Moin :-)
Ich beschäftige mich momentan mit der Unterscheidung zwischen Umverpackung und Zusammenpackung.
Konkret geht es um einen Fall, in dem Schwefelsäure (UN2796) und Trichlorisocyanursäure (UN2468) jeweils in Kanister bzw. Eimer in einen großen Karton verpackt werden sollen. Die einzelnen Gebinde sind UN-geprüft und werden auch mit den Gefahrzetteln Kl. 5.1 bzw. 8 gekennzeichnet. Auf den Karton kommen dann auch nochmal die Gefahrzettel sowie die beiden UN-Nummern.
So, die Frage ist jetzt, ob der große Karton, der dann auf einer Palette steht, eine Umverpackung ist (Beschriftung mit "Umverpackung" ist problemlos möglich) oder ob es eine Zusammenpackung ist, die allerdings verboten wäre, weil es sich um Stoffe handeln, die unter Entwicklung giftiger Gase (Chlor) miteinander reagieren.
Meinem Verständnis nach ist es eine Umverpackung, da die "Einzelverpackungen" (Kanister und Eimer) UN-geprüft und einzeln gekennzeichnet sind.
Eine Zusammenpackung läge vor, wenn man die Chemikalien in irgendwelchen Verpackungen (nicht UN-geprüft) in einen UN-geprüften Karton packen würde. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
(Die Produkte und auch die Verpackungsart sind durch unseren Kunden vorgegeben, so dass da wenig verändert werden kann.)
Danke für alle sachdienlichen Hinweise
Andreas