Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten.
Bisher wird die Abwasserlösung in unserer Behandlungsanlage gereinigt. Der Plan mit dem Entsorger ist für den Notfall gedacht, um Alternativen zu haben.
Hatte auch einen Entsorger gefunden, der bereit war, sich eine Probe davon zuschicken zu lassen, bin dann aber mit unserem Gefahrgut-Beauftragten über "
ADR 2025, 2.2.8.2.1 Chemisch instabile Stoffe" gestolpert. Demnach dürfen ätzende, selbstzersetzende Stoffe überhaupt nicht über die Straße transportiert werden. Paradebeispiele sind hier hochkonzentrierte Perchlorsäure oder Königswasser.
Damit war die Sache quasi komplett gestorben und man müsste, wie "Nitro" schon gesagt hat, erst das Peroxid zerstören.
Aber auch der Punkt 4.1.1.8 mit giftig und ausgasend ist sehr verständlich; so ist ein Transport über die Straße ebenfalls ausgeschlossen.
Ok, dann hab ich nun wieder was gelernt

Danke Euch!
AES2026