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Eintrag Rangierzettel 13 u. 15 im BefPapier #35031 11.05.2023 14:33
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Matthias Wiegand Offline OP
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Guten Tag liebe Gefahrgutprofis!
Ich brauche Eure Hilfe zum Thema Eintrag Rangierzettelmuster 13 und 15 im Beförderungspapier.
Ausgangslage: Transport von Gefahrgut Klasse 1 UN 0248, unter Ausschließlicher Verwendung.
Meine Aussage, Auslegung RID Absatz 5.4.1.1.1 c) war immer, dass der Rangierzettel Nr. 13 NICHT in Klammern hinter dem Klassifizierungskode 1.2 L im Beförderungspapier eingetragen werden muss!!
Seht Ihr das auch so?

Würde mich über eine Rückantwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias

Re: Eintrag Rangierzettel 13 u. 15 im BefPapier [Re: Matthias Wiegand] #35032 11.05.2023 14:46
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M.A.T. Online
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Grüß Sie, Herr Wiegand,
im RID 2023 lese ich das anders. Der Wortlaut ist ja "Wenn in .... , der Rangierzettel nach Muster 13 und 15 angegeben sind, müssen diese nach dem Klassifizierungscode in Klammern angegeben werden."
Die UN 0248 hat den "Vorsichtig verschieben" (13) in der Spalte, und damit ist m.E. die Bedingung in 5.4.1.1.1 c) 1. Spiegelstrich erfüllt. Es kann natürlich sein, daß in Ihrem Fall 5.4.1.2.1 f) greift. Die Erleichterung im 4. Spiegelstrich greift ja nicht, da sie andere Stoffe betrifft.
Meinten Sie evtl. "Geschlossene Ladung" - hier ist ja nicht Kl. 7 betroffen, oder? Aber auch dann würde m.E. der Nr. 13 hier notwendig sein.
Schöner Gruß
M.A.T.

Nachtrag: nach unserer Diskussion stimme ich Ihrer Auslegung zu: nicht erforderlich, aber erlaubt. Das "andere" ist entscheidend hier.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.05.2023 16:21. Bearbeitungsgrund: Nachtrag.
Re: Eintrag Rangierzettel 13 u. 15 im BefPapier [Re: M.A.T.] #35177 09.06.2023 11:20
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W
Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkollegen,

in der Tat ist keine Angabe des Rangierzettels vorgeschrieben. Ich muss also nicht, dürfen ist erlaubt.

Gruß aus Bayerisch-Schwaben
Alfred Winklhofer


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