Die müssen alles einhalten, Sonderregelungen gibt es für sie nicht.
Die "Handwerkerfreistellung" nach 1.1.3.1 c) gilt nur, wenn eine Firma ihre eigenen Fahrzeuge warten/ bearbeiten würde. Bei Scootern & Co. sind das aber meistens separate Dienstleister, die als Scooter-Ranger/ Lime Juicer etc. tätig werden.
Bzgl. der "Handwerker":
https://www.gefahrgut.de/themen/landverkehr--adr-rid-und-adn/freistellung-fuer-e-roller Es ist gefahrgutrechtlich egal, ob das Motorroller mit Sitz sind oder Roller zum Draufstellen (wie Tretroller nur man muss nicht Treten) oder E-Bikes. Sind alles Fahrzeuge mit Antrieb durch eine Li-Batterie (UN3556, nach ADR 2023 UN3171).
Für die anderen heißt das: Gefahrgutrecht gilt.
Als die Akkus noch nicht entnehmbar waren, wurden die kompletten Fahrzeuge (Scooter, E-Bikes) eingesammelt, geladen und wieder ausgesetzt. Das wäre auch ein GG-Transport, aber freistellbar nach SV 666 ADR. Aktuell werden aber eigentlich immer nur volle gegen leere Akkus getauscht.
Stichworte:
Unterweisung nach 1.3 ADR, Ladungssicherung, korrekte Verpackung, Markierung/ Kennzeichnung, 2kg-Feuerlöscher im Fahrzeug, bei > 333 kg Batterien kennzeichnungspflichtiger GG-Transport mit Warntafeln, ADR-Schein, voller GG-Ausrüstung, zusätzliche Anforderungen bei beschädigten Batterien.
Bis 333 kg nicht-kritischer Batterien kann die 1000-Punkte-Freistellung genutzt werden, Ladungssicherung, 2kg-Feuerlöscher, bauartgeprüfte Verpackung, Kennzeichnung, Unterweisung nach 1.3 ADR bleiben aber.
Beförderungspapier: könnte man bis 333 kg/ 1000 Punkte drauf verzichten in Deutschland, Ausnahme 18 GGAV, sofern keine Übergabe an Dritte - wobei die Frage wäre: die Akkus und Scooter gehören ja Anbieter XYZ, die Beförderung macht ein Dritter. Also besser Beförderungspapier, das lautet ja immer gleich, nur die Menge könnte variieren. Dann macht man 1 x einen Vordruck und trägt je Tour nur die Menge ein.
Die Praxis: ich habe einen größeren Dienstleister vor paar Jahren dazu mal geschult.
Wenn ich auf der Straße mal das Glück habe, so einen Dienstleister bei der Arbeit zu sehen und ins Auto reingucken kann: ähm ja... teilweise irgendwelche ollen Kartons, teilweise Batterien im Fußraum beim Beifahrer, Batterien in anscheinend zugelassenen Boxen mit Kennzeichnung, aber offen.
Also ich würde darauf tippen, dass in der Praxis bei ganz vielen dieser Unternehmen noch "Luft nach oben" ist. Ich frage mich immer wieder mal, inwieweit die Betreiber der Scooter (Lime, Bolt, kA wen es von den anderen noch gibt) sich darum kümmern, die Dienstleister darauf hinweisen, ggf. selbst Schulungsmaterial haben.