Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gefahrzettel Tankwagen #4927 14.03.2007 12:15
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2
G
gefahrlipps Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
G
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2
Guten Tag,

habe eine Frage zum Thema Gefahrzettel am Tankwagen:

Muss oder darf ein Gefahrzettel, Nr.3, Gefahrklasse 3, der die gleiche Farbe wie die Lackierung des TKW's hat ( hier rot ), farblich durch eine weiße Umrandung gekennzeichnet sein?

Danke für einen entsprechenden Hinweis.

Wü.

Re: Gefahrzettel Tankwagen [Re: gefahrlipps] #4928 14.03.2007 12:33
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
Hallo Gefahrlipps

Schau mal in 5.3.1.1.1 ADR 2007 nach. Danach müssen die Großzettel (Placards) vor einem Hintergrund mit kontrastierender Farbe angebracht werden oder müssen entweder eine gestrichelte oder eine durchgehende äußere Begrenzungslinie aufweisen.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Gefahrzettel Tankwagen [Re: TDamm] #4929 15.03.2007 12:40
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2
G
gefahrlipps Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
G
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 2
Vielen Dank.

Re: Gefahrzettel Tankwagen [Re: TDamm] #4930 20.03.2007 15:17
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
Hallo Herr Damm,

das bringt mich zu der vielleicht philosophischen Frage: Wenn nun ein kontrastierender Hintergrund vorhanden ist, darf der Großzettel dann trotzdem eine äußere Linie haben?

Gruß
e.meindl

Re: Gefahrzettel Tankwagen [Re: EMeindl] #4931 21.03.2007 01:16
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71
Markus Ungethüm Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71
Mal wieder eine ganz pragmatische Antwort meinerseits:
Alle Linien, Streifen, meinetwegen auch Batikmuster, etc. AUSSERHALB der geforderten Maße des Großzettels gehören doch eigentlich lt. Definition gar nicht mehr ZUM Großzettel, folglich unterliegen sie auch keiner Vorschrift gem. ADR ??? (Sofern der kontrastierende Hintergrund gegeben ist, natürlich)

Markus

Re: Gefahrzettel Tankwagen [Re: Markus Ungethüm] #4932 24.03.2007 13:26
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
Aber es heißt, daß die Großzettel eine äußere Begrenzungslinie haben müssen (wenn kein kontrastierender Hintergrund). Daher verstehe ich das so, daß sie dann innerhalb (am Rand) der 250 mm sein muß.

Gruß
e.meindl


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Unterweisung nach 1.3 ADR / IMDG - Wer darf?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:55
UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:41
P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3