WGK bei Fertigprodukten
#38355
21.02.2025 11:21
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Phillip
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Hallo zusammen. Ich habe mich heute mal etwas belesen was die Genehmigungspflicht für Anlagenbetreiber zwecks WGK Stoffen angeht. Jetzt haben wir auch einige Produkte mit WGK 3 die in Stück gebucht sind da Fertigarzneimittel. Wie wird das berechnet? In den Tabellen im Gesetzestext ist logischerweise immer von Tonnen die Rede. Nimmt man einfach bspw. das Gewicht pro Palette? Oder gibt es eventuell sogar eine Sonderregelung ähnlich wie im ADR? SV 601- Fertigarzneimittel
Ich freue mich schon auf eure Antworten darauf
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#38356
21.02.2025 11:42
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M.A.T.
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Hallo, abhängig von Ihrer Rolle im Beförderungsprozeß oder der Zusammensetzung der Produkte - könnten § 4 AwSV oder § 1(4) etwas hergeben? Gruß M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: M.A.T.]
#38358
21.02.2025 13:22
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Phillip
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Nein das gibt mir leider keine nützlichen Informationen
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#38359
21.02.2025 13:25
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M.A.T.
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Dann wüßte ich keine Möglichkeit. Daß im Medizinrecht etwas entsprechendes steht halte ich systematisch für unwahrscheinlich. M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#38368
23.02.2025 12:52
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UBurkhard
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Fallen Fertigarzneimittel (als Erzeugnisse) überhaupt unter die Regelungen der AWsV? Was sagen UBA bzw. BfArM?
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: UBurkhard]
#38369
23.02.2025 13:38
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M.A.T.
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Fallen Fertigarzneimittel (als Erzeugnisse) überhaupt unter die Regelungen der AWsV? Was sagen UBA bzw. BfArM? Hallo, UBurkhard, laut Frager bieten die beiden entsprechenden Paragraphen keine Handhabe, wessen ich allerdings nicht sicher bin. Gerade § 1(4) sollte zumindest einen Ansatz bieten, denn Medikamente sind in Endverbraucherpackungen wahrscheinlich nicht wirklich relevant für Wassergefährdung. Das paßt auch zu den längeren Ausführungen, die zu diesem Paragraphen in der amtlichen Begründung zur AwSV stehen, Parfüme beispielsweise angeführt sind. Vielleicht sucht der Frager nur nach einer einfachen "Ich-komme-aus-dem Gefängnis-frei"-Karte, und die Freistellungsmöglichkeit dieses § wird als zu aufwendig gesehen. Ihr Hinweis auf die beiden Stellen ist bestimmt sehr hilfreich, eine Anfrage kostet ja nichts. Gruß M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: M.A.T.]
#38370
23.02.2025 16:25
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UBurkhard
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Leider finde ich meine Unterlagen in Bezug auf die Corona-Impfstoffe nicht mehr. Beim UBA ist eine etwas ältere Präsentation zum Thema WGK-Einstufung zu finden. Danach sind Fertigarzneimittel nicht einzustufen, Stoffe und Gemische, die zur Produktion von Arzneimitteln eingesetzt werden, hingegen schon.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: UBurkhard]
#38371
23.02.2025 21:18
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M.A.T.
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Hallo, UBurkhard, Klasse. Wenn der Frager wieder reinschaut hat er nun etwas. Danke und schönen Restsonntag noch M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: UBurkhard]
#38373
24.02.2025 12:13
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Hallo Herr Burkhard, vielen Dank, diese Präsentation war sehr aufschlussreich.
Grüße
Phillip
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#39470
15.08.2025 09:17
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Hallo ihr Alle,
ich wollte mal ein kleines Update posten, für alle, die es interessiert. Auf der Internetseite des UBA steht ja ganz eindeutig, dass Erzeugnisse nicht einer WGK zugeordnet werden müssen. Allerdings sagt die Begriffsbestimmung in der REACH-Verordnung "Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt". Demnach sind Arzneimittel in der Regel keine Erzeugnisse nach REACH oder Chemikaliengesetz. Es entfällt lediglich die Kennzeichnungspflicht nach CLP. Wir haben deshalb entschieden, die angegebene WGK aus dem Sicherheitsdatenblatt (sofern plausibel) zu übernehmen.
