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Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne #39823 21.10.2025 06:56
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

das SÜG soll geändert werden, was bedeutet:

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, welche die Erstellung eines Sicherungsplans erforderlich machen, müssen zukünftig registriert werden und dürfen eine Person erst dann mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragen, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Nichtbeachtung drohen zukünftig Bußgelder.
Die Person(en), die Zugriff auf den Sicherungsplan hat/ haben, müssen sicherheitsüberprüft werden. Das Unternehmen benötigt einen Sabotageschutzbeauftragten.

Hier gibt es weitere Infos: https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formulare/257,0,0,1,0.html

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vpS_2023_Leitfaden.pdf (1.71 MB, 169 Downloads)
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39825 21.10.2025 09:08
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M.A.T. Offline
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Hallo, Claudi,
als ich davon erfuhr habe ich mit den beiden für GG relevanten Verbänden Kontakt aufgenommen. Beide waren in die Genese dieser Änderung nicht involviert.
Die involvierten Verbände - u.a. auch DIHK und Polizeivertreter - haben mehrfach auf Problem mit dieser Änderung hingewiesen. Vor allem die schon jetzt langen Bearbeitungszeiten und das Verhältnis von Aufwand zu in Aussicht gestelltem Sicherheitsgewinn wurden eindrücklich kritisiert. Daß eine solche zusätzliche Bürokratie vor dem Hintergrund von "Deutschland-Tempo" und versprochener Verschlankung widersinnig erscheint war bei der Legislative wohl kein Argument.
Übrigens müßten auch die jeweiligen GF dann "überprüft" werden, weil die notwendigerweise Kenntnis von den Inhalten des Plans haben. Also eine kleine Spedition mit 5 Leuten braucht einen "Sabotageschutzbeauftragten", wenn sie vielleicht ein "Terroristengut" im Jahr fahren!
Die Stellungnahmen sind hier einzusehen.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #39827 21.10.2025 09:52
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Claudi Offline OP
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Hi, die waren auch bei der Genese der SÜFV seinerzeit schon nicht involviert, als man da den 1.10 ADR/RID/ADN reingeschrieben hat.

Nun steht es drin (schon länger) und die Unternehmen jetzt mittels Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen zur Umsetzung "motiviert".

In einem Leitfaden des DSLV aus September 2017 (hängt an, dessen Rechtsstand ändert sich ggf.!!!) heißt es:

"Den von der SÜFV erfassten Unternehmen kann nur empfohlen werden, zunächst nicht in blin-den Aktionismus zu verfallen und die dargestellten Grundvoraussetzungen und den betrieblichen Bedarf für Sicherheitsüberprüfungen sorgfältig individuell zu klären.
Doch soll keinesfalls an dieser Stelle von der Umsetzung der SÜFV abgeraten werden, im Gegenteil: Wo immer die Voraussetzungen eindeutig sind und eine Spedition ein originäres Interesse an der Überprüfung seiner Mitarbeiter hat, sollte ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt werden."

Also: theoretisch steht es in den Vorschriften, es gibt (Stand 2017) keine Sanktionsmöglichkeiten.

Aber das ändert sich eben. Und das kann man wenig sinnvoll finden, aber es muss.

Ja, gerade im Kontext der geplanten Lockerung bzgl. Sicherheitsbeauftragter (Arbeitsschutz) dachte ich mir auch: hier baut man mit dem Sabotageschutzbeauftragten und der Sicherheitsüberprüfung einen (meiner persönlichen Meinung nach) unverhältnismäßigen Aufwand auf. Über die Sibs schreibt der Spiegel, über dieses Nischenthema anscheinend außerhalb der Fachpresse keiner.

Im Leitfaden steht, dass die Sicherheitsüberprüfung (wenigstens kostet die keine Gebühren) 10-12 Wochen dauern soll.

