Hallo an die Profis, wir haben aktuell eine Sendung mit UN 3224 / Klasse 4.1 / net quantity 10,10 g (in einem 1H2 Behälter mini klein) als Anfrage für Luftfrachtversand erhalten. Werde aus der PI 459 nicht wirklich schlau und hatte diese UN Nummer auch noch nie. Kann mir hier bitte jemand weiter helfen. Auch wird z. B. eine Mindestwanddicke von 1,3 cm genannt (bei 4G)
Vielen Dank schon mal im Voraus für euer Feedback.
Hallo, kann es sein daß die PI459 materiell der P520 und PP95 entspricht? Die Wanddicke zB stimmt überein. Dann wären die dt. Texte dort eventuell verständlicher. Vermutlich geht es um eine Probe mit bei energetischen Stoffen üblichen Mengen? Gruß M.A.T.
Hallo, danke, doch wo genau ist das Problem mit den Verpackungsvorgaben? Die sind natürlich (zumindest in meiner älteren DGR) restriktiv mit Aufteilung auf 11 sehr genau beschriebene Innenverpackungen für 11 g und VG II und Korrosionsfestigkeit. Was meinen die Luft-Experten hier? Gruß M.A.T.
mir ist nicht ganz klar ob ich den 1H2 Behälter auf der Shipper´s deklarieren muss (dieser ist jedoch mini) keine Chance zur Markierung und ob der Umkarton (innen mit Kühlakku) dann als Overpack zu bewerten ist. ODER ob doch eine UN-Verpackung 4G, mit dementsprechender Wanddicke nötig ist.
Hallo, nach meinem Verständnis ist die Kombination aus Innenverpackung und Außenverpackung (zwingend, siehe die 2. Tabelle "Kisten" in der PI) eine "zusammengesetzte Verpackung". Der äußere Teil davon ist also definitorisch die Versandverpackung und keine Umverpackung, und muß bezettelt / deklariert etc. werden. Die Innenverpackung unterliegt, soweit ich die PI lese, keinen Kennzeichnungsvorschriften. Falls Kühlmittel zum Einsatz kommen sind gem. PI die "anwendbaren Teile" der Vorschriften zu erfüllen. So jedenfalls lese ich das. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.