Hallo,
folgende Frage hat sich ergeben und da ich keine klare Vorgaben gefunden habe, stelle ich hier die Frage ein.
Folgendes Szenario:
- Wir haben ein Paket mit Inhalt einer Batterie jeweils < 20/100 und > 20/100Wh.
Muss nun auf das Paket das Label "Batterie" (also gem. SV 188) und der Gefahrzettel 9A, oder genügt nur der Gefahrzettel (da die größere Gefahr)?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
Mark