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Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer #38872 30.04.2025 15:31
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11010100112 Offline OP
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Hallo!

Ich stehe vor folgender Situation: Wir wollen ungenutzte Fässer verwenden, um Abfall zu versenden. Es handelt sich um UN 1993, welche gemäß P001 auch mit Stahlfässern A1A versendet werden kann, Verpackungsgruppe II und Y passt auch. Da es sich um organische Lösemittel handelt, ist aber nun noch der Blick auf den maximalen Prüfdruck wichtig. Hier haben wir einmal Fässer mit 100 und 250 kPa. Ich verstehe es gemäß ADR 4.1.1.10 folgendermaßen:

Die Sendung ist zulässig, wenn bei 50 °C der Innendruck nur maximal 4/7 (also 57 %) des maximal erlaubten beträgt - also 0,57 * (100+100) = 114 kPa oder 0,57 * (100+250) = 199 kPa.

Nun haben wir leider Gemische an Lösemittel, die wir loswerden wollen, was die Berechnung des Innendrucks anhand vom Dampfdruck schwierig macht. Ich gehe aber nun mal einfach vom leicht-siedensten Stoff aus, welches Isopropanol ist. Zur Berechnung habe ich einfach mal ChatGPT gefragt und als Antwort erhalten, dass bei 55 °C gemäß Berechnungen ein Gesamtdruck von 1,6 bar vorliegt, also 160 kPa. Dementsprechend könnten wir für reines IPA nur die Tonnen mit 250 kPa verwenden und würden diese dann auch mit Sicherheit für die Mischung verwenden können.

Folgende Sache macht mich aber nun stutzig. In der Mischung gibt es auch noch das Lösemittel Methyl-tert-Butyl-Ether (MTBE). Der Dampfdruck ist hier etwas niedriger, aber nicht groß verschieden. Dieser wurde aber in einem 100 kPa Fass zu uns gesendet. Ich kann nun keine Berechnung mit ChatGPT mehr machen, aber ich werde doch mit Sicherheit auch nah an die 160 kPa von Isopropanol kommen.

Hieraus ergibt sich nun die eigentliche Frage, weshalb ich noch zögere:

Hat also der ursprüngliche Versender hier ein Fehler gemacht oder ist die Berechnung falsch?

Hat jetzt viel mit Mathematik zu tun und ich habe hier auch alles größtenteils vergessen. Aber wer öfters mal solche Berechnungen macht, kann mir ja einen Hinweis geben!!

VG

Re: Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer [Re: 11010100112] #38878 02.05.2025 15:27
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tsteinhauser Offline
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Hallo "11010100112" (eine gewisse Affinität zu Zahlen kann man Dir nicht absprechen... 😉 ),
das ist ein spannendes Thema, dass Du da aufmachst... Ich arbeite jetzt seit über 25 Jahren in der Verpackungsindustrie, wir stellen selbst Stahlfässer her und rekonditionieren sie auch und die Frage, die Du stellst, ist bisher nur sehr selten aufgetaucht. Insoweit ist meine Vermutung/Erfahrung, dass dieser Zusammenhang zwischen Dampfdruck des abgefüllten Stoffes und dem hydr. Innenprüfdruck der Verpackung nicht allen geläufig ist.
Ich denke, Deine Beschreibung ist grundsätzlich richtig, nur ist mir aufgefallen, dass Du ADR 4.1.1.10 b) zitierst: das gilt, wenn der Dampfdruck bei 50°C bekannt ist. In Deiner Berechnung auf Basis Chat GPT verwendest Du jedoch den Dampfdruck bei 55°C - das wäre dann 4.1.1.10 c).
Aus meiner Erfahrung ist es schwierig, gute Angaben über den Dampfdruck zu erhalten. Die Gestis-Stoffdatenbank gibt für Isopropanol nur den Dampfdruck bei 50° C an: 22,6 kPa, ebenso für Methyl-tert-butylether: 84,9 kPa.
Bei beiden Stoffen und der Berechnung nach 4.1.1.10 b) ist der Dampfdruck kleiner als 4/7 der Summe aus Prüfdruck: 100 kPa plus 100 kPa = 114 kPa. D. h., eine Verpackung, die mit 1 bar (= 100 kPa) geprüft wurde ist ok.
Für Deine Angabe von 160 kPa bei 55°C hingegen reicht die 100 kPa Innendruckprüfung nicht aus, hier müsste es ein X-zugelassenes Fass sein, mit 250 kPa Prüfdruck. Aber, wie oben schon gesagt: Wie zuverlässig ist die Angabe von 160 kPa bei 55°C??
Meine Empfehlung aus der Erfahrung: Wenn man nicht ganz sicher ist, welches Lösemittelgemisch nun genau vorliegt, dann lieber ein X-zugelassenes Fass wählen, mit den 250 kPa (und in der Regel 0,9mm oder 1,0mm Wandstärke) bist Du auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Thomas

