LQ ADR 3.4.6
#4369
02.10.2006 09:22
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
OP
Veteran
|
OP
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Guten Tag Experten, mir liegt ein Bußgeldbescheid (350,00 €)vor, in dem einem Fahrzeugführer vorgeworfen wird, kein Beförderungspapier und keinen Feuerlöscher mitgeführt zu haben, weil seine Ladung (720 Kg UN 3264) angeblich nicht den LQ Vorschriften nach ADR 3.4.6 entsprochen haben soll.
Ich hätte gerne dazu Ihre Meinung.
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4370
02.10.2006 16:05
|
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55
Bernd Gonschior
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55 |
Hallo Herr Kassing,
da müssen Sie uns schon mehr Informationen geben, u.a. Klassifizierung, Angaben zur Verpackung, Kennzeichnung.
Gruß Bernd Gonschior
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Bernd Gonschior]
#4371
02.10.2006 16:17
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
OP
Veteran
|
OP
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Guten Tag Herr Gonschior, genau das ist der Haken; außer der Angabe der UN -Nr. und daß es 96 Kartons mit je 7,5 L gewesen sein sollten,keine weiteren Angaben. Welcher LQ Wert, welche Verpackungsgruppe wird nicht angegeben. Meine Frage geht dahin: Kann man den Fahrer irgendwie dafür verantwortlich machen, wenn möglicherweise der Verpacker gegen die Vorschriften nach ADR 3.4.6 verstossen hat. Außer dem allgemeinen Hinweis "Gefahrgut in begrenzten Mengen" erhält er doch keine weiteren Informationen!!
W.Kassing
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4372
02.10.2006 19:33
|
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 8
Dennis H.
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 8 |
Guten Tag
Es wird sich ja noch zurückverfolgen lassen was dort geladen wurde, es wäre bei einem Einspruch jedenfalls ratsam nähere Hintergründe zu wissen, um den Einspruch bei den Verwaltungsbehörden zu Untermauern.
Grüße aus HH Dennis
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4373
03.10.2006 17:51
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
mh..eine harte nuss Es ist mal den Absender bzw. Verpacker die Entscheidung zu überlassen ob er 3.4 ADR in Anspruch nimmt oder nicht. Wenn es erkenntlich ist dass die Ladung nach 3.4 verpackt worden UND auch nach 3.4 verpackt werden darf dann muss auch nach 3.4 geprüft werden und somit sind weder Papiere noch Feuerlöscher notwendig.
Nach 3.4.6 kann sie nur dann nicht entsprechen wenn es nicht erlaubt ist LQ 0, über 30 kg schwer ist, oder die Innenverpackung zu groß ist. Das letztere kann nur durch Öffnen festgestellt werden oder aus sonstigen Papieren - aber ohne VG kommt man da auch nicht weiter. Könnte aber noch sein dass dieses Organ noch mit dem ADR 2003 arbeitet und da ist noch die manchmal die Mengenbegrenzungen mit 4 kg bei LQ22 angegeben. oder.. oder.. oder...
have a nice day Rupert
Have a nice day!
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4374
04.10.2006 17:41
|
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80 |
Hallo,
um welche Verpackungsgruppe handelt es sich? Sollte es sich um VG I handeln kann man bei einer Kontrolle sehr leicht feststellen, dass hier keine begrenzte Menge vorliegt (LQ 0). Bei VG II (LQ 22) und VG III (LQ 19) sieht es mit 7,5 l auch nicht besonders gut aus.
Gruß R.
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Ritchie]
#4375
05.10.2006 08:31
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing
OP
Veteran
|
OP
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186 |
Guten Morgen,
verraten Sie mir mal, wie man bei einer Kontrolle die Verpackungsgruppe feststellen will, wenn es,wie bei LQ Beförderungen erlaubt ist, keine Gefahrgutbegleitpaiere gibt.
Wem würden Sie, falls wirklich ein Verstoß gegen ADR 3.4.6 vorliegt,einen Bußgeldbescheid schicken??
Dem Fahrzeugführer vorwerfen, er hätte kein Beförderungspapier und keine Ausrüstung mitgeführt???
Es wäre interessant, was die Experten aus dem Gefahrgutüberwachungsbereich dazu meinen.
W. Kassing
Zuletzt bearbeitet von Wilhelm kassing; 05.10.2006 16:47.
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4376
06.10.2006 10:23
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo alle miteinander,
ein Ordnungswidrigkeit muss immer im Einzelfall vorwerfbar sein (§ 1 OwiG). So kenne ich durchaus Fälle, wo in den Beförderungspapieren stand, "Gefahrgut nach LQ ...". Allerdings befanden sich tatsächlich keine Versandstücke mit dem LQ - Label auf dem LKW. Einzelne Versandstücke waren, obwohl LQ möglich, mit dem Gefahrenzettel 3 gekennzeichnet. Offensichtlich wollte der Verpacker / Auftraggeber des Absenders aus bestimmten Gründen LQ nicht anwenden. Diese Unzulässigkeit hätte dem Fahrer in meinem Fall beim Beladen auffallen müssen. Der Absender (Beförderungspapier) und ggf. der Auftraggeber des Absenders (Infopflicht) hat natürlich auch ein Problem.
Im übrigen ist bei einer Kontrolle schon die Verpackungsgruppe feststellbar. Zwar nicht sofort, da sie ja (leider) nicht auf der Verpackung stehen muss, jedoch hat der Auftraggeber des Absenders diese Angaben in Form der Sicherheitsdatenblätter parat. Auch die Möglichkeit der Probenentnahme wird wohl zukünftig ein noch größere Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Wilhelm Kassing]
#4377
06.10.2006 12:01
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66
Thomas Lutz
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66 |
Sehr geehrter Herr Kassing,
ich möchte Ihre Bedenken hinsichtlich der Feststellbarkeit der Verpackungsgruppe durch folgendes Beispiel noch untermauern. Nehmen wir ein Gefahrgut mit der UN 3226 lt. Tab.A ADR/RID. Dort wird in Spalte (4) überhaupt keine Verpackungsgruppe mehr angegeben, aber lt. Spalte (7) ist die Beförderung in begrenzten Mengen nach LQ 11 durchaus zulässig. Was nun, denn auf der Kennzeichnung der Verpackung und auch in den Beförderungspapieren als auch im EG-Sicherheitsdatenblatt würde man ja auch in allen Fällen, wo Mengen befördert werden, die kein LQ 11 zulassen, also eine Beförderung in begrenzten Mengen nicht erlauben und damit den Bestimmungen des ADR/RID unterliegen, daher wiederum zwangsläufig keine Angabe der Verpackungsgruppe finden ?
Gruß aus Pinneberg und schönes Wochenende,
Th. Lutz
l
|
|
Re: LQ ADR 3.4.6
[Re: Thomas Lutz]
#4378
24.10.2006 16:10
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Hi! Es geht noch eine Stufe schlimmer !!! Was wäre wenn der Karton nur mit LQ gekennzeichnet ist, in diesen Fall lässt sich nicht einmal die UN-Nummer feststellen. Ein sicherheitsrelevanter Punkt der gegen die LQ-Regelung spricht.
( Bzw. es ist Unsitte geworden einen Karton mit vorgedruckter LQ-Raute "standardmäßig" zu verwenden, habe vor kurzen so ein Paket erhalten ohne irgendein Gefahrgut drinnen)
lg Rupert
Have a nice day!
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|