Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Gefahrgut undeklariert verschicken #3857 11.04.2006 20:28
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Ihr Lieben,



nachdem meinen Chefs das "Theater mit dem Gefahrgut" schon immer ein Dorn im Auge war, kam jetzt die schriftliche Anweisung, dass alles undeklariert per Paketdienst verschickt werden soll, da die Frachtkosten zu hoch sind. Wir verschicken zwar keine riesigen Sendungen, sondern nur kleine Pakete, es ist aber Kl.2, 3, 5.2, 8 und 9 dabei. Meist Ltd. Qty., gerade bei 5.2 aber auch Mengen darüber. Es betrifft Land- und Fährtransporte, und Gefahrgut ist nun mal Gefahrgut. Ich weiß, dass ich im Schadensfall persönlich haftbar bin. Kann ich mich mit dieser schriftlichen Anweisung auf ein Abhängigkeitsverhältnis berufen oder komme ich damit nicht durch? Man kann zwar auf einem Paketdienstaufkleber nicht feststellen, welcher Sachbearbeiter das verschickt hat, aber in unserem Computersystem schon. Job wechseln kommt aufgrund meines "fortgeschrittenen" Alters eher nicht in Frage....



Wäre dankbar für Eure Kommentare.



Liebe Grüße,



Monika

Zuletzt bearbeitet von Monika; 11.04.2006 20:29.
Re: Gefahrgut undeklariert verschicken #3858 11.04.2006 23:22
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo Monika !
In welcher Funktion bzw Position bist du in der Firma tätig?
Als Sachbearbeiterin bist du sehr wohl weisungsgebunden, sofern kein Tatbestand einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch vorliegt. Je nach Position welche man einnimmt übernimmt man doch gewisse Verantwortung und weitere Weisungsbefugnis bzw. als GGB sogar Weisungsfreiheit.
Jedenfalls überprüfe ob du auch wirklich in Verantwortung gezogen werden kannst als beauftragte Person z.b.

Zumindest täte ich diese schriftliche Anweisung hüten wie ein Goldschatz, bzw. solltest du die Chefs nochmal schriftlich darauf hinweisen und nochmal dir diese Anweisung bestätigen lassen.

Somit liegt dann Vorsätzlichkeit vor und dass wird dann noch teuerer als nur Fahrlässigkeit.

Spätestens nach der ersten Anzeige die teuer wird, kommt die Erleuchtung dass das Theater mit den Gefahrgut billiger kommt als eine gesalzene OWi.

Gruß
Rupert



Have a nice day!
Re: Gefahrgut undeklariert verschicken #3859 12.04.2006 09:03
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Chris Wilting Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: May 2004
Beiträge: 120
Hallo Monika !

Der Text hätte von mir sein können. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Nur dass bei uns keine Kl.2 versendet wird, aber der Rest passt genau zu uns.

Bei uns gibt es die Anweisung zum Versand immer per e-mail.
Sollte jemand doch mal die Raute auf das Päckchen kleben, wird es entfernt.

Vor 2 Jahren hatten wir mal die Post, DPD und TNT eingeladen um über das Thema zu reden.
Hat aber auch nur paar Tage was gebracht.

Jetzt wird wieder ungekennzeichnet verschickt, da wird auch keine Ausnahme bei 5.2 P2 gemacht.

Die e-mails werden immer schön abgeheftet. Ob es hilft, wenn mal wirklich was passiert, weiß ich nicht.


Gruß


Re: Gefahrgut undeklariert verschicken [Re: Rupert] #3860 12.04.2006 20:38
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Rupert,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin Sachbearbeiterin. Wann liegt der Tatbestand einer strafbaren Handlung vor? Er ist doch eigentlich bei Vorsatz erfüllt? Beißt sich da die Katze nicht in den Schwanz? Mein Chef würde mir sogar bestätigen, dass die Firma sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Geldforderungen, Strafen etc. übernehmen würde. Aber was ist, wenn es Tote oder Verletzte gibt? Gehe dann ich in den Knast oder mein Chef?

Liebe Grüße,

Monika

Re: Gefahrgut undeklariert verschicken #3861 13.04.2006 11:13
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Hallo Monika



Ich konnte es kaum glauben als ich Ihren Beitrag las. Meine gute Erziehung verbietet mir zu sagen, was ich von solchen Vorgesetzten halte.



Als Schweizer kenne ich mich mit der Deutschen Gesetzgebung natürlich nicht aus und kann Ihnen bezüglich der Deutschen Rechtslage keinen Rat geben.



Was ich Ihnen hingegen DRINGEND empfehle: Weisen Sie Ihre Geschäftsleitung schriftlich (!) auf die Vorschriften hin und die damit verbundenen Pflichten für den Versender in Bezug auf Klassifizierung, Verpackung, Dokumentation etc. etc.



Vielleicht hilft Ihnen beigefügter Fall wo ein Versender, der die Vorschriften missachtet hat, mit GEFÄNGNIS bestraft wurde!



