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Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
#4503
14.11.2006 20:53
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Registriert: Aug 2004
Beiträge: 13
Sascha
OP
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OP
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Hallo,
Ich habe ein ganz konkrete Frage. Ein Tankfahrzeug mit UN 1202 DIESEL ist nach einem Unfall bei Glatteis auf der Autobahn umgekippt. Die Autobahnpolizei war da und hat den Unfall aufgenommen. Ausgelaufen ist nichts, der Tank blieb dicht. Nun: Ich habe noch eine Meldepflicht oder so etwas ähnliches im Hinterkopf. Gibt es die noch, bzw. wer meldet was wohin? Die Polizei oder muss man das selber machen?
Schöne Grüße,
Sascha
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Re: Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
[Re: Sascha]
#4504
14.11.2006 22:55
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Registriert: Feb 2003
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Steffan
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Hallo Sascha, schau mal ins ADR unter 1.8.5 nach. Dort steht alles geschrieben. In unseren Bundesland wird der Beförderer(in der Regel der Halter) darauf hingewiesen. Man hat ja meistens bei solchen Unfällen eine Verantwortliche Person als Ansprechpartner. Wir setzten uns hier zumindestens mit dieser in Verbindung. Hat bis jetzt immer gut geklappt.
Grüsse aus BB
Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
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Re: Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
[Re: Steffan]
#4505
20.11.2006 14:39
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Registriert: Aug 2004
Beiträge: 13
Sascha
OP
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OP
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Hi, Danke für die Fundstelle, aber ich bin noch nicht ganz schlau. Wer ist denn die "zuständige Behörde"? Ist das die Polizei? Oder das zuständige Landratsamt? Dankeschön und eine schöne Woche,
Sacha
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Re: Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
[Re: Sascha]
#4506
20.11.2006 14:50
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 316 |
Hallöchen, schau mal im § 6 GGVSE (Zuständigkeiten) Abs. 13. Dort steht, das für die Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern nach Untersbschnitt 1.8.5.1 das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
[Re: Willi_Pape]
#4507
20.11.2006 17:01
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Beiträge: 32
Udo Freytag
Spezi
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Spezi
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Hallo Mitstreiter,
am deutlichsten sagt es meiner Meinung immer der § 9 der GGVSE, dort ist immer detailliert aufgeführt wer welche Pflicht hat. Unter § 9 (2) Nr. 4 heißt es: "Der Beförderer hat nach UA 1.8.5.1 die Vorlage eines Berichtes im Straßenverkehr an das Bundesamt für Güterverkehr sicherzustellen." Die Bedingungen nach 1.8.5.3 müssen natürlich durch den Unfall erfüllt sein. Sprich der Beförderer erstellt - das BAG empfängt den Bericht. Mein Vorredner hat dies mit Verlaub <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" /> etwas mißverständlich dargestellt.
Gruß aus einem verregnetem Hamburg
Udo Freytag
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Re: Unfall mit Gefahrgut-Meldepflicht?
[Re: Sascha]
#4508
20.11.2006 17:57
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Steffan
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Hallo Sascha,
ich hatte ganz vergessen, dass eine Erläuterung zu Abschnitt 1.8.5 in der RSE vorhanden ist. Dort findest du auch die Adresse u.s.w. sowie einen Hinweis zu dem Vordruck.
Gruß aus BB
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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