nachdem meinen Chefs das "Theater mit dem Gefahrgut" schon immer ein Dorn im Auge war, kam jetzt die schriftliche Anweisung, dass alles undeklariert per Paketdienst verschickt werden soll, da die Frachtkosten zu hoch sind. Wir verschicken zwar keine riesigen Sendungen, sondern nur kleine Pakete, es ist aber Kl.2, 3, 5.2, 8 und 9 dabei. Meist Ltd. Qty., gerade bei 5.2 aber auch Mengen darüber. Es betrifft Land- und Fährtransporte, und Gefahrgut ist nun mal Gefahrgut. Ich weiß, dass ich im Schadensfall persönlich haftbar bin. Kann ich mich mit dieser schriftlichen Anweisung auf ein Abhängigkeitsverhältnis berufen oder komme ich damit nicht durch? Man kann zwar auf einem Paketdienstaufkleber nicht feststellen, welcher Sachbearbeiter das verschickt hat, aber in unserem Computersystem schon. Job wechseln kommt aufgrund meines "fortgeschrittenen" Alters eher nicht in Frage....
Hallo Monika ! In welcher Funktion bzw Position bist du in der Firma tätig? Als Sachbearbeiterin bist du sehr wohl weisungsgebunden, sofern kein Tatbestand einer strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch vorliegt. Je nach Position welche man einnimmt übernimmt man doch gewisse Verantwortung und weitere Weisungsbefugnis bzw. als GGB sogar Weisungsfreiheit. Jedenfalls überprüfe ob du auch wirklich in Verantwortung gezogen werden kannst als beauftragte Person z.b.
Zumindest täte ich diese schriftliche Anweisung hüten wie ein Goldschatz, bzw. solltest du die Chefs nochmal schriftlich darauf hinweisen und nochmal dir diese Anweisung bestätigen lassen.
Somit liegt dann Vorsätzlichkeit vor und dass wird dann noch teuerer als nur Fahrlässigkeit.
Spätestens nach der ersten Anzeige die teuer wird, kommt die Erleuchtung dass das Theater mit den Gefahrgut billiger kommt als eine gesalzene OWi.
Der Text hätte von mir sein können. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Nur dass bei uns keine Kl.2 versendet wird, aber der Rest passt genau zu uns.
Bei uns gibt es die Anweisung zum Versand immer per e-mail. Sollte jemand doch mal die Raute auf das Päckchen kleben, wird es entfernt.
Vor 2 Jahren hatten wir mal die Post, DPD und TNT eingeladen um über das Thema zu reden. Hat aber auch nur paar Tage was gebracht.
Jetzt wird wieder ungekennzeichnet verschickt, da wird auch keine Ausnahme bei 5.2 P2 gemacht.
Die e-mails werden immer schön abgeheftet. Ob es hilft, wenn mal wirklich was passiert, weiß ich nicht.
vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin Sachbearbeiterin. Wann liegt der Tatbestand einer strafbaren Handlung vor? Er ist doch eigentlich bei Vorsatz erfüllt? Beißt sich da die Katze nicht in den Schwanz? Mein Chef würde mir sogar bestätigen, dass die Firma sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Geldforderungen, Strafen etc. übernehmen würde. Aber was ist, wenn es Tote oder Verletzte gibt? Gehe dann ich in den Knast oder mein Chef?
Ich konnte es kaum glauben als ich Ihren Beitrag las. Meine gute Erziehung verbietet mir zu sagen, was ich von solchen Vorgesetzten halte.
Als Schweizer kenne ich mich mit der Deutschen Gesetzgebung natürlich nicht aus und kann Ihnen bezüglich der Deutschen Rechtslage keinen Rat geben.
Was ich Ihnen hingegen DRINGEND empfehle: Weisen Sie Ihre Geschäftsleitung schriftlich (!) auf die Vorschriften hin und die damit verbundenen Pflichten für den Versender in Bezug auf Klassifizierung, Verpackung, Dokumentation etc. etc.
Vielleicht hilft Ihnen beigefügter Fall wo ein Versender, der die Vorschriften missachtet hat, mit GEFÄNGNIS bestraft wurde!
