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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40739 09.04.2026 15:34
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".


Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich. grin
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40740 09.04.2026 15:39
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Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.

Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40741 09.04.2026 15:45
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Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.

Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):

Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage
Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen

Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.

Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: 11010100112] #40742 09.04.2026 15:47
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Ursprünglich geschrieben von: 11010100112
...
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.


Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat.
Gruß
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40743 10.04.2026 07:52
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Hallo,

das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?

Michael

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Michael] #40744 10.04.2026 08:35
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Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Phi_l] #40745 10.04.2026 08:51
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Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?

Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?

Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Michael] #40746 10.04.2026 09:23
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Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.

Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.

Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.04.2026 09:27.
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: Claudi] #40747 10.04.2026 09:45
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Guten Tag zusammen,
aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi.
Frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese [Re: M.A.T.] #40749 13.04.2026 16:01
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Hallo in die Runde,

die Antwort vom Bundesministerium kam doch sehr schnell, daher hier an euch einfach mal die Kopie:

Sicherungspläne haben die Unternehmen zu erstellen, die an der Beförderung „gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial“ beteiligt sind (z.B. als Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller).

Gemäß § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) sind Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die Sicherungspläne verantwortlich erstellen oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben; dabei geht es um Sicherungspläne nach
a) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage A zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184), die zuletzt nach Maßgabe der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
b) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2022 (BGBl. 2022 II S. 279), die zuletzt durch die mit der 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 veröffentlichten Änderungen (BGBl. 2022 II S. 555) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
c) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908), die zuletzt nach Maßgabe der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Sie können alle wichtigen Informationen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS) unserem Leitfaden unter https://bmwe-sicherheitsforum.de/shb/leitfaden/254,0,0,1,0.html entnehmen. Dieser befindet sich zwar gerade in der Überarbeitung, aber der Teil zu den Gefahrguttransporten hat weiterhin Bestand.

Sollte Ihr Unternehmen diese Sicherungspläne führen, müssen Sie sich bei uns im vpS registrieren lassen. Bitte beachten Sie dazu das beigefügte Hinweisblatt „Erste Schritte“.
Bei inhaltlichen Fragen zu Sicherungsplänen können wir Ihnen allerdings keine Auskunft erteilen.


Insofern wären jetzt meine nächsten Schritte, mit der Personalabteilung mal durchzugehen, was die ersten Schritte für diese Registrierung sind (PDF war angehängt).

Hallo Claudi,
danke auch nochmal an die Klarstellung. Ich glaube unser bisheriger Sicherungsplan geht daher ziemlich an der Thematik vorbei, es geht nämlich ausschließlich um die Safety und nicht die Security. Da werde ich das nochmal überarbeiten müssen, sage aber auch gleichzeitig, dass ich natürlich eigentlich gar keine Ahnung habe, was ansonsten dann hinein kommen sollte, Stichwort Terrorabwehr etc. Da wir aber keine große Firma sind, wüsste ich auch wirklich nicht, wer hier sonst irgendeine Ahnung haben sollte. Das wird jetzt also nochmal spannend ...

VG!

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