Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
LQ ADR 3.4.6 #4369 02.10.2006 09:22
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Tag Experten,
mir liegt ein Bußgeldbescheid (350,00 €)vor, in dem einem Fahrzeugführer vorgeworfen wird, kein Beförderungspapier und keinen Feuerlöscher mitgeführt zu haben, weil seine Ladung (720 Kg UN 3264) angeblich nicht den LQ Vorschriften nach ADR 3.4.6 entsprochen haben soll.

Ich hätte gerne dazu Ihre Meinung.

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing

Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4370 02.10.2006 16:05
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55
Bernd Gonschior Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55
Hallo Herr Kassing,

da müssen Sie uns schon mehr Informationen geben, u.a. Klassifizierung, Angaben zur Verpackung, Kennzeichnung.

Gruß
Bernd Gonschior

Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Bernd Gonschior] #4371 02.10.2006 16:17
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Tag Herr Gonschior,
genau das ist der Haken; außer der Angabe der UN -Nr. und daß es 96 Kartons mit je 7,5 L gewesen sein sollten,keine weiteren Angaben.
Welcher LQ Wert, welche Verpackungsgruppe wird nicht angegeben.
Meine Frage geht dahin:
Kann man den Fahrer irgendwie dafür verantwortlich machen, wenn möglicherweise der Verpacker gegen die Vorschriften nach ADR 3.4.6 verstossen hat.
Außer dem allgemeinen Hinweis "Gefahrgut in begrenzten Mengen" erhält er doch keine weiteren Informationen!!

W.Kassing

Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4372 02.10.2006 19:33
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 8
D
Dennis H. Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
D
Registriert: Nov 2005
Beiträge: 8
Guten Tag

Es wird sich ja noch zurückverfolgen lassen was dort geladen wurde, es wäre bei einem Einspruch jedenfalls ratsam nähere Hintergründe zu wissen, um den Einspruch bei den Verwaltungsbehörden zu Untermauern.

Grüße aus HH
Dennis

Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4373 03.10.2006 17:51
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
mh..eine harte nuss
Es ist mal den Absender bzw. Verpacker die Entscheidung zu überlassen ob er 3.4 ADR in Anspruch nimmt oder nicht.
Wenn es erkenntlich ist dass die Ladung nach 3.4 verpackt worden UND auch nach 3.4 verpackt werden darf dann muss auch nach 3.4 geprüft werden und somit sind weder Papiere noch Feuerlöscher notwendig.

Nach 3.4.6 kann sie nur dann nicht entsprechen wenn es nicht erlaubt ist LQ 0, über 30 kg schwer ist, oder die Innenverpackung zu groß ist.
Das letztere kann nur durch Öffnen festgestellt werden oder aus sonstigen Papieren - aber ohne VG kommt man da auch nicht weiter.
Könnte aber noch sein dass dieses Organ noch mit dem ADR 2003 arbeitet und da ist noch die manchmal die Mengenbegrenzungen mit 4 kg bei LQ22 angegeben.
oder.. oder.. oder...

have a nice day
Rupert


Have a nice day!
Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4374 04.10.2006 17:41
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Ritchie Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 80
Hallo,

um welche Verpackungsgruppe handelt es sich?
Sollte es sich um VG I handeln kann man bei einer Kontrolle sehr leicht feststellen, dass hier keine begrenzte Menge vorliegt (LQ 0). Bei VG II (LQ 22) und VG III (LQ 19) sieht es mit 7,5 l auch nicht besonders gut aus.

Gruß
R.

Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Ritchie] #4375 05.10.2006 08:31
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Morgen,

verraten Sie mir mal, wie man bei einer Kontrolle die Verpackungsgruppe feststellen will, wenn es,wie bei LQ Beförderungen erlaubt ist, keine Gefahrgutbegleitpaiere gibt.

Wem würden Sie, falls wirklich ein Verstoß gegen ADR 3.4.6 vorliegt,einen Bußgeldbescheid schicken??

Dem Fahrzeugführer vorwerfen, er hätte kein Beförderungspapier und keine Ausrüstung mitgeführt???



Es wäre interessant, was die Experten aus dem Gefahrgutüberwachungsbereich dazu meinen.



W. Kassing


Zuletzt bearbeitet von Wilhelm kassing; 05.10.2006 16:47.
Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4376 06.10.2006 10:23
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo alle miteinander,

ein Ordnungswidrigkeit muss immer im Einzelfall vorwerfbar sein (§ 1 OwiG). So kenne ich durchaus Fälle, wo in den Beförderungspapieren stand, "Gefahrgut nach LQ ...". Allerdings befanden sich tatsächlich keine Versandstücke mit dem LQ - Label auf dem LKW. Einzelne Versandstücke waren, obwohl LQ möglich, mit dem Gefahrenzettel 3 gekennzeichnet. Offensichtlich wollte der Verpacker / Auftraggeber des Absenders aus bestimmten Gründen LQ nicht anwenden. Diese Unzulässigkeit hätte dem Fahrer in meinem Fall beim Beladen auffallen müssen. Der Absender (Beförderungspapier) und ggf. der Auftraggeber des Absenders (Infopflicht) hat natürlich auch ein Problem.

Im übrigen ist bei einer Kontrolle schon die Verpackungsgruppe feststellbar. Zwar nicht sofort, da sie ja (leider) nicht auf der Verpackung stehen muss, jedoch hat der Auftraggeber des Absenders diese Angaben in Form der Sicherheitsdatenblätter parat. Auch die Möglichkeit der Probenentnahme wird wohl zukünftig ein noch größere Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Wilhelm Kassing] #4377 06.10.2006 12:01
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66
T
Thomas Lutz Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
T
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 66
Sehr geehrter Herr Kassing,

ich möchte Ihre Bedenken hinsichtlich der Feststellbarkeit der Verpackungsgruppe durch folgendes Beispiel noch untermauern.
Nehmen wir ein Gefahrgut mit der UN 3226 lt. Tab.A ADR/RID. Dort wird in Spalte (4) überhaupt keine Verpackungsgruppe mehr angegeben, aber lt. Spalte (7) ist die Beförderung in begrenzten Mengen nach LQ 11 durchaus zulässig.
Was nun, denn auf der Kennzeichnung der Verpackung und auch in den Beförderungspapieren als auch im EG-Sicherheitsdatenblatt würde man ja auch in allen Fällen, wo Mengen befördert werden, die kein LQ 11 zulassen, also eine Beförderung in begrenzten Mengen nicht erlauben und damit den Bestimmungen des ADR/RID unterliegen, daher wiederum zwangsläufig keine Angabe der Verpackungsgruppe finden ?


Gruß aus Pinneberg und schönes Wochenende,

Th. Lutz


l
Re: LQ ADR 3.4.6 [Re: Thomas Lutz] #4378 24.10.2006 16:10
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hi!
Es geht noch eine Stufe schlimmer !!!
Was wäre wenn der Karton nur mit LQ gekennzeichnet ist, in diesen Fall lässt sich nicht einmal die UN-Nummer feststellen.
Ein sicherheitsrelevanter Punkt der gegen die LQ-Regelung spricht.

( Bzw. es ist Unsitte geworden einen Karton mit vorgedruckter LQ-Raute "standardmäßig" zu verwenden, habe vor kurzen so ein Paket erhalten ohne irgendein Gefahrgut drinnen)

lg
Rupert


Have a nice day!
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3