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Klassifizierung (Blei, Kupfer) #39243 03.07.2025 13:39
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

Blei, massiv ist ab 01.09.25 mit H410 versehen, M-Faktor 10.
Das heißt, metallisches Blei und Gemische/Legierungen mit Bleigehalt ab 0,25% H411 , ab 2,5% H410.
Damit würden die Metalle/ Legierungen auch Gefahrgut UN 3077 außer man hätte einen Nachweis, dass eine niedrigere Gefährlichkeit vorliegt (z. B. transformation/dissolution protocol).

Ähnlich bei Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg] ab 01.05.2026:
H400 (M 10), H410 (M1), d.h. ab 2,5% Anteil H400, ab 25% H410, ab 2,5 % H4100 und damit auch Gefahrgut UN3077.
Wenn andere GG-Eigenschaften vorliegen, dann umweltgefährdend als Zusatz.

Hab ich da einen Denkfehler?

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39256 08.07.2025 10:24
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Bergmannsheil Offline
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Hallo Claudi,

auf deine Frage in LinkedIn wurden ja schon dezidierte Antworten gegeben und bestätigt, dass die Einschätzung richtig ist.
Was heißt das jetzt für Sanitärunternehmen und Dachdecker?
Frage an die Handwerksspezialisten: Brauchen die jetzt alle unterwiesene Personen nach 1.3 ADR?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Bergmannsheil] #39257 08.07.2025 10:29
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M.A.T. Offline
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Grüß Gott zusammen,
dazu muß ich doch mal fragen: wie sollen Bleibarren, -drähte etc (das ist für mich "massiv") denn giftig sein? Bei lungengängigen Größen - klar. Aber diese Formen inhaliert oder verschluckt doch niemand. Kann es sein, daß hier irgendwo eine Größenbeschränkung nach oben versteckt ist? Für die Umwelt - wird massives Blei denn tatsächlich in der Umwelt in nennenswerten Mengen in Lebensformen eingetragen? Gibt es belegte Fälle von unfallbedingten Freisetzungen massiven Bleis, die zu Umweltschäden geführt haben? Damit meine ich natürlich nicht Stäube, langfristige Exposition am Arbeitsplatz oder Lösungen im Abwasser sondern Stäbe, Barren, Bleche etc. Dabei habe ich die Einstufung wie bei UNNR 3550 oder 10 µm wie beim LC-Wert im Hinterkopf, und dieselbe prinzipielle Logik wie bei SV 152.
Aus Gefahrgutsicht würde ich hier die Nutzung von § 2(1) GGBefG überlegen.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39263 09.07.2025 06:57
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Claudi Offline OP
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Die CLP-Verordnung sagt: Blei, massiv hat H410 (ab 15.09.2025).

Ja, Blei geht ins Wasser über aus dem massiven Zustand:

Ökotox-Daten dazu liegen mir nicht vor, die müsste man anschauen und gucken, ob das auch rechnerisch/ bzgl. der Werte mit dem ADR/ IMDG-Code deckungsgleich ist.

2.2.9.1.10.5 ADR sagt: wenn man keine konkreten Daten hat, dann geht es nach CLP-VO.

Hintergrund: https://echa.europa.eu/de/registry-...tcome/-/dislist/details/0b0236e180db34ea

Proposal for Harmonised Classification and Labelling von Dänemark, Inhalt (Zusammenfassung des PDFs mit KI)

"Toxizität: Umfangreiche Daten belegen die Toxizität von Blei gegenüber verschiedenen aquatischen Organismen, einschließlich Fischen und Invertebraten. Besondere Aufmerksamkeit wird der Bioakkumulation und den chronischen Auswirkungen gewidmet.

Umweltverhalten: Blei wird als schwer abbaubar beschrieben, und die Ergebnisse der Transformation/Dissolution-Tests zeigen, dass Blei einen hohen Gehalt an gelöstem Pb erreichen kann, was zu seiner Einstufung als umweltschädlich führt.

