Hallo zusammen!
Ich sehe es auch etwas fragwürdig an, ob die normalerweise mitgeführte Menge von 500ml geeigneter Spüllösung ausreicht, so wie auch Teile der anderen Schutzausrüstung.
Aber der Sinn ist doch die aller erste Hilfe sicherzustellen, oder?
Sollte das nicht so sein, muss ich doch eigentlich alle normalerweise mitgeführten Schutzausrüstungen in Frage stellen. Was richte ich mit zwei Feuerlöschern aus wenn mein Tankwagen brennt, oder was mache ich mit einem Hand"besen" und einer Kehricht"schaufel" wenn mein Tankwagen ausläuft, oder wie binde ich mit ca. 5 kg Ölbinder 30.000 Ltr. Diesel ab.
Ich denke, dass das ein Job der ausgebildeten Feuerwehren ist die ich sofort alarmiere nach dem ich die Stelle des Ereignisses gesichert habe und evtl. Verletzte aus der Gefahrenzone gebracht wurden.
Ein Lastwagenfahrer der schon so weit mit der Abarbeitung der zu treffenden Massnahmen gekommen ist kann wohl schon als sehr besonnen benannt werden.
Kleinere Mengen die verschüttet oder anderweitig austreten, werden dieses wohl meistens an den Lade- oder Abladestellen machen, und dort sollte normalerweise ebenfalls irgendwelche Hilfeausrüstung vorhanden sein. Denn hier sehe ich die "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" der BG Chemie an der richtigen Stelle, da in einem Betrieb die Möglichkeiten eines effektiven Schutzprogramms viel leichter umzusetzen sind.
Wie Herr Rupert schon bemerkte ist es schlicht unmöglich mit irgendwelchen chemischen Stoffen in den Augen irgend etwas zielsicher zu finden oder teilweise anzuwenden (Augenspülflasche), da braucht der Fahrer auf alle Fälle schnell erste Hilfe und weiter auch medizinische Weiterversorgung.