kann mir bitte jemand sagen, ob die Staukategorie - Handhabung und Trennung in der IMO angegeben werden muss und wenn ja wo?
Ich bin zwar GB für den Verkehrsträger See, habe das aber noch bei keiner meiner IMO´s eingetragen, bzw. diese "Anforderung" von einem Spediteur / Reeder erhalten. (Bis jetzt :-))))
Hallo, Herr Grahneis dazu wüßte ich nur, was in 5.4.1.5.11 gefordert wird, nämlich die vom Versender ggf. festzulegenden Trenngruppen bei n.a.g.-Eintragungen. Nicht aber als generelle Forderung aus dem IMDG-Code, der im Formular dafür auch kein Feld vorsieht. Das Beispiel im Code sieht dafür die Stoffbenennung vor. Für andere Hinweise gilt m.E. 5.4.1.5.7.2. Allerdings kann natürlich die Reederei als Geschäftspartner etwas verlangen was dann evtl. auszuhandeln ist. Vielleicht, um dem Datenerfasser / Stauplaner das Nachschlagen zu ersparen? Gruß M.A.T.
In keiner der durchaus vielen IMOs, die ich so sehe, wird die Staukategorie eingetragen - das sehen die Reedereien schon automatisch, wenn sie die Daten erfassen (wird sicherlich programm-mäßig berücksichtigt). Trenngruppen muss man auch nur bei n.o.s. eintragen, wenn zutreffend (oder meine Empfehlung: not applicable eintragen, damit man sieht, dass es nicht vergessen wurde). Ich seh auch schon mal nei nicht-n.o.s., dass Trenngruppen (wie im IMDG-Code schon zugeordnet) eingetragen wurden - stört ja nicht.
jetzt muss ich auch noch meinen "Senf", mit den entsprechenden Fundstellen zur besseren Erläuterung /Nachlesen, dazu abgeben. Definitiv gibt es keine Pflicht und kein Erfordernis die Staukategorie (entweder aus UA 7.1.3.1 IMDG-Code für die Klasse 1, oder aus UA 7.1.3.2 IMDG-Code für die anderen Klassen) in der IMO-DGD anzugeben. Das gilt auch für die sogenannten Handhabungshinweise bzw. Staucodes aus Abschnitt 7.1.5 IMDG-Code bzw. Abschnitt 7.1.6 IMDG-Code.. Die Angabe einer Trenngruppe (SGG) erfolgt nur bei einer "freiwilligen" Zuordnung; siehe hier UA 3.1.4.2 IMDG-Code i.V.m. Absatz 5.4.1.5.11 IMDG-Code.
Wenn Du das berücksichtigst, liegst Du auf der richtigen Seite. Ansonsten muss das Beförderungspapier keine feste Form haben; es muss nur die geforderten Pflichtangaben und zutreffenden ergänzenden Angaben enthalten. Diese sind fest in Kap. 5.4 ff aufgeführt. Der Code gibt in UA 5.4.5.1 IMDG-Code lediglich eine Empfehlung für ein Musterpapier. Allerdings möchten die meisten Reedereien dieses Papier auch haben. Es heißt dort: " Dieses Formular darf ..." Es steht nicht muss verwendet werden.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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