Klassifikation von Bleiformen: Diskussionen über mögliche unterschiedliche Einträge für massive und pulverisierte Formen wurden geführt, jedoch wird argumentiert, dass beide Formen ähnliche Eigenschaften aufweisen und somit unter einer gemeinsamen Klassifikation eingestuft werden sollten.

Empfehlungen: Der Bericht empfiehlt eine klare Einstufung aufgrund des bestehenden Wissens über die Umweltgefahren von Blei und betont die Notwendigkeit, eine konsistente und wissenschaftlich fundierte Bewertungsmethodik zu verwenden.

Insgesamt zielt der Bericht darauf ab, die Risiken von Blei für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu bewerten und eine verantwortungsvolle Klassifizierung vorzuschlagen, um den Schutz von Ökosystemen und der menschlichen Gesundheit zu verbessern."

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Bergmannsheil] #39264 09.07.2025 07:11
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Bergmannsheil
Hallo Claudi,

auf deine Frage in LinkedIn wurden ja schon dezidierte Antworten gegeben und bestätigt, dass die Einschätzung richtig ist.
Was heißt das jetzt für Sanitärunternehmen und Dachdecker?
Frage an die Handwerksspezialisten: Brauchen die jetzt alle unterwiesene Personen nach 1.3 ADR?


Der 15.09.25 ist nicht mehr so lang hin... warum liest man davon nicht mehr "in der Szene" (oder ist das z. B. in der Abfallbranche ein Thema)?

Es ist dann wohl die Frage, ob etwas Stoff/ Gemisch oder Erzeugnis ist. Für Erzeugnisse gilt die CLP-VO nicht. Aber wenn es Stoff/ Gemisch wäre, könnte sich UN3077 ergeben und dann ist man im Gefahrgutrecht drin.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39265 09.07.2025 08:07
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Hallo
welcher konkrete Bericht ist das auf der verlinkten Seite denn?
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39267 09.07.2025 08:40
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Die CLP-Verordnung sagt: Blei, massiv hat H410 (ab 15.09.2025).

Ja, Blei geht ins Wasser über aus dem massiven Zustand:


Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: _cK_] #39268 09.07.2025 08:51
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Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.


Hallo, _cK_
genau das denke ich auch.
Durch solchen Aktivismus wird aus meiner Sicht nur zweierlei erreicht.
Einmal nehmen das weniger Leute ernst und das fällt auf das GG-Recht als ganzes zurück. Ähnlicher Mechanismus wie die unilaterale Einstufung von Liba als wassergefährdend durch das UBA ohne Abstimmung mit Gefahrgut-Fachleuten.
Aber außerdem wird bei Unfällen dann gleich der Gefahrgutzug (oder TUIS) alarmiert, nur um dann später dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt zu werden oder als - sinnlose - Kosten bei der Kommune hängen zu bleiben. Beides dürfte die Bereitschaft, bei solchen Unfällen vorbeugend tätig zu werden, verringern.
Nach dem Erfahrungsgesetz über unbeabsichtigte Konsequenzen ist das aus meiner Sicht der Sicherheit abträglich. Je weniger Vorschriften als sachgerecht interpretiert werden, desto geringer ist die akute Akzeptanz und langfristig sinkt die Wertschätzung der Legislative durch Bürger und Wirtschaft.
Meine zwei Pfennige.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39269 09.07.2025 08:59
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Hallo
welcher konkrete Bericht ist das auf der verlinkten Seite denn?
Gruß
M.A.T.


Der CLH-Report: clh_rep_lead_en.pdf

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39270 09.07.2025 09:02
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Ich denke, das ist unbestritten. Nicht umsonst ist Blei schon sehr lange für Trinkwasserrohre und noch nicht so lange als Bleischrot für Schrotflinten verboten.
Was man sich aber fragen muss, was passiert der Umwelt bei einem "GG"-Unfall mit geladenen Bleibarren? Ich behaupte mal frech: nichts. Einsammeln, wegräumen, fertig. Kein FW-Einsatz mit GG-Zug und Vollschutz nötig.