Es betrifft Firmen, die 1x im Jahr sowas fahren (die dann eben auch einen Sicherungsplan brauchen) und viele "Mineralölkutscher", wenn sie Benzin oder Flüssiggas in Tankfahrzeugen ausfahren.

Die GF müssten entweder auch überprüft werden, ja, oder haben dann keine Kenntnis vom/ keinen vollständigen Zugriff auf den Plan.

Edit: Ich habe mal versucht, die Diskussion dazu im Bundesrat nachzuvollziehen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1057/tagesordnung-1057.html (TOP 33) - da wurden Inhalte des Entwurfs diskutiert, aber nicht z. B. die §§ 25a oder 27.
Bleibt abzuwarten, ob die SÜFV geändert wird, über die 1.10-Sicherungsplan-Unternehmen als "Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" benannt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html

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Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.10.2025 10:27.
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39855 28.10.2025 15:18
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Claudi Offline OP
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Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist: wenn man das so macht, wie sich das BMWE das vorstellt, wird das ne Mehrbelastung für die Unternehmen.

Es würde bedeuten, dass Speditionen nicht "spontan" high risk-Gut fahren können. Spontan insofern, dass man etwas Vorlauf hat, nen Sicherungsplan vielleicht in der Schublade und den scharf schaltet, falls was kommt.

Wenn die SÜFV nicht vielleicht geändert wird und die 1.10er-Themen rausfliegen und wenn das behördlich durchgesetzt würde, oh weih!
Und wenn es nicht durchgesetzt wird, auch oh weih: dann haben wir geltende Gesetze (die ggf. am Ziel vorbei sind) aber manche müssen wir einhalten (weil: wird kontrolliert) und manche müssen wir inoffiziell nicht einhalten?

Bürokratienetlastung und dann sowas? Ich hab das heute mal zusammengeschrieben, so gut es ging. Mit einem Leidfaden/ Leitfaden des BMWK aus 2023 (das BMWE hieß damals so), den man wir letzte Woche nach Rückfragen zugeschickt hat. Das bezieht sich quasi alles auf Behörden und soll jetzt der Wirtschaft übergestülpt werden (bzw. wurde es schon 2023, da hat mich das auch schon geärgert, aber es wurde sowieso ignoriert).
Sabotageschutzbeauftragter (nur für Firmen anscheinend nicht nötig, wenn nur 1 Person überprüft werden muss). Sicherheitserklärung, Anträge, Sicherheitsakte (ggf. treibt man es noch so weit, dass man sich überlegt, was elektronisch und was in Papierform abgelegt werden darf, ich habe heute das Wort "Papierrestakte" gelernt).

Es ist ziemlicher Wahnsinn.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39856 28.10.2025 19:17
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Claudi Offline OP
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https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1117878

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 03.11.2025.

Mal sehen, was da herauskommt. Ist wohl ne Frage, in welcher Sache die Sachverständigen verständig sind. Hoffentlich geht es nicht nur um beamtenrechtliche und formale Dinge.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39857 28.10.2025 19:31
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Wer in der Nähe ist am 3.11 kann sich ja beteiligen, zumindest als Zuhörer, denn es gilt:
"Bei einer Teilnahme in Präsenz werden interessierte Zuhörende gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de
Wir bitten um Verständnis, dass Anmeldungen nicht bestätigt werden."
Hoffentlich lesen Verbandsvertreter - GGVD oder SprengVerband - mit oder sind sogar geladen.
Glückauf!

Nachtrag: hier ist die Liste der Sachverständigen. Von den Gefahrgut-Leuten niemand dabei; sieht aus als wären unsere Verbände hier nicht relevant.
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 28.10.2025 20:13. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #39860 29.10.2025 10:50
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Mit denen wird es sicherlich ein gutes Ergebnis geben... wink

Dass ich es richtig verstehe: Es geht hier nur um Zuhörende? Wortmeldungen sind sicher nicht erlaubt? Dann wollen wir ja erst recht nicht dorthin. Dann durchläuft man ja Höllenqualen, wenn man sich das anhören muss und sieht, wie die eigene Kundschaft dem Untergang zusteuert... :-(

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: DJSMP] #39861 29.10.2025 10:53
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Hallo, DJSMP,
es steht ja jedem frei, mit den Sachverständigen im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und für seinen Standpunkt zu werben. So zumindest verstehe ich das Prozedere.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39870 04.11.2025 09:08
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Moin Claudi,

bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir
sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch
eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang
von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt.
Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?

