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Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 #36151 13.12.2023 15:42
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Peter06 Offline OP
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Guten Tag,

letzte Woche war eine ähnliche Anfrage, ich dachte dass mein Sachverhalt dort auch angemerkt wird, was allerdings ausblieb.

Meine konkrete Fragestellung:
In 3.4.1 werden die für LQ-verpackte Vorgänge zu beachtenden Vorschriften benannt.
Unter anderem ist dabei unter f) der Abschnitt 6.1.4 ADR genannt.

Welche Bauartanforderungen aus 6.1.4 muss ich tatsächlich anwenden/beachten als Verpacker?

Bei Verwendung einer Kiste aus Pappe würde ich davon ausgehen, dass dies bedeutet, dass die unter 6.1.4.12 aufgeführten Anforderungen auch für LQ-Kisten gelten, im besonderen:

6.1.4.12.1 Es ist Vollpappe oder zweiseitige Wellpappe (ein- oder mehrwellig) von guter und fester Qualität, die dem Fassungsraum und dem Verwendungszweck der Kiste angepasst ist, zu verwenden. Die Wasserbeständigkeit der Aussenfläche muss so sein, dass die Erhöhung der Masse während der 30 Minuten dauernden Prüfung auf Wasseraufnahme nach der Cobb-Methode nicht mehr als 155 g/m2 ergibt (siehe ISO-Norm 535:1991).
Die Pappe muss eine geeignete Biegefestigkeit haben. Die Pappe muss so zugeschnitten, ohne Ritzen gerillt und geschlitzt sein, dass sie beim Zusammenbau nicht bricht, ihre Oberfläche nicht einreisst oder sie nicht zu stark ausbaucht. Die Wellen der Wellpappe müssen fest mit der Aussenschicht verklebt sein.

6.1.4.12.4 Erfolgt der Verschluss durch Verkleben oder mit einem Klebeband, muss der Klebstoff wasserbeständig sein.

Tatsächlich gibt es einige Hersteller, die Kartons diesen Spezifikationen entsprechend anbieten (ohne Bauartprüfung!). Kleine Kartonabmessungen entsprechen oft nicht diesen Voraussetzungen.
Für Außenstehende ist es schwer kontrollierbar, ob es erfüllt wird weil es am Karton nicht erkennbar ist.

Was mich auch etwas irritiert:
In diversen Merkblättern zu LQ-Vorgaben sind die Anforderungen nach 6.1.4 nicht aufgeführt, auch bei ECOMED. Es wird immer nur auf die Grundanforderung in 4.1.1.1 Bezug genommen:

• Die Verpackungen müssen von guter Qualität bzw. ausreichend widerstandsfähig sein, d.h. sie müssen unter normalen Beförderungsbedingungen Stößen und Belastungen standhalten, es darf kein Austreten des Inhalts möglich sein und sie dürfen keine gefährlichen Rückstände an der Außenseite haben (4.1.1.1 ADR).
(Merkblatt Ecomed)

Was ist im Alltag richtig für den Anwender?

Danke an die Experten hier.

Grüße, Peter

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Peter06] #36154 13.12.2023 16:41
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Phi_l Offline
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Hallo Peter,

richtig, bei LQ müssen die Bauvorschriften eingehalten werden und daher rate ich auch bei LQ zu einer bauartgeprüften Verpackung, denn bei dieser sind diese Vorschriften automatisch erfüllt und das auch für Außenstehende leicht erkennbar. In anderen Fällen muss man sich diese Spezifikationen dann eben durch den Hersteller bestätigen lassen.

LG Phil

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Phi_l] #36156 13.12.2023 17:40
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Claudi Online
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Wenn man das mal eindampft, sind es doch "nur" 2 Anforderungen:

-wasserbeständiger Klebstoff (das dürften alle handelsüblichen Klebebänder erfüllen)
-gewisse Wasserbeständigkeit (Cobb-Test) <-- das dürfte der Knackpunkt sein, falls jemand das hinterfragt (in der Praxis tut das kaum jemand*)

Die Diskussion darüber hatten wir mal hier: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/27177/re-lq-karton-cobb-test-iso-535

Theoretisch müssten das die Kartonage-Hersteller wissen - nicht unbedingt die, die die Kartons liefern, sondern die, die die Wellpappe in einer definierten Qualität herstellen. Inwiefern es da Standards in der Wellpappe-Branche/ Papierbranche gibt bzw. welche Pappqualitäten üblicherweise verarbeitet werden, weiß ich nicht.

*das ist natürlich trotzdem geltendes Recht und muss eigentlich eingehalten sein

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 13.12.2023 17:41.
Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Claudi] #36161 19.12.2023 09:15
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DJSMP Offline
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Die Praxis zeigt, dass der Cobb-Test bei den wenigsten Herstellern bekannt ist. Ich habe leider sehr selten eine diesbezügliche Bestätigung erhalten. Auch habe ich gelernt, dass beschichtete Oberfläche nicht gleich das Bestehen des Cobb-Tests als Ergebnis hat. Und ein Nullachtfünfzehn-Standardkarton besteht den Test in der Regel nicht.

Es gibt einen Hersteller/Vertreiber in Köln, der Pappkisten für LQ vertreibt. Ansonsten würde ich hier zur Vorsicht neigen und im Zweifelsfall zu bauartgeprüften Pappkisten mit UN-Spezifikationsmarkierung raten, wenn man es sauber machen möchte.

