Hallo Allerseits,
eine frage, die jetzt nicht so ganz direkt etwas mit dem ADR zu tun hat, aber ich habe keine Ahnung, wo ich sie sonst stellen kann. Vielleicht hat ja doch jemand einen schnellen Tipp.
Oftmals stolpert man ja über qualitative Bewertungen für den Begriff "Löslichkeit". Weiß jemand, wo diese qualitativen Abstufungen definiert sind?
In Sekundärliteratur habe ich folgendes gefunden:
Für die Wasserlöslichkeit wurden von der OECD folgende qualitativen Kriterien definiert (s.a.: Hommel, Bd. 1, 2000, S.12, Ziffer 6.5; Göbel, Gefahrstoff-ABC):
Vernachlässigbar bis sehr geringfügig: weniger als 0,1 %
Geringfügig: 0,1 – 1,0 %
Mäßig: 1 – 10 %
Teilweise: mehr als 10 %
Vollständig: 100 % (in allen Mischungsverhältnissen)
Hat jemand eine Idee, auf welche OECD-Definition da Bezug genommen wird?
Beim Stöbern habe ich ferner gefunden, daß im Bereich Ökotox die Kriterien viel strenger sind. Die UBA spricht von "leicht löslich" bei 100 mg/l.
Gibt es hierzu eine Norm?
Viele Grüße,
SF