Hallo, _cK_
genau das denke ich auch.
Durch solchen Aktivismus wird aus meiner Sicht nur zweierlei erreicht.
Einmal nehmen das weniger Leute ernst und das fällt auf das GG-Recht als ganzes zurück. Ähnlicher Mechanismus wie die unilaterale Einstufung von Liba als wassergefährdend durch das UBA ohne Abstimmung mit Gefahrgut-Fachleuten.
Aber außerdem wird bei Unfällen dann gleich der Gefahrgutzug (oder TUIS) alarmiert, nur um dann später dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt zu werden oder als - sinnlose - Kosten bei der Kommune hängen zu bleiben. Beides dürfte die Bereitschaft, bei solchen Unfällen vorbeugend tätig zu werden, verringern.
Nach dem Erfahrungsgesetz über unbeabsichtigte Konsequenzen ist das aus meiner Sicht der Sicherheit abträglich. Je weniger Vorschriften als sachgerecht interpretiert werden, desto geringer ist die akute Akzeptanz und langfristig sinkt die Wertschätzung der Legislative durch Bürger und Wirtschaft.
Mein zwei Pfennige.
Gruß
M.A.T.


Da haben wir keine verschiedenen Meinungen aber als Rechtsunterworfene können wir nicht frei Nase entscheiden, etwas als Nichtgefahrgut zu belassen, wenn das ADR sagt: wenn CLP H400, H410 oder H411 und du keine "entlastenden" Daten hast, dann Gefahrgut.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39271 09.07.2025 09:15
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Hallo, Claudi,
1. Danke für den Dateinamen.
2. Es geht nicht darum, eine Vorschrift zu ignorieren. Es geht darum, ihre Sinnhaftigkeit zu diskutieren und darauf hinzuweisen, daß es hier gewichtige Gründe gibt, die Sinnhaftigkeit infrage zu stellen.
Hier gehörte ins ADR zu diesem Stoff eine Regelung analog UN 2858.

Es sei erinnert, wie vor einigen Jahren eine Änderung betr. die Terrorgüter in Kl.1 verabschiedet wurde, ohne daß der kompetente Industrieverband - Sprengverband - überhaupt angehört wurde. Erst nach der Intervention des Verbandes wurde eine nicht sinnvolle Maßnahme teilweise entschärft. Oder die Fahrwegbestimmung in D - für deren effektive und effiziente positive Auswirkung auf das Unfallgeschehen bis heute jede statistische Beweisführung fehlt.

Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39272 09.07.2025 09:21
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Michael Offline
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Hallo,

ich finde ihr vermischt Gefahrgut und Gefahrstoff jetzt ein wenig zu stark.

Wenn Blei als Gefahrstoff zählt, dann weil es in der Verwendung Eigenschaften besitzt die mehr oder weniger kurzfristig Schäden am Menschen bewirken können.

Wenn die Eigenschaften nicht den Klassifikationskriterien des Gefahrgutes entspricht, fände ich es grade dann unglaubwürdig, es "aus Prinzip" zum Gefahrgut zu erklären. Auch bei einem GG-Unfall kann man den Barren (im Zweifel mit Handschuhen) aus einem Bach angeln, ohne dass eine Gewässervergiftung direkt nachzuweisen wäre.

