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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Claudi]
#40739
09.04.2026 15:34
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M.A.T.
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Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".
Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich.  M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Claudi]
#40740
09.04.2026 15:39
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11010100112
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Spezi
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Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.
Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: 11010100112]
#40741
09.04.2026 15:45
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Claudi
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Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.
Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):
Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen
Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.
Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: 11010100112]
#40742
09.04.2026 15:47
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M.A.T.
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... Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können. Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat. Gruß M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: M.A.T.]
#40743
10.04.2026 07:52
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Michael
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Hallo,
das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?
Michael
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Michael]
#40744
10.04.2026 08:35
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Phi_l
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Methusalem
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Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Phi_l]
#40745
10.04.2026 08:51
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Michael
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Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?
Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?
Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Michael]
#40746
10.04.2026 09:23
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Claudi
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Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.
Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.
Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.04.2026 09:27.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese
[Re: Claudi]
#40747
10.04.2026 09:45
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M.A.T.
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Guten Tag zusammen, aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi. Frohes Schaffen M.A.T.
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