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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: M.A.T.]
 #35831
19.09.2023 16:21
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Gerald
 
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Hallo M.A.T., es gibt zwei Handbücher für Tankwagenfahrer aus dem Jahr 2022,  Einmal für Mineralöl und das  Zweite für LPG. Aber in dem Handbuch für Mineralöl von 2022 ist es jetzt die Ziffer 12, ich habe in meinen letzten Beitrag einen Nachtrag geschrieben, da es um die Abgabe über die Schlauchtrommel geht. Nachtrag:Hier noch das  Handbuch für Tankwagenfahrer für  Mineralöl in Österreich von 2023 und hier das  Handbuch für Tankwagenfahrer für  LNG in Österreich von 2023, warum das jetzt getrennt ist, erschließt sich mir nicht.  
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.09.2023 16:35. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:
 
 
  
Gruss aus Unterfranken 
  Gerald
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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: Gerald]
 #35832
19.09.2023 16:34
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M.A.T.
 
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Danke, Gerald. Frohes Schaffen noch M.A.T. 
 
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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: Gerald]
 #35833
19.09.2023 16:35
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Udo
 
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Hallo zusammen, schon mal vielen Dank für die Antworten. Im Handbuch heißt es: Abgabe über die Schlauchtrommel "und/oder gepumpt werden. Technisch ist es möglich auch über den "Leerschlauch", also nicht über die Schlauchtrommel zu pumpen,  aber über das "oder" ist auch das Pumpen über den Leerschlauch verboten. 
 
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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: Udo]
 #35834
19.09.2023 16:48
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M.A.T.
 
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Hallo, Udo, mich würde immer noch interessieren, womit diese Aussage begründet wird. TRGS oder ADR sind es, soweit ich sehen kann, nicht. Die Quelle dafür können wohl nur die Autoren / Verbände nennen. Gruß M.A.T. 
 
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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: Udo]
 #35835
19.09.2023 17:29
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Gerald
 
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Hallo Udo, es ist nur ein Handbuch, obwohl ich von einem Handbuch schon erwarte, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Aber in der TRGS 751 sowie im ADR habe ich dazu nichts gefunden.
  Vielleicht hängt es mit Benzin als Stoff zusammen, und auf Grund des Vollschlauches ist die Gefahr zu groß!!! 
 
  
Gruss aus Unterfranken 
  Gerald
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 Re: Ottokraftstoff pumpen
[Re: Gerald]
 #35836
20.09.2023 13:59
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Nitro
 
Spezi 
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Spezi 
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Guten Tag Zusammen
  Es steht "Ottokraftstoffe (Benzine) dürfen von Ihnen grundsätzlich nicht über die Schlauchtrommel und/oder gepumpt abgegeben werden!". Dies schliesst m.E. eine jede Abgabe über die Schlauchtrommel oder eine Abgabe über irgend eine Pumpe aus.
  Ich kann mit Vorstellen, dass der Grund darin im EX-Schutz zu finden ist.
  Beim Fördern über die Trommel ODER die Pumpe muss diese ja nach dem Transfer entleert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass beim nächsten Transport mit Diesel/Heizöl Benzin zugemischt wird, was den Flammpunkt deutlich absenken würde. In einer Tankanlage für Diesel/Heizöl hätte man dann plötzlich eine EX-Zone, wofür dann allenfalls Messeinrichtungen nicht ausgelegt sind.
  Ausblasen mit Druckluft ist ebenfalls unangebracht (und an anderer Stelle auch verboten, siehe 5.1.4 des Handbuches). Sticktstoff werden die wenigsten Tankwagen Mitführen und Abgase als Inertgas zu verwenden ist auch nicht mehr Zeitgemäss. 
  Ich kann mit gut vorstellen, dass bei der Förderung mit der Pumpe die Gefahr besteht, dass die Fördergeschwindigkeit für schnell mal zu hoch ist. Aufladungen könnten dann nicht mehr zuverlässig verhindert werden können.
  Freundliche Grüsse Nitro 
 
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