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E-LKW und Transport Versandstücke #40833 05.05.2026 10:32
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BigOldJoe Offline OP
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Hallo,

In unserem Unternehmen sollen E-LKW gefährliche Güter in Versandstücken transportieren. Unser Herstellern verweist auf eine fehlende ADR-Ausstattung (Not-Aus Schalter, Feuerschürze, Verkabelung, etc. )
Das ist m.E. nur notwendig, wenn ich die ADR-Zulassungsbescheinigung haben möchte.
Im ADR habe ich keine Einschränkungen finden können, welche den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken mit elektrischen Antrieben ausschließt.
Gibt es hierzu schon Erfahrung in diesem Bereich?

Re: E-LKW und Transport Versandstücke [Re: BigOldJoe] #40834 05.05.2026 11:21
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: BigOldJoe

Das ist m.E. nur notwendig, wenn ich die ADR-Zulassungsbescheinigung haben möchte.
Im ADR habe ich keine Einschränkungen finden können, welche den Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken mit elektrischen Antrieben ausschließt.


Korrekt, für die Antriebsart gibt es bei Versandstücken (außer ggf. größere Mengen Klasse 1) keine Einschränkungen.

Aber auch für "ADR-Fahrzeugtypen" gibt es verschiedene zulässige Antriebe, siehe: https://www.industriegaseverband.de/download-file/IGV-INF-01T-Rev1%20ZUGELASSENE%20ANTRIEBSARTEN%20F%C3%9CR%20GEFAHRGUTTRANSPORTE.pdf

Man kann sicherlich Fahrzeuge auch "Teil 9-konform" herstellen/ fertigen, wenn man ein solches benötigt.

Re: E-LKW und Transport Versandstücke [Re: Claudi] #40843 06.05.2026 11:03
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DJSMP Offline
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Das ist meiner Meinung nach in Kapitel 9.2 in der Tabelle bei "Antriebssystem des Fahrzeugs" mit "elektrisches Antriebssystem" auch schon so vorgesehen. Nur hab ich da nicht verstanden, warum dort die Kreuze fehlen. In 9.2.4.4 wird das nur für EX Fahrzeuge ausgeschlossen.

Bevor wir nun abdriften: Ich sehe das auch so, dass bei der Beförderung in Versandstücken nichts gegen den Einsatz von E-LKW spricht. Ausgenommen sind Gefahrgüter mit einer entsprechenden V-Vorschrift, die eine ADR-Zulassung des Fahrzeugs nach Teil 9 fordern.


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