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Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Phi_l] #37433 16.09.2024 11:22
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Gerald Offline OP
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Hallo Phi_l,
Antwort auf
und genau das ist in meinen Augen klar falsch.


Leider kann ich Dir nicht Recht geben, denn in Unterabschnitt 8.6.3.3. steht: "Gefährliche Güter, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.1.3 befördert werden, unter­liegen nicht den Tunnelbeschränkungen und sind bei der Bestimmung des der gesamten Ladung einer Beförderungseinheit zuzuordnenden Tunnelbeschränkungscodes nicht zu berücksichtigen, es sei denn, die Beförderungseinheit ist mit dem in Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 vorgeschriebenen Kennzeichen versehen."

Es ist vielleicht nicht die optimale Beschreibung, aber es ist nun mal zu beachten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Gerald] #37435 16.09.2024 16:32
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Hallo Gerald,

ich versuche es nocheinmal anders darzustellen:

Schritt 1: Ich habe mein Fahrzeug mit LQ gekennzeichet und die beschriebenen Gasflaschen dabei.
Schritt 2: Ich komme zu dem Schluss, dass aufgrund der Gasflaschen die nach 1.1.3 transportiert werden meiner gesamten Ladung der TBC C/D zugeordnet werden muss.
Schritt 3: Ich gehe auf die Suche, durch welchen Tunnel ich fahren darf und durch welchen nicht. Und werde in 8.6.4 fündig, nicht in 8.6.3.3. Und dort finde ich dann geschrieben, dass man zuallererst das Kennzeichen auf der Beförderungseinheit anschauen muss. Ist das ein LQ-Kennzeichen, dann darf ich nicht durch Tunnel der Kategorie E, ist es aber eine orangefarbene Tafel, dann muss ich mich nach dem TBC richten.

Das steht doch exakt so im ADR und ich kann doch nicht das Pferd von hinten aufziehen. Der TBC der Ladung ist ersteinmal nur ein Code, ob und wie er sich auf die Tunnelbeschränkungen auswirkt erfährt man erst weiter hinten im Text.

Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Phi_l] #37436 16.09.2024 16:55
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Gerald Offline OP
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Hallo Phi_l,

Schritt 1: Ja
Schritt 2: Ja, also die gesamte Ladung TBC "B/D" (da hast Du Dich wohl verschrieben, den UN 1965 hat B/D.
Schritt 3: Und werde in 8.6.4 fündig, und da steht, wenn B/D dann nicht durch B,C,D und E.

Ich hoffe Du meinst bei Abschnitt 8.6.4 nicht die Bemerkung 2, da geht es um die Kennzeichnung nach IMDG-Code!!! Gans andere Baustelle!

Nachtrag:
Sieh mal in der Karte Tunnelbeschränkung nach, da habe ich den Abschnitt 8.6.4 mal anders dargestellt, auch mit Beispielen. Übrigens habe ich die Seite 2 dieser Karte bei mir im ADR auf der rechten Seite (die ist leer) eingeklebt. Sieht meiner Meinung nach übersichtlicher aus.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Gerald] #37437 16.09.2024 17:07
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Werte Kollegen, danke für die detaillierte Diskussion. Mir scheint, dies ist ein gutes Argument für die Beobachtung, daß die Tunnelregelungen ins ADR eingebaut wurden, ohne vorher alle Konsequenzen durchgespielt zu haben und einen Vorschriftenwortlaut zu verfassen, der einfach verständlich ist.
Danke und Gruß
M.A.T.

Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Gerald] #37438 17.09.2024 09:04
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und ausführliche Diskussion, ich möchte wirklich verstehen, wieso der Text für mich so absolut eindeutig ist aber für andere so eindeutig anders. Bei meinem Beispiel habe ich tatsächlich nur irgendeinen Code genommen, es geht ja nur um das Prinzip.

Und das würde ich jetzt nocheinmal gerne auf die zwei entscheidenden, eindeutigen Sätze aus 8.6.4 runterbechen:

Die Beschränkungen für die Durchfahrt von Tunneln gelten für Beförderungseinheiten mit LQ-Kennzeichen bei der Durchfahrt von Tunneln der Kategorie E.

Die Beschränkungen für die Durchfahrt von Tunneln gelten für Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln entsprechend dem TBC der Ladung.

Und das bedeutet nunmal Wort-wörtlich, dass bei LQ-Kennzeichnung der TBC vollkommen irrelevant ist. Solange die Beförderungseinheit nur mit dem LQ-Kennzeichen versehen ist spielt der TBC der Ladung laut ADR keine Rolle. Selbst wenn man aus allem drumherum mitnehmen würde, dass man den restriktivsten TBC aus allem drumherum zusammenkratzt und bestimmt, lautet die Vorgabe des ADR: Kennzeichnung mit LQ -> Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten. Punkt.

LG Phil

PS:
Entsprechend sähe die Abfolge so aus:
Antwort auf
Schritt 1: Ja
Schritt 2: Ja, also die gesamte Ladung TBC "B/D" (da hast Du Dich wohl verschrieben, den UN 1965 hat B/D.
Schritt 3: Und werde in 8.6.4 fündig, und da steht, wenn orangefarbene Warntafel und B/D dann nicht durch B,C,D und E.




Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 17.09.2024 09:10.
Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Phi_l] #37439 17.09.2024 13:52
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Gerald Offline OP
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Hallo Phi_l,
Du hast Deine Meinung und ich und die Anderen sehen es etwas anders, und so ganz verkehrt kann es nicht sein, denn auch in der Herausforderung Tunnel vom Gefahrgut-Portal steht der Beitrag. Aber ich denke mal, wir beenden es.

Ich hoffe nur nicht, dass es Einen mal bei einer Kontrolle erwischt, und er hat mit dieser Ladung (unser Beispiel) z.b. den Tunnel "B" durchfahren!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Newsletter Gefahrgut IHK Ulm [Re: Gerald] #37440 17.09.2024 14:12
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Phi_l Offline
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Hallo Gerald,

der Vollständigkeit halber möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass sowohl der Artikel im Gefahrgutportal als auch unsere Diskussion einzig durch den Artikel im GG-Newsletter der IHK Ulm ausgelöst wurden bzw. diesen widergeben. Wir haben es also meiner Kenntnis nach letztlich mit einer Einzelmeinung aus Ulm zu tun, welche aufgrund ihrer Autorität übernommen wird. Meiner Ansicht nach hat man sich dort allerdings geirrt und ich habe auch mal eine Nachricht dorthin geschrieben. Vielleicht kommt ja von dieser Seite ja noch eine Korrektur.

LG Phil


Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 17.09.2024 14:13.
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