Moin liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zum Beförderungspapier. Wir versenden des Öfteren ein Arzneimittel, verpackt in Flaschen a 150 ml. Laut Sicherheitsdatenblatt gilt hier die UNNR 1170, VP II. Da die Menge pro Innenverpackung 1 Liter nicht überschreitet, dürfen wir als LQ versenden. Muss dann trotzdem ein Beförderungspapier erstellt werden?
Vor 2 Jahren hat unser externer GB gesagt, dass Arzneimittel, welche für den Endverbraucher verpackt sind, nicht unter das ADR Recht fallen, solange von ihnen beim Transport keine Gefahr ausgeht.
Jetzt meine Rechnung: 155 ml mal 1470= 227,85 Liter. Das wäre eine Palette. Das ganze mal 33 sind dann rund 7,5 Tonnen wenn der 40 Tonner voll beladen ist.
Kann man hier noch sagen dass von dem Transport keine Gefahr ausgeht, oder ist das Auslegungssache?
Ich habe im ADR nichts gefunden, was einen von der Pflicht ein Beförderungspapier zu erstellen befreit.
Ich freue mich schon darauf ein weiteres Mal von euch erleuchtet zu werden

Liebe Grüße
Phillip