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Konformitätszeichen Feuerlöscher #4594 04.12.2006 22:39
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Herbert Rechner Offline OP
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Hallo Gefahrgutspezialisten

Meine Frage richtet sich an die Praktiker und Befüller sowie Kontrolleure für Tankfahrzeuge die mit Feuerlöscher ausgestattet sein müssen. Im ADR ist zum Thema Feuerlöscher unter 8.1.4.4

[color:"blue"] [/color]
Auserdem müssen sie mit einem Konformitätszeichen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie,je nach Fall...........................

[color:"black"] [/color]
Kann mir jemand diesen Satz erklären?
Bedeutet dies,daß:

jeder Feuerlöscher muss beim Transport von TZ TC OT mit Komformitätszeichen z.B. CE0036 oder CE0044 ausgestattet sein ?

Bei meinen Fahrzeugkontrollen fallen mir immer wieder Feuerlöscher auf, die zwar DIN EN-3 Kennzeichnungen tragen und auch GS-Zeichen, aber nur teilweise die CE-Kennzeichen.
Desweiteren intressiert mich auch ob es fertige Checklisten Feuerlöscher im ADR gibt, und ob andere Befüller bzw. Verlader diese Kontrollieren?

Freue mich auf eure Antworten

Re: Konformitätszeichen Feuerlöscher [Re: Herbert Rechner] #4595 05.12.2006 15:35
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Susann Miller Offline
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Hallo Herbert,

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für bestimmte technische Arbeitsmittel und bestimmte Verbraucherprodukte festlegen. Sie dient der Information offizieller Stellen. Sie leistet einen Beitrag zum freien Warenverkehr in Europa…..

DIN-Normen sind Regeln der Technik. Sie dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Verständigung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit. Neben den nationalen deutschen DIN-Normen gibt es internationale Normen wie ISO oder EN….

Das GS-Zeichen hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen technische Produkte versehen werden, wenn
• eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des GPSG entspricht (siehe § 7 Abs. 1 GPSG) und
• die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 7 Abs. 2 GPSG).
Ich meine, alle diese Zeichen (CE, DIN, DIN-EN, GS) sind von den Behörden anerkannte Konformitätszeichen und bestätigen damit die Zulässigkeit der jeweiligen Feuerlöscher.

Viele Grüße
Susann


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