Wünsche Ihnen toi toi toi!



mfg

Erwin Sigrist



PS. Vergessen Sie nicht, diese schriftliche Weisung Ihrer Vorgesetzten gut aufzubewahren!!

Anhänge

scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Gefahrgut undeklariert verschicken [Re: Erwin Sigrist] #3862 13.04.2006 13:22
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo Monika!
Auch ich kann nur von der österr. Rechtsauffassung ausgehen.
Wie gesagt das Weisungsrecht endet dort wo es sittenwidrig wird oder es sich um strafbare Handlung wie Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung etc... handelt.
Bei Verwaltungsübertretungen wird dies schon schwieriger - jedenfalls hast du eine Meldepflicht gegenüber deine Vorgesetzten wenn du Missstände entdeckst.
Ich gehe davon aus da es in eurer Firma keinen Gefahrgutbeauftragten gibt bzw. diese Funktion von einen Geschäftsführer wahrgenommen wird (?). Probleme bekommst du wenn du ohne Einhaltung der internen Weg dieses Problem einer Behörde mitteilst.

Wenn keine verantwortliche Person bestellt ist, ist im Normalfall die nach aussenhin befugte Person verantwortlich, sofern bist du abgesichert (wie dies in Deutschland genau ist kann ich nicht sagen).
Ist aber auch vom Verkehrstrger abhängig.

Abgesehen davon will ich den Satz:
"Im Paketdienstgeschäft werden viele Gefahrgüter wissentlich nicht als Gefahrgut deklariert"
zur Diskussion stellen.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrgut undeklariert verschicken #3863 13.04.2006 16:37
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
Hallo Monika,

meine bayerische Erziehung verbietet es mir nicht zu fragen, ob Ihr Chef in dem von Ihnen dargestellten Fall noch ganz bei Trost ist.
Für Sie sehe ich hier keine bußgeldrechtliche Verantwortung aus den Gefahrguttransportvorschriften, da Sie offensichtlich eindeutig nur auf Anweisung handeln.
Zu Ihrem Chef stelle ich mir aber die Frage, ob er sich schon einmal überlegt hat, wer die Kosten für den Stillstand und ggf. die Behandlungskosten in einem Paketdienstumschlaglager oder auf einer Fähre übernimmt, wenn eines seiner Pakete bei einem Zwischenfall beschädigt wird, ggf. Gefahrgut austritt und dortige Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt werden. Seine Betriebshaftpflichtversicherung und seine Privathaftpflichtversicherung sicherlich nicht!
Wie Sie schon anmerkten handelt es sich bei Ihnen meist um "LQ". Hier gibt es doch im Landverkehr wirklich keine großen und kostenintensiven Anforderungen, außer der zusammengesetzten Verpackung mit entsprechender Kennzeichnung (mit Fähren natürlich noch zusätzlich die Dokumentation), die zu beachten sind.

Ein Tipp: Schalten Sie Ihren Betriebsrat oder die Arbeitssicherheitsfachkraft ein und wenn die nicht vorhanden sind, Ihren Paketdienstleister, um Abhilfe schaffen zu können. Sicherlich hilft Ihnen auch die IHK für Ihre Argumentation. Wenn das alles auch nicht hilft, ist wohl nur noch ein Hinweis an die zuständige Aufsichtsbehörde denkbar.

Re: Gefahrgut undeklariert verschicken [Re: Winklhofer] #3864 14.04.2006 07:31
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo an Alle,

theoretisch habt Ihr schon Recht. Aber es ist keinem damit geholfen, wenn man die Firma einfach hinhängt. Es hängen einige Arbeitsplätze daran und ich suche hier einfach nur Argumentationspunkte. Habe gestern gegoogelt und versucht, Fälle und Urteile aus dem Gefahrgutrecht zu finden, leider ohne Erfolg. Hat jemand einen Link-Tip für mich?

Danke und schöne Ostern an Alle.

Monika

Re: Gefahrgut undeklariert verschicken #3865 18.04.2006 14:25
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Hallo Monika

Sehen Sie sich meinen Anhang an in meinem ersten Beitrag zu Ihrem Problem! Vielleicht macht dies Ihrem Vorgesetzten klar, welche Konsequenzen es geben kann.

Oder sehen Sie sich mal die Penalty-Reports der USA an!

http://hazmat.dot.gov/enforce/forms/ohmforms.htm#penalty

LG aus Zürich
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Gefahrgut undeklariert verschicken [Re: Erwin Sigrist] #3866 20.04.2006 13:01
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo,
das Risko trägt zumindest das Unternehmen.
Aber die entscheidende Frage von Monika ist: Wie verhält man sich als Arbeitnehmer, wenn man von Arbeitgeber die ausdrückliche Weisung erhält Gefahrgüter nicht zu deklarieren ?

Gruß
Rupert




Have a nice day!
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3