Danke vorab für eine kurze Info!

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Rostocker] #39874 05.11.2025 09:59
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Ursprünglich geschrieben von: Rostocker
Moin Claudi,

bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir
sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch
eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang
von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt.
Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?

Danke vorab für eine kurze Info!


Ja, ihr seid betroffen.
Es ist egal, ob der Sicherungsplan für Beförderung, Verladung, Absender oder Empfang erstellt sein muss.

Nach https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html sind alle Betriebe mit Sicherungsplanpflicht "Lebenswichtige Einrichtungen".

§ 18 SÜFV Nr. 3:
"die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben"

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39878 05.11.2025 14:36
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Grüß Gott,
nach der Anhörung habe ich diese Punkte (soweit GG betroffen sein könnte) im Kopf; die Wortbeiträge waren jeweils auf wenige Minuten beschränkt..
1. Lt. dka Rechtsanwälte teilweise sehr weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre von Familienangehörigen der überprüften Personen.
2. Lt. BfV eine "Vervielfachung" (Verzehnfachung) der Aufwände aufgrund stark erweitertem Erfassungsbereich -> erhebliche zusätzliche Ressourcen (-> Personalvermehrung oder stark verlängerte Laufzeiten). Konterkariert jüngste Verbesserungen seit 2024.
3. Lt. Datenschutzbeauftragte sind die o.g. Eingriffe zu weitgehend.
4. Verband Sicherheit in der Wirtschaft und andere: Kritik an langen Laufzeiten (wesentlich > als Kündigungsfristen) und Belastung der Industrie; Kritik an Mehrfachüberprüfungen, speziell Verteidigungsindustrie.
5. Bundesverband Sicherheitswirtschaft: Laufzeiten bisher 3 - 6 oder 8 Monate für SÜG 3, dürfte dann länger werden, Stichwort Personalmangel.

Besonders in der Folgediskussion wurden die hier im Forum angesprochenen Praxisprobleme im Zusammenhang mit anderen Industrieen von drei Sachverständigen thematisiert.
Und so als Hintergrund.
Gruß
M.A.T.


Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #39880 05.11.2025 15:32
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Zu den Familienangehörigen sagt der "Leitfaden Vorbeugender personeller Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich; Satellitendatensicherheit" (Juni 2023), auf den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aber aktuell weiterhin verweist, als ich da was angefragt habe:

2.2.1 (Seite 26)

"Für Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ohne Einbeziehung des/der Ehegatten/Ehegattin, des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin oder des/der Lebensgefährten/Lebensgefährtin vorgesehen (§ 9 Absatz 1 Nummer 3 SÜG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 SÜG)."

ohne Einbeziehung - wobei der Rest trotzdem ein Bürokratiemonster bleiben würde

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39881 05.11.2025 15:35
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Hallo, Claudi,
genau das ist lt. der Anhörung in Zukunft anders und hat in den Einschätzungen der Anwälte und des Datenschutzbeauftragten eine Rolle gespielt.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #39885 06.11.2025 07:50
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Prima, dann ist ja alles unklar. Und die Rechtsunterworfenen sollen mit sowas arbeiten?

