Hallo Walti,
ich kenne zwar das Editorial der GeLa 03/06 nicht, aber ich denke du meinst diesen Vorschlag aus Frankreich:
Kennzeichnung von LQ-Transporten
Von Frankreich wurde vorgeschlagen, das Kapitel 3.4 (Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern - LQ) dahingehend zu ändern, dass auch für diese Transportmöglichkeit Mindestangaben im Beförderungspapier sowie die Kennzeichnung der Transporteinheit mit LQ bei mehr als 12 Tonnen Gefahrgut gefordert werden. Grund für diese Überlegung war eine Studiue aus 2002 die das Risiko solcher LQ Transporte untersucht hatte.
(Quelle) Man hat sich auf der WP.15 im März darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe u.a. zu diesem Thema unter der Obhut der Franzosen einzurichten.
Ich bin etwas gespalten, was diesen Vorschlag angeht. Wenn man den "Schutzgedanken" zu grunde legt, könnte es sinnvoll sein LQ-Transporte mit mehr als 12 Tonnen entsprechend zu Kennzeichnen. Aber auch in meinem Arbeitskreis bin ich mit meiner Meinung alleine... :-)
Liebe Grüße,
Bernd.