Halloooo... zusammen , heute kam tatsächlich mal ein ganz neues Thema auf mich zu Wir sollen eine ausgehärtete Probe an den Hersteller senden. Diesbezüglich habe ich herausgefunden, daß es sich dabei wohl nicht mehr um ein Gefahrstoff/Gefahrgut handelt ,sobald es ausgehärtet ist Ist diese info auch in den schlauen Büchern ( IATA, ADR oder IMDG ) irgendwo zu finden und weiß evtl. jemand von Euch wo ? Die Frage wird sicherlich von unserer Versandabteilung kommen
Gruß Angelina
Re: eingetrocknete Gefahstoffprobe an Hersteller
[Re: Angelina]
#3449314.02.202315:07
Hallo, möglicherweise steht irgendwo zu den Farb-UNNR etwas zum Aushärten, wahrscheinlich in den SV oder in der GGAV. Ist eventuell übertragbar. Gruß M.A.T.
Re: eingetrocknete Gefahstoffprobe an Hersteller
[Re: M.A.T.]
#3449414.02.202316:57
Vielleicht passt das auch. Kosmetik- und Haarshampoo Hersteller verweisen in dem (kleingedruckten) Text auf den Verpackung, dass das Produkt im fluessigenZustand flammbar (Klasse 3) ist. Wenn es jedoch getrocknet bzw. trocken ist, dann ist es nicht mehr in Klasse 3, da der flammbare Anteil verdampft ist. Wielleicht etwas schwierig zu finden.
Re: eingetrocknete Gefahstoffprobe an Hersteller
[Re: Angelina]
#3449514.02.202316:59
Wir sollen eine ausgehärtete Probe an den Hersteller senden.
Jetzt kommt es drauf an, was war das für ein Stoff! Wenn es zum Beispiel Farbe wäre, dann ist diese in den meisten Fällen, wenn sie ausgetrocknet ist, kein Gefahrgut mehr.
Unter Unterabschnitt 4.1.1.1 steht: "Während der Beförderung dürfen an der Außenseite ... keine gefährlichen Rückstände anhaften." Ich für mal eine Datei aus der Praxis bei, hier ging es um die Rückführung von Verdünnung zum Hersteller, wobei beim Einfüllen etwas danebengegangen war. Aber im Ausgetrockneten Zustand ist es eben kein Gefahrgut mehr.
Die Gefahrgutpiktogramme sind noch die Alten, Foto wurde vor dem 01.06.2017 gemacht!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: eingetrocknete Gefahstoffprobe an Hersteller
[Re: Angelina]
#3449614.02.202317:43
Hallo Angelina, noch mal. Ich habs jetzt gefunden: RSEB 1-11, zweiter Spiegelstrich. "Beseitigung der Gefahren". Sinngemäß kann das auf alle ähnlichen Fälle angewandt werden. Also Ihre "Komme aus dem Gefängnis"-Karte. Voilá. Gruß
Re: eingetrocknete Gefahstoffprobe an Hersteller
[Re: M.A.T.]
#3449715.02.202314:01
Hallo zusammen, ich Danke Euch für Eure Rückmeldungen Ich habe mir das jetzt aus der RSEB kopiert und abgelegt damit ich bei Gelegenheit dann auch die passende Antwort habe