Michael

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Michael] #39273 09.07.2025 09:27
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Hallo, Michael,
die Beziehung ist ja nicht unsere Vermischung sondern, worauf Kollegin C. hingeweisen hat, der 2.2.9.1.10.5 ADR. Formal ist damit Stangenblei ein GG. Hier könnte formal nur über den Nachweis, daß Stangen etc. nicht die Kriterien in 2.2.9.1.10 erfüllen, eine Freistellung erreicht werden. Besonders die "akute" Umweltschädlichkeit ist hier aus meiner Sicht ein Problem und ggf. die Bedeutung von "massiv". In dem dänischen Bericht wird als "massiv" alles über 1 mm Durchmesser angesehen. Mir fehlt hier die Obergrenze. Zudem wurde, soweit ich es verstehe, in dem Bericht aufgrund eines einzigen Beispiels (Selbstgießen von Bleischrot oder Angelgewichten) auf alle möglichen Formen von Blei geschlossen.
Den Fisch möchte ich sehen, der von einer Bleistange abbeißt.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39274 09.07.2025 12:09
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Eben Kollege M.A.T. - Gefahrgut und Gefahrstoff haben ja, auch bei Umweltgefährdung (H400, H410, H411), Überschneidungen - seit die Umweltgefährdung im GG-Recht eingeführt wurde.

Wenn man nun konkrete Ökotox-Daten von konkreten Blei-Produkten hätte (kA ob es die gibt, so weit geht meine Recherche nicht und übersteigt auch mein Verständnis), könnte man zeigen, dass dieses konkrete Produkt nicht akut aquatisch toxisch ist. Solange man nix anderes hat, muss man sich an CLP halten (2.2.9.1.10.5 ADR).

Es soll ja gerade alles, was kein Bleipulver ist, durch die Änderung erfasst werden, daher keine Obergrenze. Bleibarren oder auch Legierungen mit einem gewissen (schon sehr niedrigen) Bleianteil sollen nach willen der ECHA als akut aquatisch toxisch eingestuft werden, H410. Dem muss ich mich unterwerfen, auch im GG-Recht.

Es geht ja sogar noch weiter: mit H410 kommt man ab 100 t pro Anlage in die Störfallverordnung, mit H411 ab 200t.
Das Material wird auch gefährlicher Abfall wegen HP-Kriterien...

So ein europäischer Aluminiumverband hat das schon 2024 aufgedröselt: https://european-aluminium.eu/wp-co...ental-Stewardship_Guidance-Note-2024.pdf

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39275 09.07.2025 12:28
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Den Fisch möchte ich sehen, der von einer Bleistange abbeißt.
Gruß
M.A.T.

Wenn der Fisch schon vom Blei des Angelgewichts stirbt, braucht man ihn wenigstens nicht zu erschießen. smirk

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: _cK_] #39276 09.07.2025 12:35
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Darum wirft man geangelte Fische zurück - die haben jetzt Bleivergiftung und sollen nicht mehr gegessen werden.
wink
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39277 09.07.2025 12:36
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re StörfallV:
Oh weia, daran hatte ich gar nicht gedacht. Gilt die eigentlich auch für kommunale Wertstoffhöfe?
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39279 09.07.2025 12:53
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
re StörfallV:
Oh weia, daran hatte ich gar nicht gedacht. Gilt die eigentlich auch für kommunale Wertstoffhöfe?
M.A.T.


Ja, aber 100 t physisch vor Ort in der Anlage (Betriebsbereich) sind gemeint - nicht, ob da im Jahr 100 t durchlaufen, aber täglich nur x kg und es in Summe 100 t werden

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39281 09.07.2025 12:59
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Danke!
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39282 09.07.2025 14:23
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Guten Tag liebe Kollegen,

ich hänge meine Antwort an die Ausgangsfrage, weil ich nach meiner Kenntnis diese Fakten beisteuere:

2.2.9.1.10.5 ADR bezieht sich auf „Stoffe oder Gemische“ die als umweltgefährdende Stoffe eingestuft sind.

Daraus schließe ich: es bezieht sich nicht auf Erzeugnisse.

