Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Zusammenpacken vs. Umverpackung #4280 30.08.2006 16:09
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Moin :-)

Ich beschäftige mich momentan mit der Unterscheidung zwischen Umverpackung und Zusammenpackung.

Konkret geht es um einen Fall, in dem Schwefelsäure (UN2796) und Trichlorisocyanursäure (UN2468) jeweils in Kanister bzw. Eimer in einen großen Karton verpackt werden sollen. Die einzelnen Gebinde sind UN-geprüft und werden auch mit den Gefahrzetteln Kl. 5.1 bzw. 8 gekennzeichnet. Auf den Karton kommen dann auch nochmal die Gefahrzettel sowie die beiden UN-Nummern.

So, die Frage ist jetzt, ob der große Karton, der dann auf einer Palette steht, eine Umverpackung ist (Beschriftung mit "Umverpackung" ist problemlos möglich) oder ob es eine Zusammenpackung ist, die allerdings verboten wäre, weil es sich um Stoffe handeln, die unter Entwicklung giftiger Gase (Chlor) miteinander reagieren.

Meinem Verständnis nach ist es eine Umverpackung, da die "Einzelverpackungen" (Kanister und Eimer) UN-geprüft und einzeln gekennzeichnet sind.
Eine Zusammenpackung läge vor, wenn man die Chemikalien in irgendwelchen Verpackungen (nicht UN-geprüft) in einen UN-geprüften Karton packen würde. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

(Die Produkte und auch die Verpackungsart sind durch unseren Kunden vorgegeben, so dass da wenig verändert werden kann.)

Danke für alle sachdienlichen Hinweise
Andreas

Re: Zusammenpacken vs. Umverpackung [Re: Andreas_A] #4281 30.08.2006 16:50
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Andreas,
Sie bringen zwei Gefahrgut-Versandstücke (jeweils UN-geprüfte Verpackungen) zur leichteren Handhabung in einer äußeren "Schutz"verpackung unter. Dabei ist diese eindeutig eine Umverpackung.
Die Zusammenpackbestimmungen nach 4.1.10 ADR müssen Sie nur beachten, wenn Sie gefährliche oder auch andere Güter in zusammengesetzten Verpackungen (ungeprüfte Innenverpackungen/geprüfte Außenverpackung), wie sie in 6.1.4.21 ADR beschrieben sind, verpacken.

Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Zusammenpacken vs. Umverpackung [Re: Andreas_A] #4282 31.08.2006 09:31
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hi!
Am besten hier immer den kleinsten gemeinsammen Nenner sucher.
Welches Versandstück muss alle Vorschriften hinsichtlich Kennzeichnung und Prüfung erfüllung. Der Karton oder die Einzelverpackung und was ist dann auch dann dein Eintrag der Verpackungsart in das Beförderungspapier ?
So kommst du am besten auf die Lösung.
Gruß
Rupert


Have a nice day!

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
CMR Frachtbrief
von matigol - 28.05.2025 15:10
Bezeichnung des Gefahrgutes
von M.A.T. - 28.05.2025 14:53
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3