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Fahrzeugausrüstung - Augenspülflasche #4305 11.09.2006 12:40
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Susann Miller Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

in der "Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" - Stand: März 2006" der BG Chemie habe ich folgende Passage gelesen:

6. Einsatzgebiete für Spülflüssigkeiten an Arbeitsplätzen....

Für eine ausreichende Erste Hilfe ist eine Spüldauer von 10 bis 20 Minuten nötig. Hierfür sind erfahrungsgemäß etwa 5 bis 10 Liter Flüssigkeit notwendig, was das Vorhalten einer entsprechenden Anzahl von Spülflaschen erforderlich macht.

In der Regel haben Fahrzeuge in Ihrer Ausrüstung doch nur 500ml-Flaschen dabei. Kann das Probleme (rechtlicher Art) geben?

Viele Grüße
Susann Miller

Re: Fahrzeugausrüstung - Augenspülflasche [Re: Susann Miller] #4306 11.09.2006 13:13
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TDamm Offline
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Hallo Frau Miller,

mir ist eine solche Anzeige bisher nicht bekannt. Ich kann mir das auch nicht vorstellen.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Fahrzeugausrüstung - Augenspülflasche [Re: Susann Miller] #4307 14.09.2006 16:37
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Rupert Offline
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Hallo !
Die Verwendung von 500ml Augenspülflaschen scheint mir auch sehr - sagen wir fragwürdig. Für die aller aller Erste-Hilfe ja durchaus effizent und sinnvoll aber man kommt nicht weit, dazu müßte die Spülflasche auch immer am Körper mitgeführt werden, jeder der mal Seife ins Auge bekommen hat, weiß das man da nicht mehr viel sieht - geschweige noch in Führerhaus steigen kann und beginnen kann die Erste-Hilfe-Ausrüstung zu suchen.
Aber die Erste-Hilfe bei Verätzungen im Auge heißt einfach 15 min mit Wasser spülen und da kommt man selbt mit 25 Liter auch nicht weit.
Im Falle einer Verätzung ist dann nicht nur das Auge betroffen.
Würde eher die Augenspülflasche als Notnagel mitführen. Eine ordentliche schwere Chemie-Schutzkorbbrille als Ausrüstungsgegenstand mitführen - die auch verwendet wird, ist effizenter.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Fahrzeugausrüstung - Augenspülflasche [Re: Rupert] #4308 18.09.2006 11:57
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Registriert: Oct 2003
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Hallo zusammen!

Ich sehe es auch etwas fragwürdig an, ob die normalerweise mitgeführte Menge von 500ml geeigneter Spüllösung ausreicht, so wie auch Teile der anderen Schutzausrüstung.

Aber der Sinn ist doch die aller erste Hilfe sicherzustellen, oder?

Sollte das nicht so sein, muss ich doch eigentlich alle normalerweise mitgeführten Schutzausrüstungen in Frage stellen. Was richte ich mit zwei Feuerlöschern aus wenn mein Tankwagen brennt, oder was mache ich mit einem Hand"besen" und einer Kehricht"schaufel" wenn mein Tankwagen ausläuft, oder wie binde ich mit ca. 5 kg Ölbinder 30.000 Ltr. Diesel ab.

Ich denke, dass das ein Job der ausgebildeten Feuerwehren ist die ich sofort alarmiere nach dem ich die Stelle des Ereignisses gesichert habe und evtl. Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht wurden.

Ein Lastwagenfahrer der schon so weit mit der Abarbeitung der zu treffenden Massnahmen gekommen ist kann wohl schon als sehr besonnen benannt werden.

Kleinere Mengen die verschüttet oder anderweitig austreten, werden dieses wohl meistens an den Lade- oder Abladestellen machen, und dort sollte normalerweise ebenfalls irgendwelche Hilfeausrüstung vorhanden sein. Denn hier sehe ich die "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" der BG Chemie an der richtigen Stelle, da in einem Betrieb die Möglichkeiten eines effektiven Schutzprogramms viel leichter umzusetzen sind.

Wie Herr Rupert schon bemerkte ist es schlicht unmöglich mit irgendwelchen chemischen Stoffen in den Augen irgend etwas zielsicher zu finden oder teilweise anzuwenden (Augenspülflasche), da braucht der Fahrer auf alle Fälle schnell erste Hilfe und weiter auch medizinische Weiterversorgung.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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