Hallo,
in der Tat waren Kosmetika früher unter bestimmten Bedingungen von den Gefahrgutvorschriften befreit.
Grundlage war GGAV Ausnahme 3 (E,S) "Freistellung kleiner Mengen bestimmter Güter" Nr. 3 Freistellung medizinischer und kosmetischer Produkte.
Diese Ausnahme war aber leider nur bis 31.12.2004 gültig.
Mit der ADR-Vereinbarung M 168 wurde die Lücke danach nur scheinbar geschlossen:
Multilaterale Vereinbarung M168 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten (Medikamente)
(1)Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2, Tabelle A des ADR unterliegen gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente) der UN- Nummern
1169, VG II und III,
1170, VG II und III,
1197, VG II und III,
1219, VG II und III,
1293, VG II und III,
1987, VG II und III,
1993, VG II und III,
3077, VG III,
3082, VG III sowie
3272, VG II und III,
die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, nicht den Vorschriften des ADR.
(2)Eine Kopie dieser Vereinbarung ist bei der Beförderung mitzuführen.
(3)Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2006 für Beförderungen zwischen den ADR- Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von mindestens einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie nur noch für Beförderungen zwischen den ADR- Vertragsparteien anwendbar, die diese Vereinbarung unterzeichnet und bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen haben.
-> Hier wurde schon auf "gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente)" eingeschränkt.
Diese Vereinbarung war bis zum 31.12.2006 gültig und wurde dann praktisch mit SV 601 (auch für entzündbare Medikamente, aber eben nur Medikamente) in das ADR 2007 "überführt":
601 Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Auch hier sind Deine Kosmetika leider unter den Tisch gefallen!!
Tja, soviel zur Historie, darüber hinaus fällt mir leider keine andere anwendbare Freistellungsmöglichkeit ein.
Gruß aus München
Günther Homann