In dem Dokument der ECHA „Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ werden die Grenzfälle beschrieben.
Interessant in unserem Fall Blei sind die Seiten 95 bis 99.
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Publikationen/DE/REACH/ECHA/Leitlinien/ECHA_Leitlinie_zu_den_Anforderungen_f%C3%BCr_Stoffe_in_Erzeugnissen

Nach der Abbildung 6 auf Seite 95 wären die meisten hier bisher diskutierten Fälle aus meiner Sicht ein Erzeugnis.
Mein Fazit: Die automatische Wirkung ins Gefahrgutrecht greift somit nur in den Fällen der „Rohblöcke“ an Blei oder Bleilegierungen.

Die 4. BImSchV und 12. BImSchV geht auch nur auf Stoffe und Gemische als maßgeblich.
Hat also nur Folgen für Lagerhalter, Verarbeiter und Entsorger von Barrenmaterial.

Einzig das WHG geht über die Vorsorgeprinzipien in §5 und §62 auf alle denkbaren Auslöser für die Wassergefährdung.
Über H360 kommt Blei in jeglicher Form auch in Erzeugnissen damit schon bisher auf WGK1 und ist im Prinzip zu beachten.
Das war auch bisher schon eine individuelle Gefährdungsabstimmung mit der Wasserbehörde.
Zusätzlich H410 bedeutet WGK3, das könnte problematisch werden.

Grüße, Peter

Zuletzt bearbeitet von Peter06; 09.07.2025 16:02. Bearbeitungsgrund: Ergänzung
Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Peter06] #39283 09.07.2025 14:48
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Hallo, Peter06
vielen Dank für diese Datei. Das sieht tatsächlich nach einer brauchbaren Methode aus, um hier eine praktikable Anwendung der EU-Einstufung zu erreichen.
Frohes Schaffen Ihnen
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39349 18.07.2025 12:00
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Noch eine Ergänzung, die auch zu diesem Thema passt:

für ***Gemische*** lohnt ein Blick in 2.2.9.1.10.4.3 ADR: Für die ***chronische*** Gewässergefährdung (H410, 411, ab H412 wird es gefahrgutrechtlich uninteressant))

2.2.9.1.10.4.3.4 b) Wenn hinreichende Daten über die chronische Toxizität (ECx oder NOEC) für das Gemisch als Ganzes vorliegen und der (die) ECx- oder NOEC-Wert(e) des geprüften Gemisches bei > 1 mg/l oder über der Löslichkeit in Wasser ist (sind):
Gemäß ADR keine Notwendigkeit der Einstufung als langfristig gewässergefährdend.
Das Gefahrstoffrecht kennt diesen Ausweg nicht, das Gefahrgutrecht jedoch.


Ich hatte sowas letztens (nicht im Blei-Kontext): ein Produkt mit H411, Fisch&Baum-Gefahrstoffpiktogramm, aber im SDB Abschnitt 14 "kein Gefahrgut". Das machte mich stutzig, aber nach Recherche ergab sich: es liegen Werte für dieses Gemisch vor und darüber ergab sich via 2.2.9.1.10.4.3.4 b): korrekt, kein Gefahrgut.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39350 18.07.2025 12:07
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Hallo, Claudi,
sehr guter Hinweis. Vielen Dank und frohes Schaffen.
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39417 31.07.2025 17:13
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gkleeberger Offline
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Hallo,
In der Industrie füllt bei vielen Produktionsvorgängen bleihaltiger Abfall an.
z.B. Bleispäne, Bleikrätzen aus Schmelzprozessen, Bleiabfälle aus der Fertigung von Bleiprodukten wie Auswuchtgewichte für Räder usw.

Für einen ordnungsgemäßen Transport kann man problemlos UN2291 Bleiverbindungen, löslich, n.a.g. nehmen.

Gruß

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: gkleeberger] #39418 01.08.2025 09:14
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Claudi Offline OP
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Das passt aber nur, wenn das Material als giftig angesehen wird. Bei massivem Blei wäre das eigentlich eine Überklassifizierung.