Ich wünsche euch allen ein sonniges Wochenende. Gruß
Phillip
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#39471
15.08.2025 10:23
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M.A.T.
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Hallo, Phillip wie interpretieren Sie diese Aussage direkt darunter beim UBA: "Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird." Das ist für mich nicht kompatibel mit der kürzlichen Festlegung betreffend Liba. Denn es wird ja mit den Akkus, aber eben nicht mit dem darin chemisch oder physikalisch gebundenem Lithium umgegangen. Oder denke ich hier falsch? Gruß M.A.T.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: M.A.T.]
#39472
15.08.2025 10:55
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Michael
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Hallo,
Umgang ist auch Lagerung.
Dann könnte ich auch sagen, ich gehe nur mit Fässer gefüllt mit WGK-Stoffen um und nicht mit dem Stoff an sich.
Das wäre mehr der Ansatz, den der Arbeitsschutz aber scheinbar nicht das Umweltrecht akzeptiert.
Das Beispiel ist weit hergeholt? In der Verwaltungsvorschrift des Bund-Länder-Ausschusses wird die Lithiumbatterie als akzeptierte, dichte Verpackung mit WGK-Stoff darin bezeichnet.
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Michael]
#39473
15.08.2025 11:03
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M.A.T.
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Hallo, Michael, genau diese Aussage meinte ich. Der Unterschied ist, daß ich aus dem Faß einfach (ohne Beschädigung des Fasses) den Inhalt entnehmen kann; bei einer Liba geht das nur über die Zerstörung des Gegenstandes und ggf. chemische Bearbeitung. Darin liegt für mich der grundlegende Denkfehler in dieser VwV. Unabhängig davon, daß ein Großteil der Akkus ohnehin nur geringe Mengen an metallischem Li enthält, im Gegensatz zu Fässern oder Kisten mit flüssigen / festen WGK-Stoffen. Gruß M.A.T. Nachtrag: für Anlagen, in denen Akkus mit Li herstellt (oder delaboriert) werden und darum ggf. Li in Qualitäten und Quantitäten vorliegt, die in die Umwelt eintreten könnten, würde ich eine Li-Einstufung natürlich für korrekt ansehen.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 15.08.2025 11:10. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: M.A.T.]
#39474
15.08.2025 15:03
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Phillip
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Hallo M.A.T., viel spannender wäre doch die Frage, ob die Liba als Erzeugnis oder als Gemisch angesehen wird. Meiner Meinung nach spielen hier die chemische Zusammensetzung wie auch die Form eine Maßgebende Rolle.
Ansonsten würde ich es auch so sehen, dass Lagerung auch eine Form des Umgangs ist. Zu Liba´s kann ich mich sonst nicht wirklich äußern, da wir hier nur mit Medikamenten und deren Rohstoffen zu tun haben.
Schönes Wochenende! Gruß Phillip
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Phillip]
#39475
15.08.2025 16:59
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Peter06
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Hallo zusammen,
zunächst möchte ich anmerken, dass die hier in einem Beitrag verlinkte Präsentation des UBA etwas verwirrend ist, weil die AwSV den Begriff der Erzeugnisse nicht kennt. Maßgeblich ist primär die regionale Wasserbehörde, welche sich im Bedarfsfall mit dem UBA abstimmt.
Ich bin aktuell mit diversen Genehmigungsverfahren für Lageranlagen beschäftigt, deshalb ein paar Erfahrungen: Bei den flüssigen Stoffen verlangt das Wasserrecht nach dem Besorgnisgrundsatz in WHG §62 alles zu berücksichtigen, was in der Anlage bzw. den Anlagen an Flüssigkeiten in Verpackungen oder Erzeugnissen oder Geräten drin ist. Beispiele die ich in der Praxis meines Betriebs in den Genehmigungen ansetzen muss: Flüssigkeitsanteil in Starterbatterien, Füllstand in benutzen Ölabsauggeräten. Das Blei in den Starterbatterien mit WGK 3 wurde übrigens zur Berücksichtigung nicht gefordert.
