Für eine Kältemaschine? Die IMO ist definitiv falsch und die Reederei liegt falsch. Aber bitte, wenn sie es so mitnehmen... Warum falsch: weil garantiert die Verpackungsanweisung P200 nicht eingehalten ist. Eine "plywood shed" als Verpackung für ein Gas kann ja auch nicht hinhauen (das müsste ein gas cylinder sein, der gern einem plywood shed als Umverpackung drin sein kann).
wir möchten eine Wärmepumpe per IMDG Code versenden. Technisch ist eine Wärmepumpe das gleiche wie eine Kältemaschine ( UN 3358, weil entzündbares Gas enthalten ist). Dies ist auch im ADR/RID/ADN klargestellt ( Bemerkung in SV 291). Diese Bemerkung gibt es im IMDG Code nicht. Aber technisch ist es gleich anzusehen und die präziseste Klassifizierung wäre es, in meinen Augen auch.
Alternativ müsste ich es sonst als "Gegenstände, die entzündbares Gas enthalten" UN 3537 klassifizieren. Das würde alles schwieriger machen (keine Freistellung- also Kennzeichnung, IMO Erklärung....), da wir die Pumpen, weil unter 12 kg Gas enthalten sind, im ADR/RID und ADN freistellen können.
Wie seht ihr das? Kann man eine Wärmepumpe im IMGD Code auch als Kältemaschine versenden?
Hallo Sonnenblume85, technisch ja, aber formell nach derzeitigem Stand geht es wohl nur mit Zustimmung der Reederei, evtl. können Sie von der WSP HH (Seeverkehr/GGBVOHH: +49 40 4286-65471 oder -65472) Hilfe bekommen. Für die nächste Revision ist das Problem durch die Änderung der SP 119 erledigt, möglicherweise hilft das als Argument. Ansonsten: 2.0.0.2/2.0.6.1. Gegenstände IMDG-Code. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
da meine Kältemaschine nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthielt, und auch explizit im ADR / IMDG genannt ist, konnte ich diese mit UN2857 versenden, dass die Reederei dann damals das Gas (UN1078) in der IMO genannt haben wollte, steht auf einem anderen Blatt. Diese Kältemaschine war aus der SV291 raus, da 17 kg Gas enthalten waren.
Da Wärmepumpen nicht explizit namentlich im ADR / IMDG genannt sind, bleibt dir nur übrig, diese als UN 3537 anzumelden.
Leider muss ich dir widersprechen, laut ADR/RID und ADN sind die Wärmepumpen klar als Kältemaschine anzusehen (SV 291). Daher geht es bei meiner Frage darum, ob man dies in IMDG Code auch so sehen kann.
M:A:T : Danke für deine Einschätzung. Ich habe noch keine Vorlage der Änderungen des IMDG Codes 2027 gefunden. Gibt es die Änderung, dass die Wärmepumpe offiziell aufgenommen werden, auch irgendwo schriftlich?
Vielen Dank für eure schnellen Gedanken und Hilfe :-)