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #39886 06.11.2025 09:43
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Vielleicht ist das ja der "nudge" zum Bürgergeld? Ein Kritikpunkt ist da relevant: Wenn für einen neuen MA die Überprüfung 9 Monate dauert und die Firma in der Zeit natürlich keinen Arbeitsvertrag schließen kann, ist der woanders bevor das Ergebnis überhaupt da ist. Und was ist, wenn auf einmal die Ex des Geschäftsführers irgendeiner Behörde bedenklich erscheint - darf der dann kein GG mehr fahren lassen?
Die Bereitschaft, sich mit GG zu befassen, wird durch solche Modernisierungen bestimmt gefördert.
Aber nun wieder zurück zum Tagesgeschäft. Frohes Schaffen.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #40072 09.12.2025 11:54
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Der Gesetzesentwurf wurde im Bundestag angenommen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-sicherheitsueberpruefungsgesetz-1128182

https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=893

D.h. das wird wohl so kommen wie erwartet, demnächst...

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40078 11.12.2025 10:49
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Die Industrie und die großen Verbände haben mal wieder gepennt...

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: DJSMP] #40079 11.12.2025 11:12
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Hallo, DJSMP,
da muß ich widersprechen, sowohl die Industrieverbände (BDA, BDI) als auch der DIHK haben ausdrücklich die zusätzliche Bürokratie und mehrere Details kritisiert, als sie im Vorfeld der letzten Anhörung ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Auch von Sicherheitsfirmen - natürlich nicht von den sog. Diensten - kam deutliche Kritik. Aber die derzeit Regierenden schienen überhaupt nicht bereit, darauf einzugehen. Das zeigte sich auch während der Anhörung.
Damit noch mehr Bürokratie, noch weniger Effizienz. Und eine erhebliche Personalaufstockung zulasten unsrer Steuern; ob dadurch auch eigene Dienste Terroristen enttarnen oder D weiterhin von Warnungen aus dem Ausland abhängt, dazu fehlt mir naturgemäß der Einblick.
Daß unsere beiden Fachverbände überhaupt nicht im Spiel waren hat mich allerdings sehr betrübt. Soweit ich es überblicke war das Verkehrsministerium überhaupt nicht involviert.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #40234 15.01.2026 16:08
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Hallo, das SÜG ist heute im BGBl. I.
M.A.T
.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: M.A.T.] #40235 15.01.2026 16:14
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Auch grad gesehen und wollte posten.

Damit tritt das Ding morgen in Kraft.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40246 16.01.2026 15:45
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Hallo Claudi,

Antwort auf
Damit tritt das Ding morgen in Kraft.


Mich würde mal interessieren, wie sieht das mit den Sicherheitsplänen, welcher vor der Verkündung des SÜG geschrieben wurden sind, aus?

Dazu habe ich im SÜG nichts gefunden, kann aber auch sein, ich habe es überlesen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Gerald] #40247 16.01.2026 15:53
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Generell gehe ich von Bestandsschutz aus, denn sonst wäre eine explizite Altlastenregelung getroffen. Also kein Handlungsbedarf.
Überdies denke ich nicht daß von denen, die GG hier einbezogen haben, jemand ernsthaft die Materie durchdrungen hat. Bei der Expertenanhörung, die ich life verfolgt habe, war das von keiner Seite aus ein Thema.
Gruß
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Gerald] #40248 19.01.2026 08:54
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Claudi,

Antwort auf
Damit tritt das Ding morgen in Kraft.


Mich würde mal interessieren, wie sieht das mit den Sicherheitsplänen, welcher vor der Verkündung des SÜG geschrieben wurden sind, aus?

Dazu habe ich im SÜG nichts gefunden, kann aber auch sein, ich habe es überlesen.


Im SÜG steht ja gar nix von Sicherungsplänen, die werden nur in der SÜFV erwähnt.

Und die SÜG-Änderung führt nicht erst jetzt dazu, dass GG-Unternehmen mit SP betroffen sind. Das waren Sie schon seit 21.09.2007 bzw. da sind die Unternehmen mit SP in die SÜFV aufgenommen worden.
An den Plänen selbst muss man auch nicht unbedingt was ändern, daher ist gar nicht die Frage, ob es einen Bestandsschutz gibt.
Man musste auch bisher schon dafür sorgen, dass nur sicherheitsüberprüfte Personen Zugang zum vollständigen Sicherungsplan haben.