Falls die Fertigarzneien von Philipp „flüssig“ wären, dann müsste folglich das komplette Volumen an Flüssigkeitsinhalt berücksichtigt werden (zur Ermittlung der Gefährdungsstufe und zur Bemessung des Rückhaltevolumens). Flüssigkeiten sind nur als Lebensmittel oder Tierfutter ohne Einstufungspflicht.
Falls die Fertigarzneien ein Gemisch aus Feststoffen sind, dann kann diese Selbsteinstufungslogik verwendet werden. Die Verpflichtung zur Selbsteinstufung entfällt in diesen Fällen nach AwSV §8: V1a: in §3, Absatz 2 genannt als „awg=allgemein wassergefährdend“ - Mist, Gülle, Silage, Gärsubstrate aus Landwirtschaft - Gemische aus aufschwimmenden flüssigen Stoffen - feste Gemische, soweit nicht von UBA als nwg eingestuft V1b: in §3, Absatz 3 genannt - Gemische die als Lebensmittel oder Tierfutter bestimmt sind V2: im Bundesanzeiger veröffentlichte Gemische mit (Alt-) Einstufung bezogen auf Vorschriften bis 01.08.2017. Umweltbundesamt stellt diese Daten in der Rigoletto-Datenbank bereit (Hinweis: ausdrückliche Suche nach „Gemisch“ ist nicht möglich) V3: Gemische für die es eine Dokumentation nach Anlage 2, Nummer 2 (=Dokumentationsformblatt 2) gibt. Damit beantragt und vereinbart ein bestimmter Anlagenbetreiber bei seiner „zuständigen Behörde“ die Festlegung der WGK-Stufe für ein Gemisch. V4: Gemische die ohne weitere Prüfung in WGK 3 eingestuft werden V5: Gemische die „nur umgeschlagen“ und nicht „eingelagert“ werden V6: Gemische die das Umweltbundesamt einstuft. Sind im Bundesanzeiger veröffentlichte Gemische mit (Neu-) Einstufung bezogen auf Vorschriften ab 01.08.2017. Umweltbundesamt stellt diese Daten in der Rigoletto-Datenbank bereit (Hinweis: ausdrückliche Suche nach „Gemisch“ ist nicht möglich)
Die Einstufung des Lieferanten der Arzneimittel auf dem SDB mit WGK 3: Sie könnten mal fragen, nach welchem Prinzip er das ermittelt hat. Falls er es nach V4 gemacht hat könnten Sie es ja anders bewerten, z.B. nach V3 mit Ihrer Wasserbehörde ein Gespräch führen. Zur Reduzierung der Gefährdungsstufe wäre es bei entsprechenden Mengen durchaus interessant.
Ident zu den Starterbatterien noch eine Anmerkung zum „AwSV-Merkblatt“ der Lithium-Batterien aus dem Bund-Länder-Arbeitskreis das hier auch diskutiert wird: Gibt es denn jemand, für dessen Lager bei der Genehmigung der komplette Gewichtsanteil der WGK-Stoffe in der Zelle als WGK 3 bewertet wurde? In meinen Genehmigungen ist es bisher nicht so gefordert worden. Hier scheinen auch die Wasserbehörden ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit bzw. Notwendigkeit in der Praxis zu haben.
Grüße, Peter
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Re: WGK bei Fertigprodukten
[Re: Peter06]
#39476
15.08.2025 17:51
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M.A.T.
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Hallo, Peter06 zu Ihrer Aussage
.....Umweltbundesamt stellt diese Daten in der Rigoletto-Datenbank bereit (Hinweis: ausdrückliche Suche nach „Gemisch“ ist nicht möglich)....
ist meine Erfahrung etwas anders. Die Fragmentsuche in der erweiterten Suche mit "gemisch" (groß oder klein) ergibt immerhin 180 Einträge. Natürlich sind das nur die national zentral erfaßten; alle Meldungen von Selbsteinstufungen an die örtlichen Wasserbehörden fehlen organisationsgemäß hier. Diese Einträge seit 2017 sind zwar nur ungefähr anderthalb Prozent der dortigen Menge, aber aus meiner Sicht ein Ansatzpunkt.
@Phillip: Gemisch oder Erzeugnis ist für einen normal denkenden Menschen keine Frage: Erzeugnis. Sie ist durch die Funktion, Form und Komponenten charakterisiert und nur so überhaupt nutzbar. Gruß M.A.T.
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