Hallo,
meine Fa. plant, bei uns im Haus ein verwogenenes Chemikaliengemisch (insgesamt klassifiziert als UN3077, VP III) zu einem Weiterverarbeiter zu verschicken. Die Chemikalien sollen in verschweissten PE-Beuteln (5-10kg je Beutel) abgepackt werden und in oben offenen Metallkisten (ca. 50 Beutel je Kiste - Kiste nicht zugelassen). Ist dies so ohne weiteres möglich - wenn ja, nach welchen ADR Vorschriften ist dies möglich und welche Anforderungen gibt es noch an die Verpackung und Kennzeichnung ? Aus dem ADR konnte ich keine eindeutige Vorschrift entnehmen. Lose Schüttung ist es wohl nicht, da die Chemikalien im geschlossenen Beutel vorliegen - allenfalls könnte man das ganze als zusammengesetzte Verpackung bezeichnen mit dem Beutel als Innenverpackung und der Kiste als Außenverpackung.
Gruß
Sirius