Auswuchtgewichte als Fertigprodukte wären zudem Erzeugnisse, da passt UN2291 nicht und die Gefahrstoffeinstufung von massivem Blei wäre auch nicht relevant, da kein Stoff/ Gemisch.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39450 11.08.2025 06:54
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Hallo Zusammen,

am Freitag hat Italien einen Vorschlag zu einer Multilateralen Vereinbarung veröffentlicht zu genau diesem Thema.

https://unece.org/transport/documen...eement-concerning-environmentally-hazard

LG

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: BGG_17] #39451 11.08.2025 08:38
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Ursprünglich geschrieben von: BGG_17
Hallo Zusammen,
am Freitag hat Italien einen Vorschlag zu einer Multilateralen Vereinbarung veröffentlicht zu genau diesem Thema.
https://unece.org/transport/documen...eement-concerning-environmentally-hazard
LG


Hallo, und Danke. Sehr pragmatisch gedacht.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39498 21.08.2025 15:56
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So richtig ausgegoren ist die Sache noch nicht.

Falls die M366 nicht schnell durch D gezeichnet wird, zumindest.

Problem:

Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle gilt nicht als Stoff noch Gemisch oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 2 der CLP-Verordnung.

Es ist fraglich, ob, wenn keine konkreten Ökotoxizitätsdaten vorliegen, bezugnehmend auf ADR 2.2.9.1.10.5 eine Klassifizierung als umweltgefährdendes Gefahrgut vorgenommen werden muss oder darf, da ADR 2.2.9.1.10.5 auf die CLP-Verordnung verweist, diese aber Abfälle gleichzeitig ausnimmt.

Und die M366 spricht von metal alloys containing lead. Sind damit nur Legierungen gemeint oder auch Gemische (z. B. Erdaushub mit Blei)?

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39525 01.09.2025 09:28
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Ja das stimmt gefühlt sind da immer noch sehr viele Fragezeichen.

Zum Thema Stoff/Gemisch und Erzeugnis lt. CLP:
Ich habe Rückmeldung von der IHK bekommen, dass zumindest Erzeugnisse nicht von der gefahrgutrechtlichen Einstufung betroffen sind, da sie ja nicht von der CLP-VO erfasst sind. Das macht Sinn, lässt aber trotzdem Fragen für den Rest offen.
Schwierig ist in der Praxis dann sicherlich auch wieder das leidige Thema: wann Erzeugnis, wann Stoff/Gemisch?

Gefahrstoffrecht ist echt nicht meine Welt...

Zum Thema Abfall:
"Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) gibt es eine generelle Ausnahmeregelung für reine
Metalllegierungen in massiver Form, sofern diese nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. Dem
Sinn nach sind mit den gefährlichen Verunreinigungen äußerlich an der Oberfläche anhaftende gefähräliche Stoffe, z.B. bestimmte Öle, Emulsionen oder Beschichtungen gemeint und nicht die als gefährlich
einzustufenden Bestandteile der Metalllegierung selbst, also Blei in einer Legierung. Die Ausnahmeregelung gilt damit ausdrücklich nur für Metalllegierungen in massiver Form, d. h. sie gilt nicht für
pulverförmige Metalllegierungen."

Anbei der Leitfaden auf den ich mich beziehe:
https://cdn.prod.website-files.com/...e2838fefded8e1_Bleileitfaden_2023_v5.pdf

Ich hoffe das hilft.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: BGG_17] #39529 01.09.2025 10:46
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Claudi Offline OP
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@BGG_17 das ist ein toller Leitfaden.

Das mit dem Erzeugnis-Gemisch-Thema ist hier im Forum auch schon herausgearbeitet worden, aber die Abgrenzung ist nicht ganz leicht (wobei es da in einem ECHA-Leitfaden weitergehende Erläuterungen gibt).

