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Frage zur Bezettelung ("weisser Totenkopf") #432 19.12.2002 16:33
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Selzburger Offline OP
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Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Kennzeichnung von entzündbaren Zubereitungen, die Blei bzw. Bleiverbindungen enthalten.

Nach Gefahr_stoff_verordnung muß ein Stoff mit einer Bleiverbindung > 0,5 % mit dem "orangenem Totenkopf" gekennzeichnet werden.

Beim ADR/RID ("weißer Totenkopf) ist es sicherlich anders.
Nehmen wir mal als Beispiel eine brennbare Farbe, die Blei enthält.
Normalerweise ist die UN-Nr. 1263 Farbe 3,31c. Gefahrensymbol: Kl. 3 (Flamme) Nun gibt es aber auch die UN-Nr. 1992 Entzündbare Flüssigkeit, giftig, n.a.g. 3, 32c. Gefahrensymbol: Kl. 3 (Flamme) zusätzlich noch Symbol Kl. 6.1 ("weißer Totenkopf")

Aus dem Text zur Klasse 6.1:
"Schwach giftige entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C, mit Ausnahme der Mittel zur Schädlingsbekämpfung, sind Stoffe der Klasse 3."

Nun ist also festzustellen, ob eine bleihaltige entzündbare Farbe der Kl. 3 ein "schwach giftiger flüssiger Stoff" gemäß ADR ist. In diesem Fall (UN-Nr. 1992) müsste zusätzlich zum "orangenem Totenkopf" aus der Gefahrstoffverordnung und der "roten Flamme" für die Klasse 3 nach ADR noch der "weiße Totenkopf" aus Kl. 6.1 zur Kennzeichnung der Nebengefahr auf das Gebinde.

Ich habe dazu einen LD-50-Wert für einige Bleiverbindungen,
der ist > 5000 mg/kg (oral).

Unter Punkt 2.2.61.1.7 zur Klasse 6.1 gibt es eine Tabelle,
der zu entnehmen ist:

schwach giftig (Verpackungsgruppe III) für flüssige Stoffe:
Giftigkeit bei Einnahme LD50 (mg/kg) > 50 - 500

Nun kann man doch davon ausgehen, dass diese brennbare Flüssigkeit zwar nach Gefahr_stoff_verordnung giftig ist, nicht aber nach ADR. Weil der LD50-Wert allein für die Bleiverbindung, von der ja nur ein gewisser Prozentsatz im
Stoff enthalten ist, weit über dem Grenzwert liegt. Oder habe ich hier etwas falsch bedacht?


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"
Re: Frage zur Bezettelung ("weisser Totenkopf") [Re: Selzburger] #433 20.12.2002 09:44
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Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallo Herr oder Frau Selzburger,

die Einstufungskriterien der Gefahrstoffverordnung und des ADR sind nicht identisch. Die Gefahrstoffverordnung behandelt ja den Umgang mit dem jeweiligen Stoff. Da aber beim Transport eigentlich nicht mit dem Stoff umgegangen wird, gibt es im ADR andere Einstufungskriterien. Nach ADR muß ihr Stoff, wenn er die Nebengefahr giftig haben soll, die Einstufungskriterien der Klasse 6.1 erfüllen. Das macht er aber, wie Sie richtig erkannt haben, nicht. Die Klassifizierung unter UN 1263 Farbe ist also meines Erachtens richtig.

Zuletzt bearbeitet von Willi_Pape; 20.12.2002 09:45.

Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Frage zur Bezettelung ("weisser Totenkopf") [Re: Willi_Pape] #434 20.12.2002 10:55
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Selzburger Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 17
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist immer gut, wenn man zu einer Sache, in der man sich nicht so sicher ist, andere Meinungen hört.

Man kann nur hoffen, dass dieses Forum weiter bekannt wird und mehr Mitglieder erhält.

Gruß,
Herr Selzburger


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"

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