IMO Erklärung
#4355
28.09.2006 11:07
|
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8
Margit1
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8 |
Hallo, wir als Händler haben Gefahrgut aus GB gekauft und erhalten (UN1210). Wir werden die Ware über Litauen weiter nach Russland per LKW transportieren lassen. Bei den Papieren aus GB war eine "Dangerous goods note" für den Transport nach Deutschland. Jetzt möchte der Spediteur von uns, dem Wiederverkäufer der Ware, eine IMO Erklärung für den Transport nach Russland. Wer kann/muss diese ausstellen? Der Lieferant in GB? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Danke für eine schnelle Antwort
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Margit1]
#4356
28.09.2006 13:01
|
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80 |
Hallo,
liefert Ihr Lieferant nach Deutschland oder nach Rußland?
Frage beantwortet?
Gruß
R.
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Ritchie]
#4357
28.09.2006 13:09
|
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8
Margit1
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8 |
Danke für die knappe Antwort, die keine ist.
Vielleicht äußerst sich jemand, der kompetenter antworten kann. In unserer Firma wurde bisher nur Gefahrgut in kleinen Mengen gehandelt. Stellt die Spedition eine IMO Erklärung aus?
Grüße
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Margit1]
#4358
28.09.2006 15:06
|
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 26
Andretti
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jan 2006
Beiträge: 26 |
Hallo liebe Margit, IMO: International Maritime Organization (Internationale Seeschiffsorganisation).
Wollt Ihr nicht mit dem LKW fahren lassen??
Ich bin in IMO's aber leider nicht sehr kompetent.
Grüße aus Bremen Andreas Tallasch
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Margit1]
#4359
28.09.2006 15:46
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hallo Margit,
musst schon die Frage genauer stellen, damit wir eine genaue Auskunft erteilen können ;-)
Du schreibst ihr habt die Ware gekauft und erhalten - und ihr lasst die Ware weiter versenden. Also seit ihr mit sicherheit Absender und für die Dokumentation verantwortlich. Die Sendung geht vermutlich per Fähre von Kiel nach Litauen ?? Somit wird eine "IMO-Erklärung" erforderlich. Also meine Antwort - ihr müsst sie ausstellen
gruß Rupert
have a nice day
Have a nice day!
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Rupert]
#4360
28.09.2006 16:34
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
wenn ich aber lese: Wir werden die Ware über Litauen weiter nach Russland per LKW transportieren lassen. , stellt sich mir die Frage: warum eine IMO-Erklärung? Hat sich der Spediteur falsch ausgedrückt? Für die Beförderung von D nach Russland seid ihr der Absender (da es sich um eine neue Beförderung handelt) und wenn die Ware per LKW auf die Reise geht (und nur auf dem LKW, d.h. über den Landweg), braucht ihr ein Beförderungspapier Straße nach 5.4 ADR. Ggf. (je nach Menge) braucht ihr auch schriftl. Weisungen (in deutsch, russisch und allen Amtsprachen der Transitländer sowie in einer Sprache, die der Fahrer lesen und verstehen kann), Fahrer mit ADR-Bescheinigung, Fahrzeug mit Gefahrgutausrüstung, Fahrer mit persönl. Schutzausrüstung.
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Claudi]
#4361
29.09.2006 11:16
|
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8
Margit1
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Sep 2006
Beiträge: 8 |
Ich bedanke mich bei allen für die Antworten. Die Sache ist jetzt (vorerst) erledigt, indem wir die "dangerous goods declaration" erstellt haben. Problem war, dass auch die Kontaktperson beim Spediteur nicht recht Bescheid wusste und dieser die IMO, ausgestellt vom Hersteller, wollte. Um präzise Fragen stellen zu können, muss man sich schon etwas auskennen. Das war mein Problem. Ware geht über Kiel - Fähre - nach Litauen. Danke nochmals und Tschüß Margit
|
|
Re: IMO Erklärung
[Re: Margit1]
#4362
15.10.2006 19:57
|
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 122
Susann Miller
Profi
|
Profi
Registriert: Jul 2002
Beiträge: 122 |
Hallo,
zur Ihrer Aussage: "Um präzise Fragen stellen zu können, muss man sich schon etwas auskennen" folgender kurzer Auszug aus dem IMDG-Code:
1.3.1 Schulung von Landpersonal 1.3.1.1 Landpersonal, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern, die für den Seetransport bestimmt sind, beteiligt ist, sollte hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter eine Schulung erhalten, die ihrer Verantwortlichkeit entspricht ... dazu gehört auch: 1.3.1.2 Landpersonal, das * Beförderungsdokumente für gefährliche Güter erstellt,
Viele Grüße Susann Miller
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|