es steht im nächsten Jahr ein Seefracht-Versand mit einer Kältemaschine UN 2857 an, die 17 KG verflüssigtes, nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (UN 1078) als Kältemittel enthält.
Meine Frage: Wie muss der Eintrag in der IMO lauten?
UN 2857 REFRIGERATING MACHINES containing non-flammable, non-toxic gases
Oder muss die UN 1078 ebenfalls mit aufgeführt werden?
UN 2857 REFRIGERATING MACHINES (der kleingedruckte Text ist optional), 2.2
Nein, die UN1078 ist nicht relevant.
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Ein gut geschulter Versender schreibt die EmS-Codes immer in die IMO-Erklärung... :-)
... und ginge damit vorbildlich über das Minimum hinaus. Leider ist in 5.4.5.1 dazu kein Feld ausdrücklich vorgesehen (nur im üblichen schraffierten Formular), und 5.4.3.4.1 betrifft systematisch nur die Schiffe, nicht die Versender. Daß bei den heutigen sehr geringen Besatzungsstärken mit oft sehr heterogener Zusammensetzung die vom EmS-Leitfaden geforderte bordseitige Ausbildung und Training m.E. selten effektiv möglich ist erschwert im Brandfall die Reaktion sehr. Die "gut trainierte Besatzung" ist nach meiner Erfahrung eher die Ausnahme. Dazu kann man in den Hafenstaat-Berichten (PSC) vieles finden. Dazu kommt, daß auf Großcontainerschiffen eine Brandbekämpfung vor allem in oberen Lagen praktisch unmöglich ist. Vor diesem Hintergrund kann man gut verstehen, daß manche Reedereien sehr kritisch nachfragen, wenn Gefahrgut angedient wird. Gruß M.A.T.
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.