Hallo Herr Plaskocinski !
Nach Ihrer Beschreibung des Vorfalls gehe ich davon aus, daß Ihr Unternehmen ausschließlich Empfänger der Ware war, wobei es dann zum eigentlichen "Empfang" gar nicht mehr kam.
Unter dieser Voraussetzung können Sie doch gar keinen Unfallbericht erstellen - über was wollten Sie denn berichten ?
Die Pflicht zur Erstellung des Berichts liegt also zunächst einmal beim Beförderer, ggf. (falls im Rahmen des Unfalls mauch andere Verantwortliche betroffen wären) vielleicht auch noch beim Absender, Verpacker, Verlader, usw.
Oder, praktisch überlegt (Achtung, spaßige Übertreibung !):
Stellen wir uns doch mal vor, wie Oma Normalrentnerin den Unfallbericht erstellt, weil ihr Heizöllieferant auf dem Weg zu ihr einen Unfall hatte ... *grins*
Etwas anders könnte der Fall allerdings liegen, wenn Ihr Unternehmen zusätzlich "Auftraggeber des Absenders" wäre und diesem - wie auch immer - in Zusammenhang mit dem erfolgten Unfall / Zwischenfall ein (Teil-)Verschulden anzulasten wäre.
Gruß aus Ziemetshausen,
Markus