Hallo,
Ab den 01.01.2007 benötigen auch die Fahrer von Kleintransporten (kleiner als 3,5 t. zul. GG) beim Gefahrguttransport eine ADR-Ausbildung, sofern nicht nach Freistellungsregeln (z.B. 1.1.3.6, LQ) befördert werden kann.
Nun meine Fragen dazu:
Heißt das, dass bis zum 31.12.2006 bei Fahrzeugen unter 3,5 t zul. GG und über 1000 Punkten dennoch keine ADR-Bescheinigung benötigt wird?
Wenn das so wäre, muß man das Fahrzeug trotzdem Kennzeichnen (Gefahrguttafeln öffnen/anbringen)und die Gefahrgutausrüstung im Fahrzeug mitführen?
Danke und Gruß
Michael M.