Hallo Hazardy,
Meine Lösung ist:
Tunnelbeschränkungscode E.
Weil: 8.6.4: Tabelle:
D/E: Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch die Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen (also z.B. Versandstücke): Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.
Das habe ich doch schon in meinem letzten Beitrag erklärt. Ja, manchmal braucht man etwas Geduld!
Nein, dass ist Falsch. Sieh doch noch mal in meiner Beitrag
Zu den Tunnelreglungen gibt es von ...Tunnelreglungen" Downloaden kannst, nach, da findest Du eine Tabelle, welche den Abschnitt 8.6.4 wieder gibt, eben nur in einer leicht verständlichen Form.
Welcher Tunnelcode gilt bei Versandstücken? D/E oder nur E?
Es gild immer der Tunnelbeschränkunkscode gemäß des Abschnitts 3.2.1 in der Spalte 15 für die jeweilige UN Nummer. Bei der Frage 46 geht es um
UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)
und da in diesem Fall der Tunnelbeschränkungscode "E" und "D/E" vorhanden ist, wird gemäß Unterabschnitt 8.6.3.2 der restriktivste Tunnelbeschränkungscode gebildet und das ist nun mal
"D/E" und da führt kein Weg vorbei!!
Und da es sich um Versandstücke handelt, kann man durch den
D-Tunnel, genau gesagt Tunnel der Kategorie D, fahren, nur darft Du
nicht durch diesen Tunnel fahren, wenn es um die Beförderung in loser Schüttung oder Tanks geht. Das ist doch ganz einfach!
Leider weiss ich nicht, was Du für Vorkenntnisse hast.