Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, welche die Erstellung eines Sicherungsplans erforderlich machen, müssen zukünftig registriert werden und dürfen eine Person erst dann mit der Erstellung des Sicherungsplans beauftragen, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Nichtbeachtung drohen zukünftig Bußgelder. Die Person(en), die Zugriff auf den Sicherungsplan hat/ haben, müssen sicherheitsüberprüft werden. Das Unternehmen benötigt einen Sabotageschutzbeauftragten.
Hier gibt es weitere Infos: https://bmwk-sicherheitsforum.de/shb/formulare/257,0,0,1,0.html
Hallo, Claudi, als ich davon erfuhr habe ich mit den beiden für GG relevanten Verbänden Kontakt aufgenommen. Beide waren in die Genese dieser Änderung nicht involviert. Die involvierten Verbände - u.a. auch DIHK und Polizeivertreter - haben mehrfach auf Problem mit dieser Änderung hingewiesen. Vor allem die schon jetzt langen Bearbeitungszeiten und das Verhältnis von Aufwand zu in Aussicht gestelltem Sicherheitsgewinn wurden eindrücklich kritisiert. Daß eine solche zusätzliche Bürokratie vor dem Hintergrund von "Deutschland-Tempo" und versprochener Verschlankung widersinnig erscheint war bei der Legislative wohl kein Argument. Übrigens müßten auch die jeweiligen GF dann "überprüft" werden, weil die notwendigerweise Kenntnis von den Inhalten des Plans haben. Also eine kleine Spedition mit 5 Leuten braucht einen "Sabotageschutzbeauftragten", wenn sie vielleicht ein "Terroristengut" im Jahr fahren! Die Stellungnahmen sind hier einzusehen. Gruß M.A.T.
Hi, die waren auch bei der Genese der SÜFV seinerzeit schon nicht involviert, als man da den 1.10 ADR/RID/ADN reingeschrieben hat.
Nun steht es drin (schon länger) und die Unternehmen jetzt mittels Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen zur Umsetzung "motiviert".
In einem Leitfaden des DSLV aus September 2017 (hängt an, dessen Rechtsstand ändert sich ggf.!!!) heißt es:
"Den von der SÜFV erfassten Unternehmen kann nur empfohlen werden, zunächst nicht in blin-den Aktionismus zu verfallen und die dargestellten Grundvoraussetzungen und den betrieblichen Bedarf für Sicherheitsüberprüfungen sorgfältig individuell zu klären. Doch soll keinesfalls an dieser Stelle von der Umsetzung der SÜFV abgeraten werden, im Gegenteil: Wo immer die Voraussetzungen eindeutig sind und eine Spedition ein originäres Interesse an der Überprüfung seiner Mitarbeiter hat, sollte ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt werden."
Also: theoretisch steht es in den Vorschriften, es gibt (Stand 2017) keine Sanktionsmöglichkeiten.
Aber das ändert sich eben. Und das kann man wenig sinnvoll finden, aber es muss.
Ja, gerade im Kontext der geplanten Lockerung bzgl. Sicherheitsbeauftragter (Arbeitsschutz) dachte ich mir auch: hier baut man mit dem Sabotageschutzbeauftragten und der Sicherheitsüberprüfung einen (meiner persönlichen Meinung nach) unverhältnismäßigen Aufwand auf. Über die Sibs schreibt der Spiegel, über dieses Nischenthema anscheinend außerhalb der Fachpresse keiner.
Im Leitfaden steht, dass die Sicherheitsüberprüfung (wenigstens kostet die keine Gebühren) 10-12 Wochen dauern soll.
Es betrifft Firmen, die 1x im Jahr sowas fahren (die dann eben auch einen Sicherungsplan brauchen) und viele "Mineralölkutscher", wenn sie Benzin oder Flüssiggas in Tankfahrzeugen ausfahren.
Die GF müssten entweder auch überprüft werden, ja, oder haben dann keine Kenntnis vom/ keinen vollständigen Zugriff auf den Plan.
Edit: Ich habe mal versucht, die Diskussion dazu im Bundesrat nachzuvollziehen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1057/tagesordnung-1057.html (TOP 33) - da wurden Inhalte des Entwurfs diskutiert, aber nicht z. B. die §§ 25a oder 27. Bleibt abzuwarten, ob die SÜFV geändert wird, über die 1.10-Sicherungsplan-Unternehmen als "Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" benannt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html
Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist: wenn man das so macht, wie sich das BMWE das vorstellt, wird das ne Mehrbelastung für die Unternehmen.
Es würde bedeuten, dass Speditionen nicht "spontan" high risk-Gut fahren können. Spontan insofern, dass man etwas Vorlauf hat, nen Sicherungsplan vielleicht in der Schublade und den scharf schaltet, falls was kommt.
Wenn die SÜFV nicht vielleicht geändert wird und die 1.10er-Themen rausfliegen und wenn das behördlich durchgesetzt würde, oh weih! Und wenn es nicht durchgesetzt wird, auch oh weih: dann haben wir geltende Gesetze (die ggf. am Ziel vorbei sind) aber manche müssen wir einhalten (weil: wird kontrolliert) und manche müssen wir inoffiziell nicht einhalten?
