Hallo Nico,
ich weiß das Trockeneis Gefahrgut ist und welche Gefahren davon ausgehen, immerhin halte ich seit über 10 Jahren Gefahrgutschulungen für Versender speziell von Trockeneis im Luftverkehr ab
Ich wollte nicht der Oberlehrer sein, wenn es so rüber gekommen ist, dann entschuldige ich mich bei Dir. Wir kennen uns ja auch schon viele Jahre.
Während die Luftfracht hier sehr detailliert die Anforderungen an die Dokumentation für den Versender klarstellt, wollte ich eine Klarheit zur Dokumentation gem ADR.
Im Bezug von Luftverkehr kann ich nicht mitreden, da nicht meine Baustelle. Für mich ist das alles im ADR Abschnitt 5.5.3 bzw. für Deutschland in der GGVSEB geregelt.
Leider wird das Thema Trockeneis immer noch unterschätzt. Ich denke da so an die Lebensmittelbeförderung mit Rollwagen, wo oben Kartuschen (so ähnlich wie Kühlakku) mit Trockeneis befüllt sind, und wenn diese mal runter fallen und defekt sind, werden sie nicht immer ausgetauscht.
Das ist nur ein Beispiel von vielen, auch ein Weinbauer hat das Thema Trockeneis schon mal unterschätzt, Gott sei Dank mit keinen schlimmen Folgen, nur hat es mich damal verwundert das der Händler von Trockeneis dem Weinbauern kein Merkblatt mitgegeben hat.