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|  Feuerlöscher bei LQ
 #34674
17.03.2023 08:34 |  
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firemanRegistriert:  Jul 2016 Beiträge: 88  OP Vollmitglied |  
| OP   Vollmitglied Registriert:  Jul 2016 Beiträge: 88 | 
Hallo zusammen, ich habe eine Frage:Wo steht, dass beim Transport, Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) ein Feuerlöscher (2KG) mitzuführen ist. Ich war immer der Meinung, dass bei diesen Transporten kein Feuerlöscher erforderlich ist.
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: fireman]
 #34675
17.03.2023 09:06 |  
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ClaudiRegistriert:  Aug 2003 Beiträge: 2,122   Held der Gefahrgutwelt |  
|   Held der Gefahrgutwelt Registriert:  Aug 2003 Beiträge: 2,122 | 
Hallo,
 das steht nirgends, da nach ADR keiner notwendig ist, d.h. deine Meinung ist richtig.
 
 Das ergibt sich aus 3.4.1 ADR:
 
 [...]
 In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von:  ...
 
 D.h. das ganze ADR gilt nicht außer die bei ... aufgeführten Kapitel, Abschnitte etc.
 
 Feuerlöschausrüstung steht in 8.1.4 ADR. Dieser Abschnitt ist bei LQ nicht aufgeführt, also keine Feuerlöscher.
 
 Wenn jemand nach ADR Feuerlöscher fordert, wirft derjenige mal wieder 1.1.3.6 ADR/ 1000 Punkte-Regelung mit LQ zusammen.
 
 Es kann sich aber z. B. aufgrund der Gefährdungsbeurteilung des Fuhrunternehmers/ Arbeitsgebers ergeben, dass aus Gründen die Fahrzeuge mit Feuerlöschern auszustatten sind. Das ist das quasi betriebsintern und muss nicht von Dritten (z. B. Verlader) kontrolliert werden.
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: fireman]
 #34676
17.03.2023 09:10 |  
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M.A.T.Registriert:  Jul 2011 Beiträge: 3,160   Held der Gefahrgutwelt |  
|   Held der Gefahrgutwelt Registriert:  Jul 2011 Beiträge: 3,160 | 
Hallo, wird da vielleicht etwas mit 1000 Punkte verwechselt, 8.1.4.2?Gruß
 M.A.T.
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: M.A.T.]
 #34677
17.03.2023 10:07 |  
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MichaelRegistriert:  Jun 2009 Beiträge: 345   Großmeister |  
|   Großmeister Registriert:  Jun 2009 Beiträge: 345 | 
War da nicht früher eine Pflicht für einen 2kg-Löscher in der StVZO für LKW? 
 Die BG schreibt auch keinen vor.
 
 Gruß
 Michael
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: Michael]
 #34678
17.03.2023 10:35 |  
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ClaudiRegistriert:  Aug 2003 Beiträge: 2,122   Held der Gefahrgutwelt |  
|   Held der Gefahrgutwelt Registriert:  Aug 2003 Beiträge: 2,122 | 
Früher muss dann aber schon sehr lange her sein.
 Bei Kraftomnibussen ist das noch notwendig aber hier liegt sicher eine Fehlinterpretation des GG-Rechts vor bzw. jemand hat Sachen vermischt. Manche Leute haben im Kopf, dass IMMER ein 2 kg-Feuerlöscher notwendig ist und haben vergessen (oder es wurde nicht vermittelt), dass das bei LQ, EQ und anderen Freistellungen, z. B. aufgrund von Sondervorschriften, nicht nötig ist.
 
 In meinem Umfeld forderte heute jemand bei Li-Batterien nach SV188 einen 2kg-Feuerlöscher...
 
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 17.03.2023 10:35.
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: Claudi]
 #34679
17.03.2023 10:38 |  
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firemanRegistriert:  Jul 2016 Beiträge: 88  OP Vollmitglied |  
| OP   Vollmitglied Registriert:  Jul 2016 Beiträge: 88 | 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.  Ich bekam ständig Anfragen von der Zentrale für Gefahrgut ob die Beförderungeinheiten (LKW) einen 2 kg Feuerlöscher bei (LQ) dabei haben müssen. Ich hatte im ADR gelesen,  daß keine Löschmitteleinheiten bei LQ erforderlich sind. Ich war mir da jetzt nicht mehr ganz sicher ob es sich so verhält, weil es gab immer wieder Fragen von den Fahrern, "sie hätten von anderen Unternehmen die Auflage bei LQ einen 2Kg Feuerlöscher vorzuweisen und ob es so richtig ist? Bei der 1000 Punkte Regelung ist klar ein 2Kg.   Danke... |  |  
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: fireman]
 #34680
17.03.2023 11:06 |  
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Peter06Registriert:  Jul 2022 Beiträge: 97   Vollmitglied |  
|   Vollmitglied Registriert:  Jul 2022 Beiträge: 97 | 
Guten Tag,
 die Vorschriften zur Mitführung von Feuerlöschern "außerhalb ADR" sind rein nationalen Regelungen unterworfen.
 Dabei ist auch noch zu beachten, ob sich die jeweilige Vorschrift auf das Hoheitsgebiet des befahrenen Landes bezieht oder ob diejenigen aus dem Zulassungsland des Fahrzeugs gelten.
 Auch die Prüffristen sind recht unterschiedlich.
 
 Beispiele:
 
 Deutschland:
 In Omnibussen 1x 6 KG Löscher, in Doppeldeckern 2 (STVO, §35)
 
 Schweiz:
 In Omnibussen: 1x 6 KG Löscher, in Doppeldeckern 2
 Lkw/Fahrzeuge allgemein > 3,5 t zGG: einer oder mehrere, insgesamt 6 Kg (Art 114 VTS) (nur Zulassungsland Schweiz, Neufahrzeuge ab 01.04.2003, Altzulassung war nachzurüsten bis 01.01.2005)
 
 Wenn also der LKW von Michael mit LQ in der Schweiz zugelassen unterwegs wäre, dann müsste er z.B. 3x 2 Kg mitführen.
 
 Grüße,    Peter
 
 
 
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 17.03.2023 14:24. Bearbeitungsgrund: Korrekturhinweis durch andere Beiträge, danke!
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: fireman]
 #34682
17.03.2023 15:23 |  
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GeraldRegistriert:  Jul 2007 Beiträge: 3,190   Held der Gefahrgutwelt |  
|   Held der Gefahrgutwelt Registriert:  Jul 2007 Beiträge: 3,190 | 
Hallo fireman, Wo steht, dass beim Transport, Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) ein Feuerlöscher (2KG) mitzuführen ist.Das haben die Anderen schon beantwortet. Aber unter ADR 2023 Freistellungen  findes Du PDF-Datein zum Download, welche Dir aufzeigen, was bei der Nutzung nach ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 bzw. Kapitel 3.4  zu beachten ist! 
 Gruss aus Unterfranken
 
 Gerald
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|  Re: Feuerlöscher bei LQ
[Re: Gerald]
 #34683
17.03.2023 16:30 |  
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firemanRegistriert:  Jul 2016 Beiträge: 88  OP Vollmitglied |  
| OP   Vollmitglied Registriert:  Jul 2016 Beiträge: 88 |  |  |  
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