Bürokratienetlastung und dann sowas? Ich hab das heute mal zusammengeschrieben, so gut es ging. Mit einem Leidfaden/ Leitfaden des BMWK aus 2023 (das BMWE hieß damals so), den man wir letzte Woche nach Rückfragen zugeschickt hat. Das bezieht sich quasi alles auf Behörden und soll jetzt der Wirtschaft übergestülpt werden (bzw. wurde es schon 2023, da hat mich das auch schon geärgert, aber es wurde sowieso ignoriert). Sabotageschutzbeauftragter (nur für Firmen anscheinend nicht nötig, wenn nur 1 Person überprüft werden muss). Sicherheitserklärung, Anträge, Sicherheitsakte (ggf. treibt man es noch so weit, dass man sich überlegt, was elektronisch und was in Papierform abgelegt werden darf, ich habe heute das Wort "Papierrestakte" gelernt).
Öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 03.11.2025.
Mal sehen, was da herauskommt. Ist wohl ne Frage, in welcher Sache die Sachverständigen verständig sind. Hoffentlich geht es nicht nur um beamtenrechtliche und formale Dinge.
Wer in der Nähe ist am 3.11 kann sich ja beteiligen, zumindest als Zuhörer, denn es gilt: "Bei einer Teilnahme in Präsenz werden interessierte Zuhörende gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: innenausschuss@bundestag.de Wir bitten um Verständnis, dass Anmeldungen nicht bestätigt werden." Hoffentlich lesen Verbandsvertreter - GGVD oder SprengVerband - mit oder sind sogar geladen. Glückauf!
Nachtrag: hier ist die Liste der Sachverständigen. Von den Gefahrgut-Leuten niemand dabei; sieht aus als wären unsere Verbände hier nicht relevant. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 28.10.202520:13. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Mit denen wird es sicherlich ein gutes Ergebnis geben...
Dass ich es richtig verstehe: Es geht hier nur um Zuhörende? Wortmeldungen sind sicher nicht erlaubt? Dann wollen wir ja erst recht nicht dorthin. Dann durchläuft man ja Höllenqualen, wenn man sich das anhören muss und sieht, wie die eigene Kundschaft dem Untergang zusteuert... :-(
Hallo, DJSMP, es steht ja jedem frei, mit den Sachverständigen im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und für seinen Standpunkt zu werben. So zumindest verstehe ich das Prozedere. Gruß M.A.T.
bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt. Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?
bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt. Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?
Danke vorab für eine kurze Info!
Ja, ihr seid betroffen. Es ist egal, ob der Sicherungsplan für Beförderung, Verladung, Absender oder Empfang erstellt sein muss.
§ 18 SÜFV Nr. 3: "die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben"
Grüß Gott, nach der Anhörung habe ich diese Punkte (soweit GG betroffen sein könnte) im Kopf; die Wortbeiträge waren jeweils auf wenige Minuten beschränkt.. 1. Lt. dka Rechtsanwälte teilweise sehr weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre von Familienangehörigen der überprüften Personen. 2. Lt. BfV eine "Vervielfachung" (Verzehnfachung) der Aufwände aufgrund stark erweitertem Erfassungsbereich -> erhebliche zusätzliche Ressourcen (-> Personalvermehrung oder stark verlängerte Laufzeiten). Konterkariert jüngste Verbesserungen seit 2024. 3. Lt. Datenschutzbeauftragte sind die o.g. Eingriffe zu weitgehend. 4. Verband Sicherheit in der Wirtschaft und andere: Kritik an langen Laufzeiten (wesentlich > als Kündigungsfristen) und Belastung der Industrie; Kritik an Mehrfachüberprüfungen, speziell Verteidigungsindustrie. 5. Bundesverband Sicherheitswirtschaft: Laufzeiten bisher 3 - 6 oder 8 Monate für SÜG 3, dürfte dann länger werden, Stichwort Personalmangel.
Besonders in der Folgediskussion wurden die hier im Forum angesprochenen Praxisprobleme im Zusammenhang mit anderen Industrieen von drei Sachverständigen thematisiert. Und so als Hintergrund. Gruß M.A.T.
Zu den Familienangehörigen sagt der "Leitfaden Vorbeugender personeller Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich; Satellitendatensicherheit" (Juni 2023), auf den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aber aktuell weiterhin verweist, als ich da was angefragt habe:
2.2.1 (Seite 26)
"Für Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ohne Einbeziehung des/der Ehegatten/Ehegattin, des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin oder des/der Lebensgefährten/Lebensgefährtin vorgesehen (§ 9 Absatz 1 Nummer 3 SÜG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 SÜG)."
ohne Einbeziehung - wobei der Rest trotzdem ein Bürokratiemonster bleiben würde
Hallo, Claudi, genau das ist lt. der Anhörung in Zukunft anders und hat in den Einschätzungen der Anwälte und des Datenschutzbeauftragten eine Rolle gespielt. Gruß M.A.T.
Vielleicht ist das ja der "nudge" zum Bürgergeld? Ein Kritikpunkt ist da relevant: Wenn für einen neuen MA die Überprüfung 9 Monate dauert und die Firma in der Zeit natürlich keinen Arbeitsvertrag schließen kann, ist der woanders bevor das Ergebnis überhaupt da ist. Und was ist, wenn auf einmal die Ex des Geschäftsführers irgendeiner Behörde bedenklich erscheint - darf der dann kein GG mehr fahren lassen? Die Bereitschaft, sich mit GG zu befassen, wird durch solche Modernisierungen bestimmt gefördert. Aber nun wieder zurück zum Tagesgeschäft. Frohes Schaffen. Gruß M.A.T.