennzeichnungspflichtige Bereich, aber da sind dann Auflagen, wie z.b.
- Basiskurs (kein AK Tank da es sich um ein Großpackmittel handelt)
- Kennzeichnung mit orangefarbener Tafel und Gefahrzettel bzw. Kennzeichen umweltgefährdender Stoff
- mitzuführende Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.4 / 8.1.5.
zu beachten.
Ich hoffe, dass hilft Dir jetzt weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Auflaufgebremster Anhänger [Re: Gerald] #34362 30.01.2023 15:58
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Heinz_H Offline OP
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OP Offline
Spezi
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Danke schön !

Alles klar ;-)

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