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LQ
#40271
22.01.2026 15:57
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Christin1975
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Hallo,
kann und darf man als LQ die Innenverpackung mit einem Gefahrgutetikett und UN-Nummer versehen oder muss die Innenverpackung immer das LQ-Etikett haben? Die Innenverpackung ist dabei nicht bauartgeprüft.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Christin
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Re: LQ
[Re: Christin1975]
#40272
22.01.2026 16:26
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Gerald
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Hallo Christin, es wird nur das Versandstück gekennzeichnet (Unterabschnitt 3.4.7.1).
Bei der Innenverpackung ist der Abschnitt 3.4.1 d) mit den Hinweis auf Unterabschnitt 4.1.1.5 zu beachten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: LQ
[Re: Gerald]
#40273
22.01.2026 16:42
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Christin1975
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Hallo Gerald,
danke für Deine Antwort. Aber ist es auch erlaubt, Gefahrgutetiketten bei einem LQ-Versandstück auf die Innenverpackung zu kleben, die nicht UN-zugelassen ist? Muss man bei einer Kontrolle mit Bußgeld rechnen, wenn man hier trotzdem klebt?
Viele Grüße
Christin
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Re: LQ
[Re: Christin1975]
#40274
22.01.2026 17:58
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Gerald
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Hallo Christin, Aber ist es auch erlaubt, Gefahrgutetiketten bei einem LQ-Versandstück auf die Innenverpackung zu kleben, die nicht UN-zugelassen ist? Ich gehe mal davon aus, dass niemand das Versandstück öffnen wird. Außer es ist/wird beschädigt. Die Kennzeichnung hat nichts mit der UN-Zulassung zu tun. Das sind zwei verschiedene Angelagenheiten. Sie mal in der RSEB in Ziffer 3-13 bis 3-19 nach, da findest Du noch ein paar Informationen zu diesem Thema.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: LQ
[Re: Gerald]
#40275
22.01.2026 18:10
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M.A.T.
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Re: LQ
[Re: Gerald]
#40277
23.01.2026 07:49
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Christin1975
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Hallo Gerald,
vielen Dank. Ich dachte immer, man braucht eine Gefahrgutverpackung, sobald man Gefahrzettel klebt. Wir verwenden Klasse 3. Ist das nicht so oder verstehe ich das hier falsch?
Viele Grüße
Christin
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Re: LQ
[Re: Christin1975]
#40278
23.01.2026 08:37
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Claudi
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Also ihr habt eine Innenverpackung, auf die kommt Gefahrzettel 3 und dann kommt diese in eine Außenverpackung (Karton vermutlich) und da drauf die LQ-Raute (und Pfeile?).
Der Gefahrzettel auf der IP ist Unsinn. Auf die IP gehören Gefahrstoff-Infos drauf (Gefahrstoffetikett). Bußgeldbewährt ist das nicht, aber: gibt es einen Grund für diese Mehrarbeit?
Richtige Verpackung und richtige Kennzeichnung sind zwei verschiedene Dinge. Normalerweise hat man, wenn ein Gefahrzettel im Spiel ist, auch eine bauartzugelassene Verpackung, aber es gibt auch Fälle, wo das nicht so ist: z. B. alles, was nach Verpackungsanweisung P003 verpackt ist. Die Bauartzulassung ergibt sich aus der Verpackungsanweisung, nicht aus dem Gefahrzettel.
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Re: LQ
[Re: Claudi]
#40280
23.01.2026 09:09
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DJSMP
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Im Bereich Waschzusatz für PKW-Reinigung kenne ich diese Konstellation. Dort sollten die Innenverpackungen (5 L Kanister aus Kunststoff) mit UN 3082 aus irgendwelchen Gründen auch einzeln auf Paletten im Regelversand weiter geschickt werden können und waren deshalb mit UN-Nummer und Gefahrzettel gekennzeichnet, obwohl sie nicht bauartgeprüft und zugelassen waren. Warum das so sein sollte, bekomme ich nicht mehr zusammen. Irgend ein Zwischenhändler in der weiteren Transportkette wollte das wohl so. Vom Versandlager des Herstellers aus als LQ verschickt werden. Deshalb wurden jeweils 2 für den Regelversand gekennzeichnete Kanister in eine als LQ gekennzeichnete Pappkiste gepackt und als LQ versendet.
Beachtet bitte, dass nicht jede Gefahrgutverpackung im Regelversand eine Bauartprüfung benötigt. Beispielsweise enthält die PP1 zur Verpackungsanweisung P001 ganz komische Lobbyregeln zu diesem Thema. Wenn der Kunde nichts kennt. Aber diese Sachen kennt er dann immer.
Bevor jemand mit der SV 375 kommt: Die gab es damals noch nicht. Auch der Fisch war im Gefahrgutrecht noch nicht eingeführt, nur im Gefahrstoffrecht.
Für mich war das damals im Rahmen. Es widerstrebt mir zwar eigentlich, sowas als Gb freizugeben. Aber es ist meiner Meinung nach vorschriftenkonform. Ich wüsste nicht, dass die Gefahrgutvorschriften eine abweichende Kennzeichnung der Innenverpackungen verbieten, wenn das Versandstück außen korrekt gekennzeichnet ist.
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Re: LQ
[Re: DJSMP]
#40285
23.01.2026 11:05
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matigol
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Die meisten Versanddienstleister verlangen bei der Anmeldung, auch bei LQ die Gefahrgut-Klasse. Keine Ahnung was die damit machen aber ich glaube nicht, dass es verboten ist die Gefahrzettel anzubringen. Wie bereits erwähnt, wird das Versandstück nicht ohne triftigen Grund (oder Havarie) geöffnet werden.
Zuletzt bearbeitet von matigol; 23.01.2026 11:06.
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Re: LQ
[Re: DJSMP]
#40295
23.01.2026 12:35
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Christin1975
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Vielen Dank schon mal für Eure Antworten das hilft mir weiter. Wir haben UN 1263. Da müsste dann doch P001 PP1 greifen.
Viele Grüße
Christin
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