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UN1266 in LQs #4837 19.02.2007 12:15
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Callemann Offline OP
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Neuling
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Hallo,
als Neuling im Gefahrgutbereich und frischgebackener Gb möchte ich gerne einen Rat einholen.

Ich habe z.T. mit dem Thema Versendung vom Parfums in LQs zu tun. Gibt es zur Versendung von Parfümerieerzeugnissen (die unter UN1266 fallen, also Flammpunkt von unter 23 Grad C) auch Sondervorschriften ähnlich wie für UN1170 bei der Beförderung von gebrauchfertigen, einzelhandelsverpackten pharmazeutsichen Erzeugnissen?
Ich habe hierzu im ADR nichts gefunden.

Es erscheint mir als sehr aufwendig und zum Teil nicht nachvollziehbar, daß zum Beispiel, bei Versendung nur eines Parfums (z.B. Volumen 75 ml, Flammpunkt 17GradC) dies auf der Außenverpackung des Pakets mit der weißen Raute und UN1266 versehen sein muß und dazu der Paketdienst auch noch die Zustimmung in seinen AGBs geben muß. Wird dies tatsächlich, zum Beispiel, von Einzelhändlern etc wirkllich so angewandt?

Ich habe neulich z.B. aus Interesse einfach ein Parfum von einem "Großen" im Internet bestellt und es kam ohne jegliche äußere Kennzeichnung auf dem Paket bei mir an.

Vielleicht habe ich ja etwas Wesentliches bei der ganzen Sache übersehen; wäre dankbar, wenn ihr es mich wissen lassen könntet.

Vielen Dank

Callemann

Re: UN1266 in LQs [Re: Callemann] #4838 19.02.2007 16:41
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G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
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Hallo,

in der Tat waren Kosmetika früher unter bestimmten Bedingungen von den Gefahrgutvorschriften befreit.
Grundlage war GGAV Ausnahme 3 (E,S) "Freistellung kleiner Mengen bestimmter Güter" Nr. 3 Freistellung medizinischer und kosmetischer Produkte.
Diese Ausnahme war aber leider nur bis 31.12.2004 gültig.
Mit der ADR-Vereinbarung M 168 wurde die Lücke danach nur scheinbar geschlossen:

Multilaterale Vereinbarung M168 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten (Medikamente)

(1)Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 3.2, Tabelle A des ADR unterliegen gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente) der UN- Nummern

1169, VG II und III,
1170, VG II und III,
1197, VG II und III,
1219, VG II und III,
1293, VG II und III,
1987, VG II und III,
1993, VG II und III,
3077, VG III,
3082, VG III sowie
3272, VG II und III,

die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, nicht den Vorschriften des ADR.

(2)Eine Kopie dieser Vereinbarung ist bei der Beförderung mitzuführen.

(3)Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2006 für Beförderungen zwischen den ADR- Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von mindestens einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie nur noch für Beförderungen zwischen den ADR- Vertragsparteien anwendbar, die diese Vereinbarung unterzeichnet und bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen haben.

-> Hier wurde schon auf "gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente)" eingeschränkt.

Diese Vereinbarung war bis zum 31.12.2006 gültig und wurde dann praktisch mit SV 601 (auch für entzündbare Medikamente, aber eben nur Medikamente) in das ADR 2007 "überführt":

601 Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte (Medikamente), die für den Einzelhandel oder den Vertrieb für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Auch hier sind Deine Kosmetika leider unter den Tisch gefallen!!
Tja, soviel zur Historie, darüber hinaus fällt mir leider keine andere anwendbare Freistellungsmöglichkeit ein.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: UN1266 in LQs [Re: G. Homann] #4839 19.02.2007 20:32
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Callemann Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
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Hallo Günther,

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.

Ich hatte wirklich fast verzweifelt nach Informationen zu UN1266 LQs im Einzelhandelsversand gesucht und immer gedacht, dass ich irgendwo eine Sonvervorschrift/Ausnahme etc übersehen hatte.

Nun muss ich halt damit leben, dass selbst ein Parfum mit der weissen Raute verschickt werden muss.

Danke
Callemann




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