Hallo,
SV188 geht bei beschädigten Batterien nicht!
Und auch bei nichtbeschädigten Batterien würde SV188 entsprechende Verpackung und Kennzeichen bedeuten - und im Entsorgungsumfeld sind die Batterien vermutlich nicht alle neu/ neuwertig/ iO sondern generell suspekt, also mind. "gelb" (beschädigt, aus Sicherheitsgründen).
5.4.1.1.3.2 ADR ist eine Option, keine Pflicht. Option dann, wenn man die GG-Menge nicht messbar ermitteln kann, z. B. wiegen, dann darf geschätzt werden.
Falls die Batterien nach SV636 gefahren werden (Mischung aus kleinen Batterien "aller Art"/ Batteriesammlungen) gilt, dass die Menge an Li-Batterien in der Mischung je Beförderungseinheit 333 kg nicht überschreiten darf (das darf ausdrücklich nach SV636 "qualifiziert geschätzt" werden).
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 01.03.2023 10:28.