Neu ist jetzt "nur": man muss sich als betroffenes Unternehmen nun anmelden/ registrieren und 2 Sachen sind nun bußgeldbewährt: wenn man sich nicht anmeldet und wenn nicht sicherheitsüberprüfte oder "unsichere" Personen Vollzugriff auf den Plan haben.
Warum? Na vermutlich, weil das vorher keiner umgesetzt hat und man jetzt mehr Druck aufbauen will.

D.h. alle Unternehmen mit SP haben jetzt Handlungsbedarf. Ob die Umsetzung kontrolliert bzw. Nichtumsetzung geahndet wird, weiß ich natürlich nicht.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 19.01.2026 08:56.
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40251 19.01.2026 14:09
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Hier noch ein Update:

Quelle: aktuelles Rundschreiben des DSLV DSLV-RS_007-2026-a.

"Mit Inkrafttreten des SÜG hat sich das BMWE in KW 3 zudem erneut mit einigen Hinweisen an die Unternehmen gewandt und um deren Beachtung gebeten:

Mit Inkrafttreten des neuen SÜG erfährt die Sicherheitsüberprüfung im vpS (vorbeugender personeller Sabotageschutz) eine Anhebung des Überprüfungsniveaus. Es wird formal weiterhin eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) i.S.d. § 9 SÜG durchgeführt, die damit verbundenen Überprüfungsmaßnahmen werden jedoch ausgeweitet. Dies ist notwendigerweise mit einer Erweiterung der Angaben verbunden, die in der Sicherheitserklärung zu machen sind. Die neuen Formulare für die Sicherheitserklärung (S03) sowie die Ausfüllanleitung (S06) sind im Sicherheitsforum des BMWE hochgeladen, https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formu-lare/257,0,0,1,0.html

Grundsätzlich gilt: Ab sofort sind nur noch die neuen Sicherheitserklärungen zu nutzen.

Alte S03-Formulare, die noch vor Inkrafttreten des neuen SÜG von der betroffenen Person unterzeichnet worden sind, können auch nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch an das BMWE zur Einleitung der Sicherheitsüberprüfung gesandt werden.

Die weiteren Formulare und Hinweisblätter, die den Betrieben über das BMWE-Sicherheitsforum zur Verfügung gestellt werden, werden ab KW 4 – soweit erforderlich – aktualisiert und ergänzt. Bis auf Weiteres können insoweit (außer S03 und S06!) zunächst die bekannten Formulare weiterverwendet werden."

Anmerkung von mir: Ü2 bedeutet, dass nicht nur die Daten der zu überprüfende Person selbst erfragt und geprüft werden, sondern auch die von Ehepartnern/ -partnerinnen bzw. Lebenspartnern/ -partnerinnen bzw. Lebensgefährten/ -gefährtinnen. Das ergibt sich aus dem Formblatt S03.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40252 19.01.2026 14:12
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Anmerkung von mir: Ü2 bedeutet, dass nicht nur die Daten der zu überprüfende Person selbst erfragt und geprüft werden, sondern auch die von Ehepartnern/ -partnerinnen bzw. Lebenspartnern/ -partnerinnen bzw. Lebensgefährten/ -gefährtinnen. Das ergibt sich aus dem Formblatt S03.


Das war aus datenschutzrechtlicher Sicht einer der Hauptkritikpunkte bei der Anhörung; wie zu Erwarten natürlich ohne Resonanz. Wie auch die zu erwartende überlange Bearbeitungsdauer.
M.A.T.

Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne [Re: Claudi] #40254 19.01.2026 14:21
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Gerald Online
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Hallo,
besten Dank für die umfangreichen Beiträge, dass hat mir sehr geholfen und meinen Horizont ein wenig vergrößert.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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