3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
#40316
27.01.2026 10:10
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Claudi
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Hi zusammen,
3.10.1.1 sagt: Wenn man ein Gerät/ einen Gegenstand hat, der zwei Gefahren enthält, soll man mittels Tabelle 3.10.A (Tabelle der überwiegeden Gefahr) die Hauptgefahr zuordnen, um dann eine der UN-Nummern 3537 - UN 3548 zu ermitteln. UN3548 gehört da aber doch nicht hin. UN3548 ist vorgesehen für Geräte etc., die nur Gefahrgut der Klasse 9 enthalten. In Tabelle 3.10.A gibt es, anders als z. B. im ADR, gar keine Klasse 9. In 3.12.5 heißt es auch (nachvollziehbarerweise), dass Klasse 9 immer gegenüber einer anderen Klasse zurück tritt bzw. die andere Klasse überwiegt.
Man kann also mit der Vorgehensweise in 3.10.1 gar nicht auf UN3548 kommen sondern nur die zutreffende UN3537 - UN3547 herausfinden.
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Claudi]
#40317
27.01.2026 10:17
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Michael
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Vielleicht sind ein paar Theoretiker davon ausgegangen, dass Du 2 verschiedene Stoffe der Kl. 9 haben könntest, von denen die überwiegende Gefahr dann wohl Kl. 9 sein dürfte....
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Michael]
#40318
27.01.2026 10:32
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Claudi
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Könnte man haben, aber da wird man in der Tabelle 3.10.A auch nicht fündig, weil es da keine Zeile/ Spalte für Klasse 9 gibt. Und ob ich jetzt 2x Klasse 9 oder 2x Klasse 3 mit der gleichen VG in einem Gegenstand drin hab: da gibt es keine überwiegende Gefahr, weil beide Gefahren gleich sind und zur gleichen Klasse führen.
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Claudi]
#40319
27.01.2026 10:34
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Michael
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Darum auch "Vielleicht sind ein paar Theoretiker "
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Michael]
#40321
27.01.2026 10:48
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Michael]
#40324
27.01.2026 11:11
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Claudi
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Darum auch "Vielleicht sind ein paar Theoretiker " Ich will diese aber mal in Schutz nehmen - man kann gar nicht vorhersehen,auf welche Ideen Leute kommen oder welche Fälle in der Praxis auftreten können.
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: Claudi]
#40326
27.01.2026 12:01
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Man müsste hierzu den Weg dieser Regel von der UN über die ICAO bis zur IATA nachverfolgen. Das scheint ja auf Grund der abweichendenen Tabelle der überwiegenden Gefahr ein anderer Weg gewesen zu sein als von UN zum ADR.
Hast du einen konkreten Fall? Oder war das nur ein theoretischer Gedanke.
Die ganze Regelsetzung bei Gegenständen ist nach meiner Meinung komplett schief gelaufen, zumal ja auch noch drin steht, dass ich entweder nach den Stoffen in den Geräten einstufen darf als auch nach den Gegenstands- UN-Nummern. Mit dieser Wahlmöglichkeit wird der ganze Teil Einstufung als Gegenstände schon von Anfang Ad absurdum geführt. Amerikaner haben noch nach meinen Erfahrungen schon immer nach den in den Gegenständen enthaltenen Stoffen deklariert um beispielsweise die vorgeschriebenen Mengengrenzen der UN 3363 für die Gegenstände zu umgehen.
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?)
[Re: DJSMP]
#40335
27.01.2026 16:22
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Claudi
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Hast du einen konkreten Fall? Oder war das nur ein theoretischer Gedanke.
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Ich kam nur drauf, weil ich Argumente brauchte, warum man ein Gerät mit ner Lithiumbatterie und magnetized material nicht als UN3548 klassifizieren kann. Idee war: Li-Batterie ist 9, Magnete sind 9. 3.10.4 sagt zum Glück auch nochmal, dass magnetized material zusätzlich zu deklarieren ist und nicht irgendwie als Klasse 9 einer anderen Klasse 9-Gefahr gegenübergestellt werden muss.
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