Ob im Alltag jemand auf die Idee kommt, bei einer LQ-Beförderung diese Bauvorschriften zu hinterfragen, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber wir wollen ja vorschriftenkonform sein...

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: DJSMP] #36162 19.12.2023 11:43
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Peter06 Offline OP
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Guten Tag,

danke für die verschiedenen Einschätzungen und den Verweis auf den anderen Beitrag im Forum.

Für mich stellt es ich nun wie folgt dar:
- die "reine Vorschrift" fordert für LQ-Versandstücke weitergehende Qualitätsanforderungen aus 6.1.4
- vielen Anwendern ist es so nicht bewusst, weil Merkblätter (auch Ecomed) darauf warum auch immer nicht wirklich hinweisen
- Verpackungshersteller und Vertreiber zeigen keine besondere Transparenz / Wissen zu diesem Thema
(meine Lieferanten waren auf Nachfrage hin schnell mit Daten, offensiv vermarktet werden die nicht)
- Nachvollziehbarkeit am Packstück ist nicht gegeben (im Gegensatz zu 4G)
- Kontrollbehörden sehen offensichtlich keinen Handlungsbedarf oder erkennen es ebenfalls nicht (aus vielen mir bekannten Vorgängen, auch international, gab es noch nie in diesem Punkt eine Nachfrage)
- aus Kostengründen ist 4G bei hohem Aufkommen (mehrere 100 pro Tag) keine Alternative
- die meisten Versender legen "in der Praxis" keinen Fokus drauf

Persönlich stelle ich mir schon die Frage, ob da einfach was vergessen wurde zur Vereinfachung in der Vorschrift, Es ist doch schwer nachvollziehbar, warum an eine Kiste aus Pappe für LQ-Ware höhere Anforderungen gestellt werden als für genau die gleiche Kiste die als Umverpackung für gekennzeichnetes Gefahrgut verwendet wird. Natürlich hat die gekennzeichnete Ware eine bauartgeprüfte Verpackung, aber dafür hat die auch mehr Inhalt als eine nicht geprüfte LQ-Verpackung der Kleingebinde.
Von außen ist es immer der gleiche Regen der auf den Karton prasselt.

Solange die Situation wie oben beschrieben ist wird sich an der Praxis nichts ändern.

Grüße, Peter

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Peter06] #36163 19.12.2023 15:29
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Claudi Online
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Hallo Peter,

Antwort auf
Es ist doch schwer nachvollziehbar, warum an eine Kiste aus Pappe für LQ-Ware höhere Anforderungen gestellt werden als für genau die gleiche Kiste die als Umverpackung für gekennzeichnetes Gefahrgut verwendet wird.


Meinst du statt Umverpackung Außenverpackung? Umverpackungen haben keinerlei spezielle Anforderungen, das könnte auch ein Papiersack oder labbriger Pappkarton sein.

Die gesetzl. Anforderungen an die LQ-Kiste sind nicht höher als die an die 4G-Kiste. LQ muss wasserbeständig sein und allgemein die Ware schützen während der Beförderung. 4G muss all das erfüllen + Falltest und Stapelprüfung - entsprechend für den geplanten Versandfall, d.h. mit Gewichtsgrenzen, Typ von Innenverpackung.

Behörden können Cobb-Test bei LQ-Kartons schlecht prüfen und wissen wahrscheinlich teilweise im Detail gar nichts von der Anforderung. Ja, es ist gefordert, es steht so im Regelwerk und im Beratungsgeschäft muss man darauf hinweisen, wenn man es 100% korrekt machen möchte.

Aber: gibt es denn Unfallgeschehen wegen nicht wasserbeständiger LQ-Kartons? Ich gehe davon aus, dass die meisten rein aus Vernunft Kartons nicht ungeschützt im Regen stehen lassen, weil das mind. optisch unschön ist und Ärger gibt beim Kunden/ Empfänger.
Formell ist das ganz oft eine Lücke zw. Anforderung und Praxis. Ob das wirklich ein Problem darstellt?

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Peter06] #36166 19.12.2023 16:11
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Phi_l Offline
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Hallo Peter,

hier könnte es so sein, wie in so manchen (Rechts-)Bereichen: Erst wenn es aufgrund genau dieser Konstellation zu einem Zwischenfall kommt (Durch Wasser geschwächter Karton der nicht den Cobb-Test absolviert hatte, war bei einem LQ-Transport ursächlich für einen Gefahrgutaustritt), wird das ganze praxisrelevant bzw. genauer geprüft. Und da wägt dann der ein oder andere Betrieb Wahrscheinlichkeit gegen Wirtschaftlichkeit ab...

Will man aber rechtskonform und damit in jedem Fall auf der sicheren Seite sein, führt an den Vorschriften eben kein Weg vorbei.

LG Phil

Re: Anforderung Verpackungsqualität LQ nach 6.1.4 [Re: Phi_l] #36169 19.12.2023 17:19
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Claudi Online
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Zustimmung.
Würde ein entsprechender Unfall passieren, würde - sofern es vor Gericht geht - ein Gutachter/ GG-Sachverständiger wahrscheinlich der Verpackung auf den Zahn fühlen.

Aber ich sehe da in der gängigen unsauberen Praxis kein Damokles-Schwert, was über der Menschheit hängt.


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