Re: Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer [Re: tsteinhauser] #38888 05.05.2025 10:02
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11010100112 Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
Hallo "11010100112" (eine gewisse Affinität zu Zahlen kann man Dir nicht absprechen... 😉 )


Tatsächlich musste ich mit genau solchen Zahlen einiges an der Uni berechnen, jetzt bin ich aber eigentlich froh, davon keine Ahnung mehr haben zu müssen. Erstaunlich, über welche Ecke das nun nochmal zurück kommt blush

Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
dass Du ADR 4.1.1.10 b) zitierst: das gilt, wenn der Dampfdruck bei 50°C bekannt ist. In Deiner Berechnung auf Basis Chat GPT verwendest Du jedoch den Dampfdruck bei 55°C - das wäre dann 4.1.1.10 c).


Ach ja, da habe ich Mist geschrieben. Ich habe schon bei allem 50 °C verwendet / berücksichtigt.

Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
D. h., eine Verpackung, die mit 1 bar (= 100 kPa) geprüft wurde ist ok. Für Deine Angabe von 160 kPa bei 55°C hingegen reicht die 100 kPa Innendruckprüfung nicht aus, hier müsste es ein X-zugelassenes Fass sein, mit 250 kPa Prüfdruck


Das habe ich so nun auch erstmal weitergegeben. 250 kPa wäre dann dagegen ausreichend. Aber wieso sollte es ein X-zugelassenes Fass sein? Das bezieht sich doch nur auf die Verpackungsgruppe und sollte doch unabhängig vom Dampfdruck sein. Natürlich sind Lösemittel mit sehr hohem Dampfdruck gefährlicher, aber dennoch sind alle Lösemittel in unserem Mix Verpackungsgruppe II und damit sollte ja Y ausreichen?



Die eigentliche Frage, die sich mir jedoch nun stellt:

Eines der 100er-Fässer kam mit Methyl-tert-Butylether zu uns. Hier hast du ja bereits selbst von einem Dampfdruck von 84,9 kPa bei 50 °C gesprochen. Wenn hier der Druck berechnet wird, erhalte ich einen Wert von 196,6 kPa. Das ist viel höher, als die 114 kPa und tatsächlich sogar gerade an der Grenze des 250er-Fasses mit 199 kPa (57 % von 100+250). Dementsprechend sollte ich also zurecht hier für eine Mischung kein 100er-Fass nehmen, aber dann hat der Hersteller "illegal versandt"? Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen, da solche speziellen Chemikalien in riesigen Fässern doch nicht von totalen Amateuren verschickt werden sollten und selbst wenn bleibt das doch niemals unbemerkt. Insofern sind meine Zweifel noch nicht ganz beseitigt, ob der Fehler nicht bei mir liegt. Aber wenn die Empfehlung erstmal nur für die 250er-Fässer gilt, kann ich schon mal nichts falsch machen.

Re: Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer [Re: 11010100112] #38889 05.05.2025 10:55
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11010100112 Offline OP
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Hier wird es noch merkwürdiger:

Wir haben Heptan in Fässern ebenfalls in 100er Fässern bekommen. Das heißt: 57 % von (100 + 100)kPa (Partialdruck Luft + Dampfdruck Lösemittel) = 114 kPa. Das dürfen wir bei 50 °C nicht überschreiten.

Gemäß den Formeln habe ich:

Partialdruck Luft = 110,2 kPa
Dampfdruck Heptan = 12,2 kPa

110,2 kPa + 12,2 kPa = 122 kPa

Heptan liegt also auch über dem maximal zulässigen Wert von 114 kPa.

Damit wäre uns das Heptan-Fass auch illegal geliefert worden. Das kann doch eigentlich nicht sein? Jemand, der Bulk-Mengen an brennbaren Lösemitteln verschickt, muss doch wissen, was hier zulässig ist. Mit Sicherheit hat mal irgendwann irgendwo irgendwer falsche Fässer benutzt, aber dass ich jetzt gleich 2x unabhängig von einander im selben Fall ein "illegales Fass" vorfinde, halte ich schon eher für unrealistisch ... Wie gehabt bleibt das 250er Fass noch legitim, aber wir wundern uns natürlich, ob wir nicht doch die 100er Fässer verwenden können, um die Lösemittel-Mischung als Abfall zu versenden.


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