Wenn nun, weil die CLP-Verordnung für Abfälle nicht gilt und Bleilegierungen ggf. auch keine gefährlichen Abfälle werden, ist das trotzdem kurios:

Bleilegierungs-Späne/ Pellets oder sowas als "Frischware" und Gemisch (zur Weiterverarbeitung) wären dann Gefahrgut, Bleilegierungs-Späne als Abfall wären weder Gefahrgut noch gefährlicher Abfall.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: BGG_17] #39531 01.09.2025 12:33
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Hallo,

der Leitfaden ist Stand Februar 2024, deshalb würde ich darauf nichts geben und den Herausgeber bitten, sich zur aktuellen Situation zu äußern.

Grüße,
Peter

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Peter06] #39536 02.09.2025 07:47
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Hallo Peter,

der Leitfaden wurde mir als Anhang von der IHK zugesandt, demnach gehe ich davon aus, dass die Inhalte noch Gültigkeit haben, zumal sich seitdem ja nichts mehr geändert hat, sondern jetzt erst in kraft tritt.

LG

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39537 02.09.2025 07:56
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Hallo Claudi,

ja absolut es macht für mich auch keinen Sinn. Ähnlich kurios wäre es demnach dann bei Rohstoffen im Maschinenbau, da diese vermutlich als Stoff gelten, fertig verarbeitetes dann als Erzeugnis, da erst fertig verarbeitet dann die "Form, Oberfläche, Gestalt wichtiger als die chemische Zusammensetzung" gemäß CLP ist. Außer ich verstehe das hier falsch.

Vielen Dank für diesen Austausch hier. Immerhin sind die Fragezeichen nicht nur bei mir groß.
LG

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: BGG_17] #39619 15.09.2025 07:44
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Claudi Offline OP
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Slowenien hat die M366 gezeichnet, damit ist sie in Italien und Slowenien in Kraft.

https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements

Für Deutschland: nix... hatte beim Referat Gefahrgut vor ner Weile angefragt, ob es da irgendwelche Infos gibt, aber keine Rückmeldung erhalten.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39620 15.09.2025 10:13
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Überrascht?
M.A.T.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: M.A.T.] #39675 22.09.2025 13:48
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Claudi Offline OP
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Was das Thema Abfall angeht:

Ich habe beim BDSV angefragt, wie dort die Sichtweise ist:
Antwort auf

Nach geltender Rechtslage ist Folgendes zu berücksichtigen:
• Artikel 1 Absatz 3 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 stellt klar, dass Abfälle im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG grundsätzlich nicht als Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse im Sinne der CLP-Verordnung gelten.
• Damit unterfallen Abfälle nicht unmittelbar den Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten nach CLP.
• Gleichwohl verweist ADR 2.2.9.1.10.5 auf die Kriterien der CLP-Verordnung zur Einstufung umweltgefährdender Stoffe und Gemische. Hier entsteht in der Praxis die von Ihnen zutreffend beschriebene Auslegungsproblematik.
• In Deutschland erfolgt die rechtliche Zuordnung im Zweifel über die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Verbindung mit Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, wonach Abfälle als „gefährlich“ eingestuft werden können. Dies ersetzt jedoch nicht automatisch eine Einstufung als Gefahrgut im Sinne des ADR.

Eine konsolidierte behördliche Auslegung zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegt nach unserem Kenntnisstand bislang nicht vor. In der Praxis erfolgt daher vielfach eine einzelfallbezogene Prüfung, insbesondere wenn der Charakter des Materials nahe an einem „Produktstatus“ liegt oder eine Gefahrstoffrelevanz nicht ausgeschlossen werden kann.

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39752 09.10.2025 12:16
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
ich glaube ja nicht an Wunder, aber ab und zu gibt es sowas.

Deutschland hat die M366 - Umweltgefährdung von Blei enthaltenden Metalllegierungen am 08.10.2025 gezeichnet und somit kann sie genutzt werden.

Unter diesen Link gibt es noch zwei andere Links zu "Vereinbarung" und "Erklärungsschreiben" einsehen


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Gerald] #39765 13.10.2025 09:17
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Claudi Offline OP
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Hab es gerade gesehen (war ja im Urlaub), wie schön!

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