Wünsche Ihnen toi toi toi!
mfg
Erwin Sigrist
PS. Vergessen Sie nicht, diese schriftliche Weisung Ihrer Vorgesetzten gut aufzubewahren!!
Hallo Monika! Auch ich kann nur von der österr. Rechtsauffassung ausgehen. Wie gesagt das Weisungsrecht endet dort wo es sittenwidrig wird oder es sich um strafbare Handlung wie Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung etc... handelt. Bei Verwaltungsübertretungen wird dies schon schwieriger - jedenfalls hast du eine Meldepflicht gegenüber deine Vorgesetzten wenn du Missstände entdeckst. Ich gehe davon aus da es in eurer Firma keinen Gefahrgutbeauftragten gibt bzw. diese Funktion von einen Geschäftsführer wahrgenommen wird (?). Probleme bekommst du wenn du ohne Einhaltung der internen Weg dieses Problem einer Behörde mitteilst.
Wenn keine verantwortliche Person bestellt ist, ist im Normalfall die nach aussenhin befugte Person verantwortlich, sofern bist du abgesichert (wie dies in Deutschland genau ist kann ich nicht sagen). Ist aber auch vom Verkehrstrger abhängig.
Abgesehen davon will ich den Satz: "Im Paketdienstgeschäft werden viele Gefahrgüter wissentlich nicht als Gefahrgut deklariert" zur Diskussion stellen.
meine bayerische Erziehung verbietet es mir nicht zu fragen, ob Ihr Chef in dem von Ihnen dargestellten Fall noch ganz bei Trost ist. Für Sie sehe ich hier keine bußgeldrechtliche Verantwortung aus den Gefahrguttransportvorschriften, da Sie offensichtlich eindeutig nur auf Anweisung handeln. Zu Ihrem Chef stelle ich mir aber die Frage, ob er sich schon einmal überlegt hat, wer die Kosten für den Stillstand und ggf. die Behandlungskosten in einem Paketdienstumschlaglager oder auf einer Fähre übernimmt, wenn eines seiner Pakete bei einem Zwischenfall beschädigt wird, ggf. Gefahrgut austritt und dortige Mitarbeiter gesundheitlich beeinträchtigt werden. Seine Betriebshaftpflichtversicherung und seine Privathaftpflichtversicherung sicherlich nicht! Wie Sie schon anmerkten handelt es sich bei Ihnen meist um "LQ". Hier gibt es doch im Landverkehr wirklich keine großen und kostenintensiven Anforderungen, außer der zusammengesetzten Verpackung mit entsprechender Kennzeichnung (mit Fähren natürlich noch zusätzlich die Dokumentation), die zu beachten sind.
Ein Tipp: Schalten Sie Ihren Betriebsrat oder die Arbeitssicherheitsfachkraft ein und wenn die nicht vorhanden sind, Ihren Paketdienstleister, um Abhilfe schaffen zu können. Sicherlich hilft Ihnen auch die IHK für Ihre Argumentation. Wenn das alles auch nicht hilft, ist wohl nur noch ein Hinweis an die zuständige Aufsichtsbehörde denkbar.
theoretisch habt Ihr schon Recht. Aber es ist keinem damit geholfen, wenn man die Firma einfach hinhängt. Es hängen einige Arbeitsplätze daran und ich suche hier einfach nur Argumentationspunkte. Habe gestern gegoogelt und versucht, Fälle und Urteile aus dem Gefahrgutrecht zu finden, leider ohne Erfolg. Hat jemand einen Link-Tip für mich?
Sehen Sie sich meinen Anhang an in meinem ersten Beitrag zu Ihrem Problem! Vielleicht macht dies Ihrem Vorgesetzten klar, welche Konsequenzen es geben kann.
Oder sehen Sie sich mal die Penalty-Reports der USA an!
Hallo, das Risko trägt zumindest das Unternehmen. Aber die entscheidende Frage von Monika ist: Wie verhält man sich als Arbeitnehmer, wenn man von Arbeitgeber die ausdrückliche Weisung erhält Gefahrgüter nicht zu deklarieren ?